Dies ist eine Diskussion zu Heirat mit geringen oder keinem Einkommen? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Heirat mit geringen oder keinem Einkommen? wenn man eine Ausländerin mit befristen Visum heiraten würde, und diese kein Einkommen verfügt (wie auch, sie muss sich ja ertst dann Arbeit suchen, ausgestellte VISA sind ja für bestimmte Jobs bzw. für Verbürgungen von Familien etc. die dann meistens zum VISA Ende auch ablaufen), wie es ausschauen würde, mit einer Aufenthaltserlaubnis, zwar verheiratet mit einem Deutschem aber noch bzw. gegen VISA Ende ohne ohne Job. Im Netz fand ich so einiges, was mir dazu aber nicht ganz klar wurde. Weiss jemand dazu etwas? LG Cityman |
| |||
| AW: Heirat mit geringen oder keinem Einkommen? Zitat:
Ich fragte deshalb, weil ja meist immer so auf das Einkommen, der betreffenden geachtet wird, hätte bei einer Heirat auch der Fall sein können. Und mal angenommen, Herr A ist arbeitslos und Frau B (Georgien) wird nach den normalen bisherigen Visa-Ende ohne Tätigkeit vorrausichtlich sein, wie würden die Behörden dann reagieren, und geht das bei Herr A mit zu seinem ARGE Sachbearbeiter rein (weil ja verheirarete und dann anderer Bedarf)? Bestehe da überhaupt zunächst ein Anspruch auf Hilfe zum Leben für Frau B? Frau B würde natürlich bei einer Ehe gerne (20 Jahre jung) eine Ausbildung oder sonst erstmal eine Arbeit anstreben, aber gut möglich, das dieses oder jenes nicht gleich vom Himmel fällt. LG Cityman |
| |||
| AW: Heirat mit geringen oder keinem Einkommen? @Holzschuher Alles klar, danke schön |
| |||
| AW: Heirat mit geringen oder keinem Einkommen? Zitat:
|
| |||
| AW: Heirat mit geringen oder keinem Einkommen? Ihr dürft Heiraten aber wenn A weiterhin Arbeitslos ist oder wird ist Ihr Aufenthaltsgenehmigung immer nur Befristet die ersten 2 jahre immer nur jeweils 1Jahr nach 2 jahren wird dann immer auf 2jahre begrenzt solange bis A oder B ihren Lebensunterhalt selber aufbringen können danach wird der Aufenthalt Unbegrenzt sein |
| |||
| AW: Heirat mit geringen oder keinem Einkommen? Andersherum wenn noch kein Ehegatte, Einkommen während der Heiratsphase: Wir würde die Sache eigentlich aussehen, brauchts während der Phase der Bearbeitung der Unterlagen beim Standesamt einen Bürgen für den Ausländer, wegen dem Einkommen? Mal angenommen, der/die Ausländer/in hätte ein normales Visum bis 1 April 2007 da noch mit Bürgen, aber für danach keinen Bürgen mehr. (Arbeitserlaubnis natürlich noch nicht vorhanden). Also Aufgebot wird aufgestellt und dann geht man nun zur AB. |
| |||
| AW: Heirat mit geringen oder keinem Einkommen? Liebe kennt keine Grenzen, höchstens Behörden! A und B gehen einfach auf das Standesamt, bestellen das Aufgebot und heiraten - basta! Da A und B keine Scheinehe planen ist doch alles paletti? Verstehe die wirtschaftlichen Abwägungen nicht???? Selbstverständlich wird A für B sorgen??? Klar kann es sein, das die Ausländerbehörde irgend etwas nicht stimmig findet, aber wahre Liebe überwindet so manchen Anfangsverdacht ![]() Wann sind wir wo eingeladen???
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
| |||
| AW: Heirat mit geringen oder keinem Einkommen? Zitat:
Nochmal: Bei Ausländern mit Visum muss dieser entweder einen Arbeit haben (sofern ein Fall mit Arbeitserlaubnis), oder aber jemanden der für diesen bürgen würde, oder aber dritter Fall, dieser ausreichend eigenes Einkommen vorweisen kann, soweit ich weiss, mindestens 6000,- EURO haben muss. Weil ausländische Bürger die "Gäste" sind, hier in Germany keine Anträge zum Lebensunterhalt stellen können/dürfen. Dem Standesamt ist das alles egal, aber bei der Ausländerbehörde kann man nie sicher sein. Heiraten ist in Deutschland egal mit wem, auch nicht verboten, sofern alle Papiere da sind. Meine Fragen sind aber soweit schon beantwortet, da ich beim Standesamt gewesen bin. Für alle die einen Ausländer heiraten möchten mal eine Aufstellung: Geburtsurkunde (beide) Ledigkeitsbescheinugung (beide) (beim Deutschen Partner dann das gerichtliche Scheidungsurteil) Einkommensnachweise (beide) (beim Ausländer wenn bestehnd die Verpflichtungserklärung des Bürgen falls kein eigenes Einkommen) Pässe oder Personalausweise Inzwischen ist seit Februar 2007 es so, das auch der Deutsche Staatsbürger zum Standesamt alles mitbringen muss, der sogar schon mal verheiratet war. Normalerweise war es vorher so, das der Personalausweiss in diesem Fall ausreichte, da alles beim Standesamt normalerwesie aktenkundig ist. Naja neue Gesetze halt. Besser alles mitnehmen was man so hat, also auch als Deutscher. Vom Standesamt bekommt man einen Zettel mit, mit der Auflistung der noch fehlenden Papiere. Es besteht die Möglichkeit, das die jeweilige deutsche Botschaft des Landes aus dem der Ausländer stammt, diese Auflistung sehen möchte (Fax reicht), wenn man die Geburtsurkunde und die Ledgikeitsbescheinigung überesetzt und legalisiert haben möchte. Das kann aber in jedem Land anders gehandhabt werden. China z.B rückt ja bekanntlich nichts über ihre Bürger raus, nur da wäre Dänemark interessant, weil dies bekannt ist. Aber weiter: Hierbei ist das Zusatzblatt der jeweilgen Urkunden das entscheidende. Ertsmal die in Original der jeweilge Ministerien , das Zusatzblatt der vereidigte Übersetzung vom Notar dort geprüft und abgestempelt, dann von der deutschen Botschaft abgestempelt also legalisiert. Tip: Hat man Bekannte oder Verwandte in diesen Länder die sowas für einen erledigen (ggf. wenn gefordert Vollmachten per FAX senden), können diese Leuten am Flughafen diese jemanden (Au-Pair usw.)in die Hand drücken der diese Urkunden mit nach Deutschland nimmt, die man selbst dann abholt, oder dieser in einem deutschen Postbriefkasten steckt. Gibt ja Länder in denen Briefe ewig unterwegs sind. Hat man das ganze Zeug zusammen...*gg*, gehts wieder ab zum Standesamt, erst bei der Ausfstellung des Aufgebeots, wo man auch alles gleich dann bezahlt, dann gibt es etwas für die Ausländerbehörde mit (wenn der Standesbeamte keinen Bedenken hat und da müssen beide anwesend sein), das diese das nacher Heiratsvisum geben müssen. Denn ansich findet ja dann eine Amtssache statt. Die Standesbeamte sagte mir, wenn man alle Papiere zusammen hat, ist das alles kein Thema mehr, auch was die Verlängerung des Visums betrifft. Daher ist dieses Dänemark Thema ansich nicht wirklich von belang, denn sogar auch Dänemark verlangt gewisse Papiere ohne die es nicht geht. Meistens wird sowas über Agenturen gemacht, wo Dänemark sogar recht teuer werden kann. Ich habe mal so aus spaß versucht das Standesamt von Sonderburg (schnellste Heirat überhaupt dort möglich) im Netz zu finden, das geht gar nicht, das hat man nur Agenturen, also Vermittler am Haken über Google. Die verdienen sich eine recht goldene Nase damit. Denn einen Ausländer zu heiraten, kann insgesamt ein recht teurer Spaß werden, egal wo. Ist man z.B. Hartz IV Empfänger, kanns schon nicht so lustig werden. Also all dies ist schon klar, mir ging es nur um das momentane Einkommen des Ausländers in dieser Phase während man das Heiratsvisum beantragt. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Heirat nach deutschem oder ausländischem Recht | Familienrecht | 24.01.2010 23:58 |
| Einkunft oder Einkommen? | Steuerrecht | 25.07.2009 09:45 |
| Da fehlen keinem die Worte | Nachrichten: Wissenschaft | 17.07.2009 16:00 |
| Darlehen: Einkommen oder nicht?? | Sozialrecht | 19.01.2008 20:26 |
| Zeitvertrag mit keinem genauen Datum | Arbeitsrecht | 30.05.2005 10:54 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios