Dies ist eine Diskussion zu Heirat mit einem Staatenlosen möglich? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Heirat mit einem Staatenlosen möglich? Frau A. - deutsche Staatsangehörige- und Herr B. - Geduldeter Staatenloser- würden gerne heiraten. Die Staatenlosigkeit von Herrn B. wurde noch nicht bestätigt, der Ausländerausweis des Heimatlandes von Herrn B. wurde bei der ABH eingereicht und es wird seit 3 Monaten auf das Ergebnis der Überprüfung im Heimatland von Herrn B. gewartet. Herr B.s Duldung wird nur wöchentlich verlängert und die Personalien beruhen lt. Duldung "auf eigenen Angaben", es wurde also noch keine Identität festgestellt. Selbst wenn die Staatenlosigkeit von Herrn B. bestätigt wird, kann er problemlos abgeschoben werden da das Heimatland von Herrn B. auch staatenlose Flüchtlinge wieder aufnimmt. Im Falle einer Abschiebung ohne jeglichen Pass/ jegliches Passersatzpapier wäre also auch eine Heirat im Heimatland von Herrn B. unmöglich, da Herr B. als Staatenloser keine Rechte in seinem Land besitzt. Es wäre also in keinem der beiden Länder ein Zusammenleben möglich was sehr problematisch ist da Frau A. ein Kind von Herrn B. erwartet und zudem chronisch krank ist; Flugreisen sind für Frau A. unmöglich. Die größte Sorge ist, dass Herr B. sofort nach der Bestätigung seiner Identität / Staatenlosigkeit abgeschoben wird und Frau A. alleine zurückbleibt, ohne die Möglichkeit Herrn B. zu folgen. Herr B könnte als Staatenloser in seinem Land ja auch nicht reisen. Nun haben Frau A. und Herr B. aber von mehreren Seiten gehört dass eine Heirat mit einem Staatenlosen möglich ist, jedoch haben Frau A. und Herr B. keine Vorstellung davon wie das möglich sein könnte. Die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis stellt kein Problem dar, aber die Befreiung von der Passpflicht ist sicherlich unmöglich. Ist eine Heirat in so einem Fall wirklich möglich oder besteht keine Chance? Vielen Dank im Voraus! |
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| AW: Heirat mit einem Staatenlosen möglich? Liebe kennt keine Grenzen! Auch früher gab es keine Flugzeuge und es kam trotzdem irgendwie jeder in alle Länder? Warum ausgerechnet hier in Deutschland, welches immer mehr ins Abseits des Wohlstandes, der Bildung und Kultur gerät? Mittlerweile reagieren Ausländerbehörden innerhalb der EU wieder mit mehr skeptisch auf Beziehungen, nebst Geburtansage und die Toleranzen sinken wieder. Immerhin müsste der deutsche Steuerzahler die Garantien für alles und jedem übernehmen, welches dann doch selten Basis für eine Investition lohnt. Bin gespannt, welche juristische und begünstigende Ratschläge hierzu kommen. Lg.
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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| AW: Heirat mit einem Staatenlosen möglich? Hallo Mars17, es handelt sich nicht um ein EU-Land. Es geht um einen anderen Kontinent. Reisen sind nicht möglich weil Frau A. wie gesagt krank ist und Frau A.s medizinische Versorgung im Heimatland von Herrn B. nicht gewährleistet wäre. Abgesehen davon würde Frau A. ohne eine Heirat mit Herrn B. nicht im Heimatland von Herrn B. leben dürfen. Zudem kann man davon ausgehen, dass Herr B. bei einer Rückkehr in sein Heimatland als staatenloser Flüchtling sofort inhaftiert werden würde. Frau A. ist finanziell komplett abgesichert und würde auch eine VE für Herrn B. abgeben können. Ebenso steht eine Arbeitsstelle für Herrn B. zu Verfügung, die er aber nicht antreten kann weil seine Duldung keine Arbeitserlaubnis beinhaltet, |
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| AW: Heirat mit einem Staatenlosen möglich? Mir will ja partout kein Staat einfallen, in dem man nur deswegen verhaftet wird, weil man staatenloser Flüchtling ist, das ist also Humbug. Welches fiktive Heimatland ist hier also gefragt? Grundsätzlich gilt: Natürlich kann hierzulande auch ein Staatenloser heiraten. Genauso natürlich muss dazu aber die Identität einwandfrei geklärt sein, und natürlichg auch der Familienstand.
__________________ 42 |
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| AW: Heirat mit einem Staatenlosen möglich? Es handelt sich um Syrien. Soweit ich weiss gab es vor einigen Tagen einen Beschluss zum vorläufigen Abschiebungsstop, eben weil viele Rückkehrer sofort verhaftet oder gefoltert wurden...aber das hilft ja bei der Eheschliessung auch nichts. Herr B. ist staatenloser Kurde aus Syrien und darf in Syrien weder heiraten, noch Land/Immobilien besitzen, wählen, einen Führerschein machen usw. Frau A. hätte dort als Ausländerin auch nicht viel mehr Rechte. Syrien stellt keine Ehefähigkeitszeugnisse aus, somit müsste dafür eine Befreiung erfolgen. Der einzige, vorhandene Identitätsnachweis von Herrn B. liegt der ABH ja schon vor.Wenn dieser durch Syrien bestätigt wird , die Abschiebepause bestehen bleibt und Herr B. einen Flüchtlingspass bekommt dürfte eine Heirat kein Problem sein. Was aber wenn Herr B. trotz Staatenlosigkeit sofort abgeschoben wird(was dank des Rückführungsabkommens mit Syrien durchaus möglich ist)? Dann bekommt er keinen Pass - weder in DE noch in Syrien. Somit ist eine Heirat dann ja unmöglich. Eine Ankündigung der Vaterschaft von Herrn B. würde in dem Falle ja auch nichts bringen denn ohne Pass gibt es keine Vaterschaft. Es würde bestenfalls die Duldung verlängert oder nicht? |
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| AW: Heirat mit einem Staatenlosen möglich? Schwieriges Problem. Allerdings haben erfahrungsgemäß etwa 90 % der aus Syrien stammenden Kurden Wurzeln in der Türkei und somit sehr häufig die türkische Staatsangehörigkeit. Kann das mit Sicherheit ausgeschlossen werden? Man möge mal etwas Ahnenforschung betreiben. Ansonsten könnte ich noch das Fachforum von www.info4alien.de empfehlen.
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| AW: Heirat mit einem Staatenlosen möglich? Danke für den Link. Die türkische Staatsangehörigkeit wurde durchs türkische Konsulat ausgeschlossen. Das fällt also schonmal weg. |
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| AW: Heirat mit einem Staatenlosen möglich? Wenn Frau A ein Baby bekommt, wie ist B und A zusammengekommen wenn A nicht verreisen kann? Wieso ist B nach D gekommen? Wieso ist B Staatenlos? Wieso hat B A gezeugt? Steckt da etwa Berechnung hinter? Ist A zu arm für die Antibabypille? Oder war es Absicht schwanger zu werden um sich besser in D zu integrieren um nicht so einfach abgeschoben werden kann? Ich trau dir nicht, B.
__________________ gruss Ahland ______________________________________ wir haben das Atom, aber nicht die Vorurteile gespalten. Ich bin juristischer Laie und meine Äußerungen können Irreführend sein. |
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| AW: Heirat mit einem Staatenlosen möglich? Zitat:
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Frau A. sollte sie aus gesundheitlichen Gründen nicht nehmen und würde es aufgrund ihres Glaubens auch nie tun. Frau A. und Herr B. sind sich durchaus bewusst, dass ein Kind (vor allem in diesem Fall) keine Abschiebung verhindern kann und würden aus so einem Grund auch nie ein Kind zeugen. Aber ich denke nicht dass diese teilweise richtig frechen Fragen etwas zur Sache tun... |
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| AW: Heirat mit einem Staatenlosen möglich? Zitat:
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