Dies ist eine Diskussion zu Heirat in Deutschland innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Heirat in Deutschland Danke für die Hilfe |
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| AW: Heirat in Deutschland Nein, die Heirat an sich kann euch nicht verweigert werden, solange nach dem Recht eures Heimatlandes (eurer Heimatländer?) nichts dagegen spricht und ihr das bestenfalls belegen könnt. Natürlich bräuchte die C einen entsprechenden Titel...aber ich gehe mal nicht von aus das sich deine Frage nur um die reine Hochzeit dreht, denn die wär in den meißten anderen Ländern bürokratisch um einiges einfacher!
__________________ *NEVER UNDERESTIMATE THE POWER OF STUPID PEOPLE IN LARGE GROUPS* "Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil gefällt!" |
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| AW: Heirat in Deutschland Zitat:
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| AW: Heirat in Deutschland 1) Zur Frage "bekommt die Verlobte eine Einreiseerlaubnis (irgendeiner Art)" die zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) befragen. 2) Zur Frage "Heirat in Deutschland" sich ebenfalls rechtzeitig vorher bei den entsprechenden Behörden (Standesamt, eigene Botschaft bzw. Konsulat, deutsche Auslandvertretung) schlau machen (welche Fristen gibt es, welche Papiere werden benötigt?). Das schönste Einreisevisum nützt den Verlobten nicht viel, wenn z. B. die zur Eheschließung erforderliche Unbedenklicheitsbescheinigung des Heimatlandes erst nach Visumsablauf bzw. (gibt's bei manchen Ländern auch) gar nicht geliefert werden kann. Im schlimmsten Fall muss die Frau unverheiratet wieder ausreisen. 3) Die (unausgesprochene, aber vermutete) Frage der (eventuell beabsichtigten) Familienzusammenführung ist am schwierigsten zu beantworten. Auch diese sollte rechtzeitig vor der Eheschließung und Einreise der Frau mit deutscher Botschaft und Ausländerbehörde besprochen und vorbereitet sein, um unliebsame Überrachungen und Enttäuschungen zu vermeiden. Wichtig (für Menschen, die sich mit diesem ganzen Behördenkram gar nicht auskennen): als Nicht-EU-Bürger einfach so als Tourist einreisen, heiraten und dann bleiben geht nicht, selbst wenn der in Deutschland lebende Ehepartner DeutscheR ist. Dieses Sachgebiet steckt voller rechtlicher Fußangeln, in denen mancher naiv denkende Mensch sich schon verheddert hat. Lieber vorher die Behörden fragen, fragen, fragen (die entscheiden ja schließlich, nicht die Leute im Forum; da es vielfach um das Ermessen der Behörde geht, bitte gleich an die Zuständigen wenden!), als unbeabsichtigt mit dem Ausländergesetz in Konflikt kommen. Ständiger Stress mit der Ausländerbehörde ist kein besonders romantischer Anfang für eine Ehe! |
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