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Hartz 4 berechtigt als Schweizer ?

Dies ist eine Diskussion zu Hartz 4 berechtigt als Schweizer ? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.08.2009, 23:18
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Hartz 4 berechtigt als Schweizer ?

Hallo zusammen

Herr H ist Schweizer und würde gerne in Berlin leben. Wie sieht es aus wen er im Europa Park (Deutschland) einen Saisonjob hätte der kürzer ist als 1 Jahr.

Kann er dan wen der Sasionjob zu Ende ist und er Arbeitslos wird in Deutschland bleiben ? Oder muss er dan das Land verlassen ?

Hätte er Anrecht auf ALG 2 ?

Vielen Dank an euch, habe auch den anderen Fall gelesen über den Schweizer aber habe da nichts rausgekriegt für meine Frage


Habe den Text geändert ist es Jetzt Regel Komfor

Geändert von Winti (04.08.2009 um 01:05 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 04.08.2009, 00:45
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  #3 (permalink)  
Alt 04.08.2009, 00:59
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AW: Hartz 4 berechtigt als Schweizer ?

muss ich jetzt meinen Text ändern in der form eines beispiels einer nicht existendierenden Person ? Oder wie muss ich genau vorgehen ?
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  #4 (permalink)  
Alt 04.08.2009, 01:02
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AW: Hartz 4 berechtigt als Schweizer ?

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  #5 (permalink)  
Alt 04.08.2009, 01:06
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AW: Hartz 4 berechtigt als Schweizer ?

habe meinen Text angepasst
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Alt 04.08.2009, 01:15
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AW: Hartz 4 berechtigt als Schweizer ?

Herr H hat bestimmt eine Aufenthaltsgenehmigung. Ist die nicht ausgelaufen, so sehe ich kein Problem. Ich weiß allerdings nicht, wie es weitergeht, wenn Herr H beim Ablauf des Aufenthaltstitels immer noch arbeitslos ist.

Gruß

Domingo
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Alt 04.08.2009, 01:32
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AW: Hartz 4 berechtigt als Schweizer ?

weist du auch wie lange der Aufenthaltstitel von Herr Hl gültig ist ?

Ich habe mal gelesen das man unter 1 jahr Arbeit ein Kurzaufenthalter sei.
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  #8 (permalink)  
Alt 04.08.2009, 05:36
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AW: Hartz 4 berechtigt als Schweizer ?

kA

Weiß es Herr H nicht selber?
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Alt 04.08.2009, 10:46
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AW: Hartz 4 berechtigt als Schweizer ?

nein Herr H weiss es leider nicht selber, darum frage ich ja für ihn in diesem Forum

Vielen Dank für eure Antworten
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  #10 (permalink)  
Alt 04.08.2009, 13:19
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AW: Hartz 4 berechtigt als Schweizer ?

Sorry wenn ich nachbohre, aber Herr H muss irgendwann eine Aufanthaltsgenehmigung in seinen Resiepass gedruckt bekommen haben, auf der auch steht, wann sie ausläuft...
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