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Gültigkeit ausländischer Führerscheine

Dies ist eine Diskussion zu Gültigkeit ausländischer Führerscheine innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 16.04.2009, 12:51
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Gültigkeit ausländischer Führerscheine

Hallo,

mal angenommen:der Ausländer A studiert seit 2002 in Deutschland und im Jahre 2009 möchte in seiner Heimat (EU gehörend) einen Führerschein machen. Allerdings ist er zur Zeit kein regulärer Student, sondern Promotionsstudent. Wird dann den Führerschein in BRD anerkannt?

Danke!
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  #2 (permalink)  
Alt 16.04.2009, 15:16
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AW: Gültigkeit ausländischer Führerscheine

Das sollte besser beim Verkehrsrecht gefragt werden, hat mit Ausländerrecht nicht das geringste zu tun.
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