Dies ist eine Diskussion zu Gilt das neue Ausländergesetz für diesen Fall? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Gilt das neue Ausländergesetz für diesen Fall? ich würde gerne wissen, ob das neue Ausländergesetz auch Vorteile für einen bestimmten Fall mit sich bringen würde. Hier eine schnelle Skizze des möglichen Falles: Person A lebet seit 1990 in Deutschland, bis 1999 mit einer Duldung, die dann in eine Aufenthaltsbewilligung zwecks Studium umgewandelt wurde. Letztere gilt bis heute. Nun gibt es im neuen Ausländergesetz eine neue Härtefallregelung, nach der Ausländer mit einer Duldung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie am 01.07.2007 mindestens 8 Jahre in Deutschland leben. Der Einreisestichtag für Ausländer ohne Familie wäre also der 01.07.1999. Person A ist zudem um den September 1999 herum in die Niederlande ausgereist um von dort aus ihre Aufenthaltsbewilligung zwecks Studium ausstellen zu lassen. Es kann also sein, dass die Ausländerbehörde dies als Einwand nimmt, also dass Person A aus Deutschland ausgereist sei und deshalb ihre Zeit von 1990 bis 1999 nicht berücksichtigt werden könne. Aber können die das wirklich, auch wenn die Reise, sagen wir mal nicht mehr als ein paar Stunden gedauert hat, also z.B. Hinfahrt nach Amsterdam, im Konsul die Aufenthaltsbewilligung ausstellen lassen, und direkt dann die Rückreise angetreten. Sollte also Person A in solch einem Fall einen Antrag stellen, hätte sie realistische Chancen auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis? Danke schon mal im voraus Geändert von Nube2021 (27.09.2007 um 21:32 Uhr). |
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