Dies ist eine Diskussion zu Geboren, aufgewachsen und verheiratet in Deutschland doch immernoch Staatenlos! innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Geboren, aufgewachsen und verheiratet in Deutschland doch immernoch Staatenlos! ich bräucht mal eine Info. Letztens haben wir uns in der Familie unterhalten und es ist rausgekommen das ein Bekannter Staatenlos ist, obwohl er in Deutschland geboren wurde und hier aufgewachsen ist. Und sogar mit einer Deutschen verheiratet ist und drotzdem keine Deutsche Staatsbürgerschaft besitz. Dazu muss man aber noch sagen, dass er von Deutschen adoptiert wurde. Seine richtiger Vater war Jugoslawe und seine Mutter Deutsche. Ist es nicht so, wenn man eine Deutsche heiratet, das man auch die Staatsbürgerschaft bekommt? Vielen Dank schon im vorraus für die Antworten. MAKIN |
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| AW: Geboren, aufgewachsen und verheiratet in Deutschland doch immernoch Staatenlos! - Durch Geburt in Deutschland kann man zwar die deustche Staatsbürgerschaft erwerben, jedoch erst seit Geburtsjahrgang 2000, § 4 (3) StAG. - Durch die Adoption durch einen Deutschen erwirbt man automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn die Adoption nach 1974 (?*) erfolgte und der Adoptionsantrag vor Vollendung des 18. Lebensjahres gestellt wurde. - Durch die Eheschließung mit einem/einer Deutschen erwirbt man nicht automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. - Durch Abstammung von einer deutschen Mutter erwirbt man automatisch auch die deutsche Staatsbürgerschaft, aber erst seit Geburtsjahrgang 1975. Wenn das alles nicht zutrifft, bleibt als Möglichkeit ein Einbürgerungsantrag. * oder war das 1977? siehe auch: www.info4alien.de |
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