
01.09.2010, 20:44
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| Freizügikeit und ALG II Mal angenommen,
eine Engländerin (2 Schulpflichtige Kinder) lebt seit 2000 in Deutschland. Sie ist seit 2003 berufstätig, wird jedoch Anfang 2009 arbeitslos. Die Ausländerbehörde stellt im Mai 2009 eine neue Freizügigkeitsbescheinigung aus. Die Engländerin findet im September 2009 wieder eine Anstellung, die jedoch Mitte Januar wegen Insolvenz des Betriebes endet.Im Juli wird sie von der Agentur für ... zu einem Sprachkurs angemeldet und sie hat ALG II zu beantragen. Die Agentur für ... meldet dies der Ausländerbehörde, die darauf hin die Freizügigkeitsbescheinigung aufheben will und sie auffordern wird auszureisen. Es wurden Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen und Einkommensnachweise (Finanzamt) sowie eine Aufenthaltsbescheinigung der Armee eingereicht. Welche Möglichkeiten hat die Engländerin? |