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Freizügigkeit bei befristeter Aufenthaltserlabnis

Dies ist eine Diskussion zu Freizügigkeit bei befristeter Aufenthaltserlabnis innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 07.09.2007, 14:39
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Freizügigkeit bei befristeter Aufenthaltserlabnis

Angenommen es besteht folgender Fall:Ein Deutscher Staatsbürger A möchte eine türkische Staatsbürgerin B heiraten und mit B zusammen in Deutschland leben. A ist Student und muss noch ein Jahr studieren, auch hat er kein eigenes Einkommen (Eltern sind noch Sorgerechtspflichtig).
B besitzt gute Englischkenntnisse, eigenstaendige finanzielle Rücklagen und ein absolviertes Hochschulstudium an einer türkischen Universitaet. Beide werden in der Naehe von Frankreich leben.

1. Kann B nach der Heirat auch in Frankreich oder einem anderen EU-Land als Deutschland arbeiten,
obwohl B nur einen befristeten Aufenthaltstitel hat?
2. Angenommen B findet in einer von A's Studienort weit entfernten Stadt einen Arbeitsplatz. Dürfte B
dann rechtlich dort in einer eigenen Wohnung leben (es gilt ja die Bedingung des gemeinsamen
Wohnsitzes)?
3. Angenommen B bekommt finanzielle Probleme: Müssen dann die Sorgepflichtigen von A für B
aufkommen?
4. Angenommen, B und A trennen sich, aber bleiben trotzdem verheiratet, obwohl sie getrennte Wege
gehen. Mit welcher möglichen Strafe werden A und B dann konfrontiert sein?

Vielen Dank!
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