Dies ist eine Diskussion zu freiwillige Ausreise vor Antritt einer Haftstrafe innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| freiwillige Ausreise vor Antritt einer Haftstrafe es stellt sich folgende Frage: ein nichteuropäischer Ausländer erhält ggf. eine Haftstrafe ohne Bewährung (also über 2 Jahre). Normalerweise wird er nach der 1/2 abgesessenen Haftzeit abgeschoben. Geht es auf legalem Wege, das er nach dem Erhalt des Urteiles selber ausreist mit der Erklärung natürlich auch niemals wieder eine Einreise zu begehren? Gibt es da Möglichkeiten? Hintergrund meiner Überlegung ist, es bleiben dem Staat ja erhebliche Kosten erspart und eine Ehe ist kein zwingender Schutz. Danke für Eure Tipps. Farnmausi |
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| AW: freiwillige Ausreise vor Antritt einer Haftstrafe Also Deutschland ist ja schon ein Paradies für ausländische Straftäter,so werden z.B in Südamerika Drogenkuriere u.a damit angeworben was für Haftbedingungen in Deutschland herrschen.Aber das wäre natürlich mal was neues,kommt nach Deutschland begeht ein Verbrechen und entweder ihr habt Erfolg oder ihr habt Pech und werdet geschnappt müsst dann aber bitte,bitte Deutschland verlassen !!! |
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| Zitat:
Hi...weis grad ned ob ich lachen oder kotzen soll...!!! Ich hoffe vielemehr, ich versteh das ganze grad falsch !! ?? !! Du meinst doch wohl nicht, das der Typ, quasi einen Deal machen will nach dem Motto..."So...jetzt hab ich die Ladung zum Strafantritt (versteh eh ned warum er nicht in Haft ist bei diesem Strafmaß) ich würd euer Land dann mal verlassen, ihr habt dann keine Kosten und ich sitz eh irgendwie ned so gern...meinst du das so ????? Ich will dir hier keinen Tip geben...ich würd eher mal sagen....ruft doch einfach mal den Sta an und macht ihm diesen Vorschlag..gehe mal davon aus, dann innerhalb Stunden Bewegung in die Sache...ggg...!!Als Steuerzahler trag ich diese Kosten (Haft) übrigens gern... Kopfschüttelnd und traurig das es anscheinend immer noch Frauen gibt usw usw usw....heul..jammer....bringt mich zurück ins Heim.... Nur meine Meinung....Gruß Chris |
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| AW: freiwillige Ausreise vor Antritt einer Haftstrafe Kann man mich radiomann1 nur vollstens anschliessen. |
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| AW: freiwillige Ausreise vor Antritt einer Haftstrafe Wir machen es anders: erst sitzt er seine Strafe ab...und dann kann er gerne versprechen, nie mehr einzureisen. SO wird ein Schuh daraus, nicht wahr?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: freiwillige Ausreise vor Antritt einer Haftstrafe Ich nehme mal an, er dürfte eh nicht mehr einreisen, nach der Abschiebung nach halber Haftzeit... Dopamin
__________________ Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen? |
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| AW: freiwillige Ausreise vor Antritt einer Haftstrafe Zitat:
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| AW: freiwillige Ausreise vor Antritt einer Haftstrafe Oh, da kann man nicht sicher sein. So mancher ämm Bewohner des afrikanischen Kontinent ist unter dem Namen "Franz Beckenbauer" wieder eingereist. Er hatte natürlich seinen Ausweis auf der Flucht verloren und kam aus einem Land, in dem ihm Verfolgung drohte.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: freiwillige Ausreise vor Antritt einer Haftstrafe Aber DAS wiederum, wäre dann ja illegal, oder? ![]() Dopamin
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