Dies ist eine Diskussion zu Frau erwartet Kind von einem Anderen - droht dem Ehemann jetzt Abschiebung? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Herr S., ein Türke, der auf Grund seiner Heirat mit Frau S., einer Deutschen, eine zunächst - wegen der Familienzusammenführung - auf zwei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland besitz, lebt mit seiner Faru zusammen. Doch diese ist fremdgegangen und erwartet nun ein Kind von Herrn P. Herr P. würde das Kind auch gerne als seines anerkennen und es soll seinen Nachnamen tragen. Herr S. fürchtet nun aber um seine Aufenthaltsgenhmigung, wenn heraus kommt, dass seine Frau ein Kind von einem anderen Mann erwartet und er möchte seine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Sein Problem ist, dass er noch keine Arbeit hat. Folgende Fragen: 1. Hätte Herr P. überhaupt eine Chance das Kind zu adoptieren - und evtl. alleinerziehender Vater zu werden? Er hat eine gut bezahlte Arbeit, während Herr und Frau S. arbeitslos sind. 2. Sollte Herr S. das Kind nicht als sein Kind anerkennen, würde er dann Probleme mit seiner Aufenthaltsgenehmigung bekommen? 3. Sollte Herr S. behaupten, dass es sich um sein Kind handelt, kommt es sicherlich zu einem Rechtsstreit, in dem die Vaterschaft nachgewiesen werden müsste? 4. Gäbe es die Möglichkeit, dass Herr und Frau S. weiterhin zusammenleben, wenn Herr P. das Kind aufnimmt, und dass Herr S. seine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung schließlich doch noch bekommt? 5. Macht sich Frau S. durch ihr Fremdgehen strafbar? Schließlich könnte ihr vorgeworfen werden sie führe nur eine Scheinehe. 6. Wäre es für alle Beteiligten das Einfachste, das Kind würde zunächst von Herrn und Frau S. als ihr Kind aufgezogen, und erst wenn Herr S. seine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hat, adoptiert Herr P. das Kind? Auf welche Gesetze würde man sich in einem solchen Fall berufen? Danke an alle |
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| AW: Frau erwartet Kind von einem Anderen - droht dem Ehemann jetzt Abschiebung? Hi, zu den ausländerechtlichen Fragestellungen kann ich mangels Wissen nicht viel sagen, aber soviel zu den familienrechtlichen Aspekten: Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Theoretisch ist es denkbar, dass nach einer Vaterschaftsanfechtung das Kind beim Vater lebt, während das Ehepaar S weiterhin zusammen lebt. Ob das praktisch umsetzbar ist, wage ich aber zu bezweifeln. Aber das müssen die Beteiligten selber entscheiden.Zitat:
Zitat:
Außerdem wage ich zu bezweifeln, dass diese Lösung für das Kind eine gute ist: Ein erzwungener Wechsel der väterlichen Bezugsperson dürfte für ein Kind eine starke Belastung sein. Egal, ob dies mit 3 oder mit 6 Jahren passiert. Da sollte man das Kindeswohl nicht außer acht lassen... Zitat:
Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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