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Frau erwartet Kind von einem Anderen - droht dem Ehemann jetzt Abschiebung?

Dies ist eine Diskussion zu Frau erwartet Kind von einem Anderen - droht dem Ehemann jetzt Abschiebung? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.09.2007, 08:13
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Question Frau erwartet Kind von einem Anderen - droht dem Ehemann jetzt Abschiebung?

Folgender fiktiver Fall:
Herr S., ein Türke, der auf Grund seiner Heirat mit Frau S., einer Deutschen, eine zunächst - wegen der Familienzusammenführung - auf zwei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland besitz, lebt mit seiner Faru zusammen. Doch diese ist fremdgegangen und erwartet nun ein Kind von Herrn P. Herr P. würde das Kind auch gerne als seines anerkennen und es soll seinen Nachnamen tragen. Herr S. fürchtet nun aber um seine Aufenthaltsgenhmigung, wenn heraus kommt, dass seine Frau ein Kind von einem anderen Mann erwartet und er möchte seine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Sein Problem ist, dass er noch keine Arbeit hat.
Folgende Fragen:
1. Hätte Herr P. überhaupt eine Chance das Kind zu adoptieren - und evtl. alleinerziehender Vater zu werden? Er hat eine gut bezahlte Arbeit, während Herr und Frau S. arbeitslos sind.
2. Sollte Herr S. das Kind nicht als sein Kind anerkennen, würde er dann Probleme mit seiner Aufenthaltsgenehmigung bekommen?
3. Sollte Herr S. behaupten, dass es sich um sein Kind handelt, kommt es sicherlich zu einem Rechtsstreit, in dem die Vaterschaft nachgewiesen werden müsste?
4. Gäbe es die Möglichkeit, dass Herr und Frau S. weiterhin zusammenleben, wenn Herr P. das Kind aufnimmt, und dass Herr S. seine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung schließlich doch noch bekommt?
5. Macht sich Frau S. durch ihr Fremdgehen strafbar? Schließlich könnte ihr vorgeworfen werden sie führe nur eine Scheinehe.
6. Wäre es für alle Beteiligten das Einfachste, das Kind würde zunächst von Herrn und Frau S. als ihr Kind aufgezogen, und erst wenn Herr S. seine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hat, adoptiert Herr P. das Kind?

Auf welche Gesetze würde man sich in einem solchen Fall berufen?

Danke an alle
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  #2 (permalink)  
Alt 12.09.2007, 08:40
V.I.P.
 
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AW: Frau erwartet Kind von einem Anderen - droht dem Ehemann jetzt Abschiebung?

Hi, zu den ausländerechtlichen Fragestellungen kann ich mangels Wissen nicht viel sagen, aber soviel zu den familienrechtlichen Aspekten:
Zitat:
Zitat von Gershwin
1. Hätte Herr P. überhaupt eine Chance das Kind zu adoptieren - und evtl. alleinerziehender Vater zu werden? Er hat eine gut bezahlte Arbeit, während Herr und Frau S. arbeitslos sind.
Wenn das Kind während der Ehezeit des Paares geboren wird, ist es rein formal zunächst Kind des Ehepaares S (§1592 BGB). Eine Freigabe zur Adoption ist grundsätzlich möglich, ob das im Einzelfall auch klappt, aber fraglich. Sicherer wäre der Weg über die Vaterschaftsanfechtung durch S sowie die Anerkennung durch P.

Zitat:
Zitat von Gershwin
2. Sollte Herr S. das Kind nicht als sein Kind anerkennen, würde er dann Probleme mit seiner Aufenthaltsgenehmigung bekommen?
Da sehe ich erstmal kein Problem, aber iwe gesagt, da bin ich kein Profi. Jedenfalls ist Herr S nicht verpflichtet, Kinder zu zeugen.

Zitat:
Zitat von Gershwin
3. Sollte Herr S. behaupten, dass es sich um sein Kind handelt, kommt es sicherlich zu einem Rechtsstreit, in dem die Vaterschaft nachgewiesen werden müsste?
Kommt drauf an, was die leiblichen Eltern machen. Wenn P und Frau S still halten, dann bleibt Herr S formal weiterhin Vater des Kindes. Wenn sie aber gerichtlichen dagegen vorgehen, dann dürfte bald P als Vater eingetragen werden.

Zitat:
Zitat von Gershwin
4. Gäbe es die Möglichkeit, dass Herr und Frau S. weiterhin zusammenleben, wenn Herr P. das Kind aufnimmt, und dass Herr S. seine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung schließlich doch noch bekommt?
Zumindest sollte die Mutter sich keine allzugroße Hoffnung machen, ihre Mutterschaft anfechten zu können Theoretisch ist es denkbar, dass nach einer Vaterschaftsanfechtung das Kind beim Vater lebt, während das Ehepaar S weiterhin zusammen lebt. Ob das praktisch umsetzbar ist, wage ich aber zu bezweifeln. Aber das müssen die Beteiligten selber entscheiden.

Zitat:
Zitat von Gershwin
5. Macht sich Frau S. durch ihr Fremdgehen strafbar? Schließlich könnte ihr vorgeworfen werden sie führe nur eine Scheinehe.
Das Fremdgehen für sich ist in Deutschland kein Straftatbestand. Scheinehe? Kommt drauf an, wie das Ehepaar S tatsächlich lebt. Wenn sie dies gemeinsam tun, dann wird keiner annehmen, dass da eine Scheinehe vorläge. Auch die Zeugung eines außerehelichen Kindes sollte als alleiniges Indiz nicht dafür ausreichen.

Zitat:
Zitat von Gershwin
6. Wäre es für alle Beteiligten das Einfachste, das Kind würde zunächst von Herrn und Frau S. als ihr Kind aufgezogen, und erst wenn Herr S. seine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hat, adoptiert Herr P. das Kind?
Ds wäre zumindest für die Aufenthaltsgenehmigung und möglicherweise auch für die Beziehung von Frau und Herr S das Beste. Ob P sich darauf einlässt, und ob Frau S das will, ist aber eine tatsächliche Frage, die sie selber beantworten müssen. Ich wäre mir da nicht so sicher, zumal für das Kind von P keine Unterhaltsleistungen zu einklagbar sind, solange dessen Vaterschaft nicht feststeht. Wenn das Eheepaar S arbeitslos ist, dann wäre es hier auf den good will des P angewiesen.
Außerdem wage ich zu bezweifeln, dass diese Lösung für das Kind eine gute ist: Ein erzwungener Wechsel der väterlichen Bezugsperson dürfte für ein Kind eine starke Belastung sein. Egal, ob dies mit 3 oder mit 6 Jahren passiert. Da sollte man das Kindeswohl nicht außer acht lassen...

Zitat:
Zitat von Gershwin
Auf welche Gesetze würde man sich in einem solchen Fall berufen?
Auf das deutsche Familienrecht, hauptsächlich im BGB geregelt.
Gruß
Marcus
__________________
Gummibären an die Macht!
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