Dies ist eine Diskussion zu Frage zur Einbürgerung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Frage zur Einbürgerung hier meine Frage. Nehmen wir mal an, dass eine Person P, die schon länger in Deutschland lebt sich einbürgen lassen will. Gegen sie liegt nach dem BtMG eine Anzeige vor. Hat es negative Auswirkungen auf den Einbürgerungsantrag, falls das Verfahren eingestellt werden würde(aus mangeldnem Intersse der Öffentlichkeit) oder ist eine Einbürgerung nach so einem Vorfall nicht mehr möglich? Bei dem Einbürgerungsformular, wären 3 folgende Felder auszufüllen: 1) Angaben über Daten noch nicht getilgter Vorstrafen 2) Angaben über Daten bei Ordnungswidrigkeiten der letzten 3 Jahre 3) Angaben über anhängige Ermittlungsverfahren. Könnte die Person P, nach der Einstellung der Verfahrens bei allen Feldern "nein" hinschreiben oder wie ist das genau? |
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| AW: Frage zur Einbürgerung wenn ein Ermittlungsverfahren läuft, kann unter 3) ja wohl nicht *nein* angekreuzt werden, das ist eine falsche Angabe, die allein schon zur Ablehnung des Antrages genügt. So lange ein Ermittlungs- oder Strafverfahren läuft, ist ein Einbürgerungsverfahren ausgesetzt. Wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wird, ist das für die Einbürgerung unschädlich. Im Falle einer Verurteilung wird der Antrag abgelehnt, wenn das Urteil auf mehr als 90 Tagessätze oder 3 Monate Freiheitsstrafe lautet. |
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