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Frage zu Heirat/Aufenthaltsverlängerung mit Au Pair Mädchen

Dies ist eine Diskussion zu Frage zu Heirat/Aufenthaltsverlängerung mit Au Pair Mädchen innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 14.06.2007, 10:24
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Frage zu Heirat/Aufenthaltsverlängerung mit Au Pair Mädchen

Hallo zusammen,

angenommen jemand ist mit einem Au-Pair Mädchen aus Kirgistan zusammen, ihr Visum für Au-Pair ist noch bis Anfang September gültig. Die beiden sind sehr verliebt und wollen zusammen bleiben. Sie sind nun am überlegen, ob sie heiraten sollen, damit sie hier bleiben kann, oder ob eventuell eine andere Möglichkeit (z.B. Sprachvisum) besser ist.

Wo findet man die besten Informationen zur Heirat einer Ausländerin? Wo ist die beste erste Anlaufstelle? Ich nehme an, dass die ganze Bürokratie ziemlich viel Zeit veranschlagt. Ist es empfehlenswert, sich erst einmal um ein Heiratsvisum bemühen, damit nach September noch mehr Zeit ist, oder soll versucht werden die Heirat dann bis September durchzuziehen?

Vielen Dank für jede Hilfe!
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Alt 14.06.2007, 11:31
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AW: Frage zu Heirat/Aufenthaltsverlängerung mit Au Pair Mädchen

Eine Heirat ist immer eine große Verantwortung und auch mit Rechten und Pflichten verbunden. Sollte diese scheitern können z. B. Unterhaltsansprüche etc. entstehen. Je nach dauer der Ehe könnte auch das Ausländeramt mit dem Vorwurf der Scheinehe kommen, was zwar schwer beweisbar ist, aber trotz allem hat man erstmal den Ärger. Also von daher erst einmal genau prüfen, ob die Beziehung wirklich schon so fest und sicher ist, daß sie Aussicht auf Dauerhaftigkeit verspricht. Nur wegen einer Aufenthaltsgenehmigung überstürzt eine solche einzugehen, kann dann im Alltag mal ziemlich schnell nach hinten losgehen, wenn nach der ersten großen Verliebtheit der Alltag einsetzt.

Wenn aber die Ehe wirklich aus voller Überzeugung und Liebe gschlossen werden soll, dann ist der erste Weg zu Standesamt, die geben Listen aus, welche Papiere benötigt werden und wie diese zu beantragen sind. Empfehlenswert wäre schon eher eine Eheschließung vor Ablauf des Visas als die Beantragung eines Heiratsvisums danach, weil dies nochmehr bürokratischen Aufwand erfordert und der so ja schon nervig genug ist.

Was es sonst noch für möglichkeiten gibt, wie Studentenvisa etc. da kann man sich ja mal unverbindlich bei der Ausländerbehörde erkundigen.

für die (hoffentlich) gemeinsame Zukunft
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 14.06.2007, 11:40
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AW: Frage zu Heirat/Aufenthaltsverlängerung mit Au Pair Mädchen

dem Beitrag schließe ich mich an, andererseits wird derlei auch innerhalb der Bundesländer gerne mal etwas unterschiedlich gesehen.

In Bayern ist es sicherlich etwas schwieriger, als sonstwo. Zu Recht, wie ich ein klein wenig dem TE entnehme.


Lg.
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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  #4 (permalink)  
Alt 11.07.2007, 11:56
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AW: Frage zu Heirat/Aufenthaltsverlängerung mit Au Pair Mädchen

Ich kenne zwei Deutsche Männer die das Problem hatten.
Obwohl einheitliches Recht bzw. Ausländerrecht bestehen sollte wird diese Situation je nach Bundesland und hier in Berlin sogar je nach Bezirk völlig unterscheidlich gehandhabt.
Einige Behörden sagen, dass die Frau dann ausreisen soll und das der Ehemann einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen soll.
Andere Behörden, bzw. Sachbearbeiter geben sofort eine Aufenthaltsgenehmigung.
In Berlin war es ganz ganz ganz schwierig, erst eine Drohung mit Dienst-Beschwerden half .
Die Sache in Berlin war dashalb so problematisch, weil das Besucher-Visum schon abgelaufen war, weil die Beschaffung der Unterlagen so lange dauerte.
Um heiraten zu können, muss man z.B auch eine gültige Anmeldebescheinigung haben.
Es besteht ja auch Anmeldepflicht, auch für Ausländer die ein abglaufenes Visum haben.
Einige Bezirksämter hier in Berlin (z.B. Mitte), würden bei einem Ausländer der ein abgelaufenes Visum hat und der um eine Anmeldebescheinigung nachfragt und erscheint, sofort die Ausländerpolizei rufen und den Ausländer sofort verhaften lassen.
Das Bezirksamt Tempelhof-Berlin jedoch stellte eine Anmeldebescheinigung aus und benachrichtigte nicht die Ausländerpolizei (angeblich wegen Datenschutz wie der Leiter des Amtes mitteilte).
Aber bei der erneute Anmeldung, nach der Hochzeit auf eine andere Adresse, beschlagnahmte das Bezirksamt-Mitte sofort den Reisepass der Ausländische Ehefrau und schicke diesen zur Ausländerbehörde.
Aber wie schon ober vermerkt, bekam dann die Frau mit einigem Nachdruck trotzdem die Aufenthaltserlaubnis.
Da fällt mir noch ein, dass z.B. eine Frau die ich kenne eine Straf-Anzeige bekommen hat weil Ihr Visum abgelaufen war und zu 1300,-- DM (nicht Euro) verurteilt wurde.
Eine andere Frau hatte auch ein abgelaufenes Visum, aber der Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde in Berlin sagte, dass hängt vom Sachbearbeiter ab ob das Strafrechtlich verfolgt wird oder nicht. Es kamm aber schon seit 10 jahren nichts.

z.B. In Lübeck währe das ganze auch überhaupt kein Problem.
Ein Freund von mir hat dort problemlos eine hübsche Negerin aus Afrika geheiratet, die auch nur ein Besuchervisum hatte.
Beide Männer sind inzwischen glücklich verheiratet und dürften Ihre Frauen hier behalten und haben inzwischenauch "unbefristet" !
Wer Angst hat für spätere Verpflichtungen, soll vorher Gütertrennung beantragen.
Also vorher überall informieren.

Gruß
Harald
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  #5 (permalink)  
Alt 30.07.2007, 21:59
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AW: Frage zu Heirat/Aufenthaltsverlängerung mit Au Pair Mädchen

Zitat:
Zitat von BernhardM
Wo findet man die besten Informationen zur Heirat einer Ausländerin? Wo ist die beste erste Anlaufstelle?
Beim örtlichen Standeamt, wo sonst.
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  #6 (permalink)  
Alt 31.07.2007, 08:22
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AW: Frage zu Heirat/Aufenthaltsverlängerung mit Au Pair Mädchen

Zitat:
Zitat von kuzapruza
hi

also wenn man heiraten möchte dan reicht den anmeldung für visum verlängerung völlig aus.das weiss ich genau.die einzige problem ist ob der man die frau solange bis die frau arbeitserlaubnis kriegt versorgen kann.

aber es gibt auch andehre möglichkeit das mädchen könnte nach au-pair ein freiwilliges soziales jahr machen und das ist erlaubt nach au-pair zeit gleich fsj zu beantragen.ist sehr interessantes program und dauert 18 monaten und danach gibts grosse chansen dass das mädchen noch ausbildung machen könnte oser als assistentin übernommen werden könnte.meine freundin kommt aus usbekistan ud war auch au-pair und danach noch fsj gemacht und jetzt arbeitet als pflege assistentin in eine staatliche altenheim und hat auch keine probleme wegen visum.

und ausserdem zu fsj hat man 18 monaten zeit die frau kann sich selber versorgen wird von arbeitstelle versichert und plus dazu noch kostenlose zimmer auf wg und wird auch taschengeld bezahlt also in diese zeit könnte die paar problemloss heiraten.

p.s meist werden die fsj-ler in september-oktober aufgenommen also keine zeit verlieren und bewerbungen los schiken. also man kann sich bei der deutsches rotes kreuz oder bei diakonie bewerben.braucht man nur lebenslauf+bewerbung und eventuell schulzeugnis übersetzt auf deutsch und notariell bestätigt falls du noch fragen hättst werd ich gerne helfen.

viel glück.
Achtung Leute vorsicht,

ich habe hier in Berlin schon erlebt, das eine Visum-Verlängerung von der Ausländerbehörde am Friedrich-Krause-Ufer stikt abgelehnt wurde, vorallem wenn einer heiraten will.
Lese noch mal oben nach was ich hier schon alles erlebt habe.
Bin selber Ausländer (EU) und bin mit eine Ausländerin (nicht EU) verheiratet.
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  #7 (permalink)  
Alt 01.08.2007, 13:04
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AW: Frage zu Heirat/Aufenthaltsverlängerung mit Au Pair Mädchen

Zitat:
Zitat von Harald-2007
ich habe hier in Berlin schon erlebt, das eine Visum-Verlängerung von der Ausländerbehörde am Friedrich-Krause-Ufer stikt abgelehnt wurde, ....
Was wohl vor allem daran liegt, daß ein Visum eben nur ein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis ist. Für ein Visum ist eine Verlängerung grundsätzlich überhaupt nicht vorgesehen, außerdem ist für ein Visum sowieso nicht die Ausländerbehörde, sondern die deutsche Botschaft zuständig.
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