Dies ist eine Diskussion zu Frage zu Gesetztext über Aufenthaltserlaubnis innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Frage zu Gesetztext über Aufenthaltserlaubnis Hallo ich verstehe leider den Text nicht genau. Ein Beispiel: Herr M ist schweizer Staatsbürger und hat einen befristeten Arbeitsvertag in Deutschland von 9 Monaten. Danach wird er Arbeitslos, wird nun die Aufenthaltserlaubnis automatisch auf mindestens 1 Jahr verlängert ? Oder läuft die Aufenthaltserlaubnis nach 9 Monaten aus ? |
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| AW: Frage zu Gesetztext über Aufenthaltserlaubnis Zitat:
Naja,..leider nicht ganz automatisch :Eine Verlängerung ist in begründeten Fällen auf Antrag möglich. Wichtig ist, dass der Antrag vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis gestellt wird. ![]() Achtung: Nur meine persönliche Meinung... |
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| AW: Frage zu Gesetztext über Aufenthaltserlaubnis Hallo Secd danke für deine Antwort. Und was zählt als begründer Fall ? Kann Herr M zum beispield nach 6 Monaten einfach einen Antrag stellen obwohl er danach noch keine Arbeit gefunden hat ? Was für Gründe können Angegben werden damit er eine Verlängerung bekommt? |
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| AW: Frage zu Gesetztext über Aufenthaltserlaubnis Zitat:
(konkretes Arbeitsangebot) Naja..Grundsätzlich gilt ..Arbeitssuche..6 Monate. Nach 6 Monate ohne Arbeit...Alternative: 1. Ausreichende finanzielle Mittel ...Lebensunterhalt bestreiten zu können, ohne die Sozialhilfe. 2. Krankversicherung..! 3. Wohnungsanmeldung...(mindestens 12 qm- gilt nicht für Grenzgänger) ! Gruß Achtung: Nur meine persönliche Meinung ... !!! |
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| AW: Frage zu Gesetztext über Aufenthaltserlaubnis danke Seced Also sagen wir mal Herr M hat einen Saisonarbeitsvertrag von 7 Monaten im Euroa Park Rust in Deutschland, und er wohnt auch in Deutschland. Heisst das er Automatisch von Anfang an eine Aufenthaltsgenehmigung von 12 Monaten bekommt ? Oder wird sie auf 7 Monate befristet und er muss dan sie verlängern lassen ? Man kann sie also nur verlängern lassen wen man eine Arbeitsvertrag hat ? Das heisst er bekommt in diesen 6 Monaten die er Arbeitslos ist ALG 2 ? Und was meinst du mit der Wohnung, wen man eine Wohnung hat wird dan die Aufenthaltsgenehmigung verlängert selbst wen man Arbeitslos ist ? ![]() oder meinst du das alle 3 Punkte die du geschrieben hast zusammen erfüllt sein müssen ? |
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| AW: Frage zu Gesetztext über Aufenthaltserlaubnis Zitat:
- Nein, Arbeitsvertrag in D von 3 Monaten bis 1 Jahr= Aufenthaltserlaubnis entspr. der Dauer des Arbeitsvertrages (also 7 Monate). - Aufgrund des ALG 2-Bezuges ein Aufenthaltserlaubnis..(verlängerung) verweigert werden kann und infolgedessen dann die Zahlung des ALG2 eingestellt werden kann. - Als Nichterwerbstätiger muss er den Nachweis erbringen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um keine ALG 2 in Anspruch nehmen zu müssen. Ferner muss er über einen Krankversicherungsschutz verfügen...! :D Achtung nur meiner persönliche Meinung. Gruss |
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| AW: Frage zu Gesetztext über Aufenthaltserlaubnis Das heisst also das Herr M nach 7 Monaten arbeit Deutschland verlassen müsste, weil ohne eine Aufenthaltsgenehmigung kann man ja kein ALG 2 beziehen oder ? Ausser er findet eine neue Stelle oder hat genug Geld dafür ? Wie sieht es den aus wen Herr M eine unbefristete Stelle bekommt und nach 2 Monaten gekündigt wird ? Wie lange ist dan seine Aufenthaltsgenehmigung gültig ? |
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| AW: Frage zu Gesetztext über Aufenthaltserlaubnis Zitat:
- Nein, Nein das heißt er kann in Deutschland bleiben, nur kein Hartz IV in anspruch nehmen. Da sowieso Teufelskreis..laut meiner Meinung. - Oder.. heiratet einen deutschen Mann... Gleichesspiel, nur da bekommt er die Aufenthaltserlaubnis/ EG (deklaratorischen Charakter) für 5 Jahre. Freizügigkeitsberechtigt- Ja, nur der Aufenthaltszweck..darf nicht.... nur in dem Aufenthaltsstaat Sozialleistungen zu erlangen (EU-FreizügigkeitsVO). Gruß |
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| AW: Frage zu Gesetztext über Aufenthaltserlaubnis einen Mann ? Herr M steht auf Frauen. Ok ein Beispiel: Herr M hat bei einer Zeitarbeitsfirma einen unbefristeten Arbeitsvertrag nach 2 Monaten wird ihm gekündigt. Nun hat er ja eine Aufenthaltsgenehmigung die 5 Jahre gültig ist. Die Aufenthaltsgenehmigung kann ihm ja nicht entnommen werde aber ich glaube verkürzt ? Die Aufenthaltsgenehmigung berechtigt ihn dan für die ALG 2 Leistungen, ist das in diesem Fall korrekt ? Kann er jetzt theoretisch gesehen 5 Jahre lang ALG 2 beziehen ? Oder gibt es da eine gesetzliche Begrenzung ? Danke Seced für deinen guten Antworten |
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| AW: Frage zu Gesetztext über Aufenthaltserlaubnis Zitat:
Also Tipp: - Er muß dann nur neue Arbeit---SUCHEN---...und Hartz IV beantragen. -Also die..Aufenthalserlaubnis ist egal. Da er Freizügig ist.... (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 FreizügG/EU)- Nicht erwerbstätige und nicht Arbeitsuchende Unionsbürger betrifft. Aber der Arbeitsuchende TE fällt unter § 2 Abs. 2 Nr. 1 Var. 2 FreizügG/EU. Gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU- Er ist freizügig , auch wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist und/oder Leistungen in Anspruch nimmt. Ich hoffe Ihnen hiermit geholfen zu haben. |
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