Dies ist eine Diskussion zu Fehlende Freizügigkeitsbescheinigung-Amtshaftung- innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Fehlende Freizügigkeitsbescheinigung-Amtshaftung- Eine EU Ausländerin reist im Juli 2009 ein, nimmt Wohnung und lebt mit der Familie in Deutschland. Sie macht sich selbständig, beginnt ihr Gewerbe aus zu üben. Die Ausländerbehörde stellt ihr trotz mehrfachem Nachfragen keine Freizügigkeitsbescheinigung aus, die sie jedoch hätte unverzüglich ausstellen müssen. Die EU Bürgerin wollte sich und die Familie bei der AOK freiwillig versichern, was ihr aufgrund der fehlenden Bescheinigung nicht möglich war. Aufgrund fehlender ärztlicher Versorgung werden alle Familienmitglieder gleichzeitig krank. Die Unionsbürgerin muss ihre Selbständigkeit unterbrechen(die sie in einer anderen Stadt ausübt) um sich der Familie annehmen zu können. Aufgrund fehlender Bescheinigung erhält sie auch keine staatlichen Leistungen ( Kinder-Elterngeld) Absolutes Horrorszenarium. Per einstweilige Anordnung wurde zwischenzeitlich der Lebensunterhalt gesichert. Auch die Bescheinigung wurde dann, mehr als 3 Monate später nach Dienstaufsichtsbeschwerde ausgestellt. Nun will die Unionsbürgerin die grobe Amtspflichtsverletzung nicht hinnehmen und einen Schadensersatzprozess gegen die Öffentliche Hand führen. Sie möchte die Sache auch schnellstmöglich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sehen Wo beginnt sie am effektivsten. Frank
__________________ Angehöriger für die sein, die keine Angehörige haben |
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