Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Familennachzug bei Gebut eines Kindes

Dies ist eine Diskussion zu Familennachzug bei Gebut eines Kindes innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.03.2009, 10:06
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Familennachzug bei Gebut eines Kindes

Hallo alle,
folgendes problem vielleicht könnt ihr euer meinung mal hinzugeben:

Herr A wurde vor einige Jahren von seinen Firme ins Ausland gechickt.
Er lebte dort und Heiratet auch dann auch eine ansäsige dame (Frau A).
Frau A wurde auch Schwanger und wird bald das Kind bekommen. Nun ist aber
das Problem, das Herr A wieder von sein Firma nach Deutschland beordert wurde und Frau A mit Kind im Ausland sitzt. Laut Deutsche Konsulat muss Frau A ein
deutsch Kurs belegen und sich mit einfachen Deutschkenntnisse auskennen. Leider wie es nun mal so ist hat Frau A ein baby und Herr A kann ihr nicht helfen weil er
ja wieder in Deutschland ist..

Meine Frage ist : kann denn Frau A nicht erst nach Deutschland einreisen und dann
Ihr Deutsch Kurs belegen??
Wie ist es den wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit
hat ? kann dann Frau A ohne probleme Einreisen??

bitte nur serious antworten...

danke in voraus

framtso
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  #2 (permalink)  
Alt 13.03.2009, 19:25
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AW: Familennachzug bei Gebut eines Kindes

Hi...

wenn sie verlangen, WIR sollen nur seriös antworten, dann könnten wir doch eigentlich auch verlangen das sie erstmal richtig deutsch lernen, bevor sie uns hier "beglücken"...
Aber OK ...Fakt ist, das sie ohne den Nachweis der Deutschkenntnisse ,KEIN Visum bekommen wird...selbst wenn dieser Nachweis erbracht ist, ist die gute noch längst nicht im gelobten Land...ich kenne Fälle, wo ein sehr sympathischer Botschaftsmitarbeiter urplötzlich auch noch andere Dinge gefunden hat, die ein Visum unmöglich gemacht haben...
Fazit : Sprache dort lernen wo sie ist und dann beten hoffen und abwarten.

Gruß

Chris
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  #3 (permalink)  
Alt 13.03.2009, 23:32
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AW: Familennachzug bei Gebut eines Kindes

danke erstmal fuer ihr e chnelle antwort ..
es besdeutet also, das letztendlich die botschaft in jeweiligen land das sagen hat??
nun ist auch die sache das die damen und herren von der botschaft sogar ein besuchsvisum ablehnt, mit der begruendung, " sie koennte evtl ja in deutschland bleiben" .... darf die botschaft das??

vielen dank
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  #4 (permalink)  
Alt 14.03.2009, 07:24
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AW: Familennachzug bei Gebut eines Kindes

Hi....

das darf die Botschaft nicht nur, das MUSS sie sogar, wenn es dafür einen begründeten Verdacht gibt. (Und den gibts ja nunmal).
Gehn sie einfach mal davon aus, das es noch ein LANGER WEITER und HARTER weg wird, die FRAU ins GELOBTE Land zu schleusen.
Ich kenne einen Fall, da ging das ganze soweit das der Mann (Deutscher) zu seiner Frau nach St. Petersburg gezogen ist, weil er es nicht geschafft hat !!

Es kann schon sein, das es mitunter leider auch mal paar Leute mit "ehrlichen" Abischten "derbröselt" aber im großen und ganzen ist es schon sehr sehr gut, das nach vielen Jahren der schlampigen und inflationären Visaerteilung, nun mal bißchen genauer geschaut wird.

Gruß

Chris
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  #5 (permalink)  
Alt 14.03.2009, 08:14
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AW: Familennachzug bei Gebut eines Kindes

Mal wieder ne wirklich saubloede Situation! Die auslaendische Ehefrau muss das sog. "A1 Zertifikat" vorlegen, um ein Visum zur familienzusammenfuehrung bekommen zu koennen. Dafuer muss sie natuerlich erst einmal nen Kurs besuchen. Die gibt's ja auch nicht ueberall, meist nur in der jeweiligen Landeshauptstadt.

Aber selbst, wenn in der Naehe ihres Wohnortes tatsaechlich entsprechende Kurse angeboten werden, wie soll sie das denn im Spaetstadium der Schwangerschaft und in den ersten Monaten nach der Geburt dess Kindes schaffen? Das sind schliesslich mindestens Halbtagskurse, oft auch Ganztagskurse. Allgemein sagt man, dass die erforderlichen Mindestkenntnisse fruehestens nach 6 bis 9 Monaten erreicht werden koennen und sehr viele noch sehr viel laenger brauchen. Wie soll sie das denn gerade in dieser Zeit (Schwangerschaft > Saeugling) schaffen? Ein ausgemachter Bloedsinn ist das!

Ein Besuchsvisum wird sie als auslaendische Ehefrau eines in Deutschland lebenden Deutschen auch nicht erhalten, weil hierfuer ja die Rueckkehrwilligkeit entscheidend ist und an einer solchen im vorliegenden Fall ganz erhebliche Zweifel bestehen duerften.

Hier ist die Familie wirklich in einer bemitleidenswerten Situation, die auch vom Gesetzgeber so nicht gewollt sein kann. Aber es ist nun mal so, leider!

Anders waere es, wenn der deutsche Ehemann seinen Wohnsitz nicht in Deutschland sondern in einem anderen EU Land haette, auch im grenznahen Bereich des betreffenden Landes. Dann waere der Antrag auf familienzusammenfuehrung naemlich nicht bei einer deutschen Auslandsvertretung zu stellen sondern bei der des betreffenden Landes. Hier waere dann aber kein Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache erforderlich, da es ja gar nicht um einen Zuzug nach Deutschland ginge. Auch waere kein Nachweis von Sprachkenntnissen des Ziellandes erforderlich, da sich das Freizuegigkeitsrecht von EU Buergern auch auf deren auslaendische Ehepartner erstreckt. Aber der Mann lebt ja nun leider mal in Deutschland. Muss er das eigentlich?

Anders waere es ebenfalls, wenn das Kind bereits geboren und in Deutschland beim Vater leben wuerde. Fuer den Zuzug zur Ausuebung der elterlichen Sorgepflicht ist naemlich auch kein "A1 Zertifikat" erforderlich. Aber dafuer muesste das Kind eben schon geboren sein und sollte sich auch bereits in Deutschland befinden. Mir sind allerdings auch Faelle bekannt, in denen auch dann Visa ohne "A1" erteilt wurden, obwohl sich das Kind noch im Ausland bei der Mutter befand.

Alles in allem ist das hier jedenfalls eine aeusserst tragische Situation, in der Sprueche wie "Lern erst mal richtig Deutsch" oder Hinweise auf Visummissbrauch in der Vergangenheit nicht angebracht und erst recht nicht zielfuehrend sind.

Gruss
CAM
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  #6 (permalink)  
Alt 14.03.2009, 09:09
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AW: Familennachzug bei Gebut eines Kindes

Hallo....lieber Cam

Sie finden Hinweise auf Visumsmissbrauch in der Vergangenheit unangebracht, das ist natürlich Ihr gutes Recht. Ich finde "versteckte Tips" welche nur zum "aushöhlen" und "umgehen" der Deutschen Gesetze bzw Anforderungen gedacht sind , auch absolut daneben.
Schreiben sie dem TE doch gleich eine PN..er soll nach Dänemark gehn und dann geht alles ruck zuck...(aber schreiben sie ihm auch das es nicht 100 % klappt) !!
Ja ja..die arme Hochschwangere Frau....sie weiß doch wohl nicht erst seit dem 8. Monat das sie schwanger ist...warum hat man sich nicht sofort nach eintreten des Umstandes um diese Dinge (Sparchkurs-Visum) gekümmert ??
ICH...(die betonung liegt bei ICH) bin heilfroh, nein was rede ich, ich befürworte und fordere eine noch viel viel strengere Vergabepraxis von Visa´s etc.
Ich halte mich beruflich bedingt etliche Wochen jährlich in Asiatischen Ländern auf, vielleicht würden sie anders denken wenn man "Live" erlebt wie getrickst und beschissen wird, um letztlich nix anderes zu tun, als UNS STEUERZAHLER mit einem weiteren Problemfall zu beglücken !!!
Natürlich ist es NICHT IMMER der Fall...natürlich kann es in besagtem Fall die wahre große Liebe sein...aber die "Erfahrungswerte" sprechen LEIDER eine andere Sprache.
In Fällen von ach so großer Liebe kann man(n) doch auch drüber nachdneken ins Land der Mutti zu gehn..oder ?? Nö doch nicht, denn da wär mit Sicherheit das soziale Netz und die damit verbundenen "angenehmen" Umstände nicht derartig gut ausgebaut als dies hier der Fall ist.
Ich bitte sie lieber Cam und auch den TE, mir meine MEINUNG nicht übel zu nehmen.


Gruß

Nix für ungut

Chris
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  #7 (permalink)  
Alt 14.03.2009, 09:36
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AW: Familennachzug bei Gebut eines Kindes

Hallo Radiomann,

glauben sie mir bitte, dass ich sehr wohl weiss, wie bei der Beantragung von Visa "getrickst und beschissen" wird. Ich halte mich nicht nur wochenweise in Asien auf, ich lebe seit ueber 8 Jahren in Thailand, bin mit einer Thailaenderin verheiratet und habe mit dieser 2 thai/deutsche Kinder. Soviel zum Thema: "In Fällen von ach so großer Liebe kann man(n) doch auch drüber nachdneken ins Land der Mutti zu gehn..oder ??"

Hier geht es aber nicht um die Beantragung eines "Schengen" Visums durch eine ledige Thailaenderin (was sowieso kaum noch strenger gehandhabt werden koennte als es ohnehin schon wird), es geht um eine binationale Familie, bei der der deutsche Ehemann von seinem Arbeitgeber zurueck ins Heimatland beordert wurde. Eine Familie, in der die Frau sogar schwanger ist.

Die Familie wird waehrend der ersten Monate nach der Geburt des Kindes getrennt sein, weil fuer den Nachzug der Ehefrau erst ein Sprachtest absolviert werden muss. Selbst unter guenstigsten Umstaenden ist ein solcher Sprachtest nicht ohne eine vielmonatige Vorbereitungszeit zu absolvieren. Unter unguenstigen Umstaenden (kein Kursangebot am Wohnort der Ehefrau, was wohl eher die Regel als die Ausnahme ist) wird das unter den gegebenen Umstaenden sogar noch sehr viel laenger dauern.

Das ist im hoechsten Grade unmenschlich und koennte - ausser durch "Trickserei" - nur dadurch vermieden werden, dass der deutsche Ehemann seinen Arbeitsplatz aufgibt, somit moeglicherweise die Basis fuer die Versorgung seiner Familie verliert und zur Ehefrau ins Ausland zieht. Halten sie dies wirklich fuer zumutbar? Ich halte es fuer hoechstgradig unmenschlich und kann auch nicht glauben, dass dies vom Gesetzgeber so gewollt sein kann. Vermutlich wurden solche Faelle aus Schusseligkeit einfach gar nicht bedacht. Darunter muss die Familie aus diesem fiktiven Beispielsfall nun leiden ... zahlreiche reale aber leider auch.

Gruss
CAM
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  #8 (permalink)  
Alt 14.03.2009, 09:47
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AW: Familennachzug bei Gebut eines Kindes

Es mag ja sein, dass ich zu romantisch bin, aber wenn ich mich in einen "ausländischen" Menschen verliebe, lerne ich seine Sprache und die Kultur seines Landes. Das gilt für mich und auch für meinen Partner.

Nach mehreren Monaten Beziehung sollte dann meiner Meinung nach ein grundlegendes Sprachverständnis vorhanden sein, dass in dem Moment intensiviert wird, wenn klar wird, wer wohin zieht.

Eine Beziehung, die auf Dauer in einer Drittsprache geführt wird ("me love you long time..."), und ohne näheres Kennenlernen der Lebensumstände des Partners ist in meinen Augen oberflächlich. Und durch den Trick mit den Sprachkenntnissen schlägt der Gesetzgeber zwei Fliegen mit einer Klappe: er fördert vordergründig die Integration und hemmt massiv die Einwanderung von Zweckbeziehungen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #9 (permalink)  
Alt 14.03.2009, 09:52
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Zitat:
Zitat von CAM
Hallo Radiomann,

glauben sie mir bitte, dass ich sehr wohl weiss, wie bei der Beantragung von Visa "getrickst und beschissen" wird. Ich halte mich nicht nur wochenweise in Asien auf, ich lebe seit ueber 8 Jahren in Thailand, bin mit einer Thailaenderin verheiratet und habe mit dieser 2 thai/deutsche Kinder. Soviel zum Thema: "In Fällen von ach so großer Liebe kann man(n) doch auch drüber nachdneken ins Land der Mutti zu gehn..oder ??"

Hier geht es aber nicht um die Beantragung eines "Schengen" Visums durch eine ledige Thailaenderin (was sowieso kaum noch strenger gehandhabt werden koennte als es ohnehin schon wird), es geht um eine binationale Familie, bei der der deutsche Ehemann von seinem Arbeitgeber zurueck ins Heimatland beordert wurde. Eine Familie, in der die Frau sogar schwanger ist.

Die Familie wird waehrend der ersten Monate nach der Geburt des Kindes getrennt sein, weil fuer den Nachzug der Ehefrau erst ein Sprachtest absolviert werden muss. Selbst unter guenstigsten Umstaenden ist ein solcher Sprachtest nicht ohne eine vielmonatige Vorbereitungszeit zu absolvieren. Unter unguenstigen Umstaenden (kein Kursangebot am Wohnort der Ehefrau, was wohl eher die Regel als die Ausnahme ist) wird das unter den gegebenen Umstaenden sogar noch sehr viel laenger dauern.

Das ist im hoechsten Grade unmenschlich und koennte - ausser durch "Trickserei" - nur dadurch vermieden werden, dass der deutsche Ehemann seinen Arbeitsplatz aufgibt, somit moeglicherweise die Basis fuer die Versorgung seiner Familie verliert und zur Ehefrau ins Ausland zieht. Halten sie dies wirklich fuer zumutbar? Ich halte es fuer hoechstgradig unmenschlich und kann auch nicht glauben, dass dies vom Gesetzgeber so gewollt sein kann. Vermutlich wurden solche Faelle aus Schusseligkeit einfach gar nicht bedacht. Darunter muss die Familie aus diesem fiktiven Beispielsfall nun leiden ... zahlreiche reale aber leider auch.

Gruss
CAM


Hi Cam...

ich widerspreche Ihnen ja auch nicht, das es durchaus Fälle gibt die unmenschlich und hart sind.
Aber haben sie werter Cam einen Vorschläg wie man es auf die Reihe kriegen kann, die Spreu vom Weizen zu trennen ??
Es ist vielleicht "weit hergeholt" wenn ich jetzt sage..."Lieber Cam, sie haben ja tgl ca 28 Grad Wärme (geschätzt im Jahresmittel) feines leckeres scharfes Thai essen und müssen sich über die Verhältnisse in Deutschland nicht tgl ärgern.
Obwohl ich im Januar diesen Jahres eine Woche früher aus Bangkok abgereist bin, weil es erstens saukalt war und zweitens auch von Jahr zu Jahr schlimmer wird, was den Umgang mit Touristen u Geschäftsreisenden angeht.

Sawadee Khab

Chris
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  #10 (permalink)  
Alt 14.03.2009, 10:16
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AW: Familennachzug bei Gebut eines Kindes

Zitat:
Zitat von radiomann1
Aber haben sie werter Cam einen Vorschläg wie man es auf die Reihe kriegen kann, die Spreu vom Weizen zu trennen ??
Bei der Familienzusammenfuehrung - und nur von der sprechen wir hier - gibt es doch gar keine "Spreu vom Weizen" zu trennen. Es handelt sich schliesslich um ein laengst verheiratetes Ehepaar, hier auch noch in Erwartung von Nachwuchs (der dann ja auch die deutsche Staatsangehoerigkeit besitzen wird). Wer bitte will sich hier anmassen, von "Spreu und Weizen" zu sprechen?

Ganz anders bei ledigen thailaendischen Damen, die ja typischerweise ein Schengen Visum beantragen. Hier wird schon seit vielen Jahren sehr streng verfahren und die Antragstellerin steht grundsaetzlich erst einmal unter dem Generalverdacht der mangelnden Rueckkehrwilligkeit. Den muss sie erst einmal ausraeumen, was heute nur noch in seltenen glockenklaren Faellen gelingt.

Die Spreu wird also schon laengst sehr konsequent vom Weizen getrennt, wobei allerdings auch immer mehr Weizen im Raster haengen bleibt. Doch das ist hier ja nicht das Thema.

Gruss
CAM
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