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EU-Bürger und Arbeitsrecht

Dies ist eine Diskussion zu EU-Bürger und Arbeitsrecht innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.03.2007, 14:13
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EU-Bürger und Arbeitsrecht

Hallo,
Ein Antrag auf Arbeitserlaubnis für einen EU-Bürger (Tschechien) wurde mit der Begründung abgelehnt:
„Das Entgelt liegt unter dem Ortsüblichen.“

Weiß jemand wo solche Tarife (ortsübliche) zu finden sind?
Kann man einen neuen Antrag mit höherem Entgelt stellen?
Mit freundlichen Grüßen
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  #2 (permalink)  
Alt 03.03.2007, 14:20
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AW: EU-Bürger und Arbeitsrecht

Um welchen Beruf/Branche geht es denn?
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  #3 (permalink)  
Alt 03.03.2007, 14:22
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AW: EU-Bürger und Arbeitsrecht

Zitat:
Zitat von daniel-erfurt
Um welchen Beruf/Branche geht es denn?
Bürohilfskraft
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  #4 (permalink)  
Alt 03.03.2007, 14:33
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AW: EU-Bürger und Arbeitsrecht

Gute Frage. Um ehrlich zu sein: Keine Ahnung. Aber ich würde es mal bei der IHK versuchen.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.03.2007, 13:02
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AW: EU-Bürger und Arbeitsrecht

Weiß jemand wieviel stunden eine Arbeitsstelle umfassen muss, damit diese
als Arbeitsnachweis für EU-Bürger gilt?
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  #6 (permalink)  
Alt 12.03.2007, 08:44
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AW: EU-Bürger und Arbeitsrecht

Derlei Kenntnisse würde ich mir von der ablehnenden Behörde selbst einholen und einen neuen modifizierten Antrag stellen.
Der Tipp IHK kam schon, welchen ich dahin gehend ergänzen möchte EU-Recht, zuständiges Arbeitsamt!
Denke mal auch, dass es für die neuen EU-Beitrittsländer noch bestimmte Sperrklauseln gibt, die nicht sämtliche Berufe, bzw. Berufsfelder im Grenznahem Verkehr zulassen.

Ein Ausweg findet sich oftmals in der Niederlassungsfreiheit für EU-Bürger bei Selbstständigkeit - Auch hier wäre das Arbeitsamt eine gute Beratungskompetenz.
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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Alt 24.03.2007, 21:11
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AW: EU-Bürger und Arbeitsrecht

Zitat:
Ein Ausweg findet sich oftmals in der Niederlassungsfreiheit für EU-Bürger bei Selbstständigkeit - Auch hier wäre das Arbeitsamt eine gute Beratungskompetenz.
Hier insbesondere der Europaservice der BA.
__________________
Gruß
Daniel

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