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Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft im Ausland - verlusst der deutschen?

Dies ist eine Diskussion zu Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft im Ausland - verlusst der deutschen? innerhalb des Forum Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 20.04.2006, 22:30
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Unhappy Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft im Ausland - verlusst der deutschen?


ich habe bis 1993 in deutschland gelebt und lebe jetzt in der türkei. 1992 habe ich die deutsche staatsbürgerschaft erworben. wie viele andere habe ich nach erhalt der deutschen staatsbürgerschaft meine türkische staatsangehörigkeit wieder aufgenommen. um in der türkei als auslandische studentin anerkannt zu werden musste ich 1993 jedoch erneut aus der türkischen staatsbürgerschaft austreten. 1995 wurde ich dann wieder in der türkei eingebürgert.

mittlerweile habe ich 2002 in der türkei mit meinem türkischen ausweis einem türken geheiretet und letztes jahr eine tochter bekommen.

um meinen namen in den deustchen ausweisen zu aendern und einen kinderpass für meine tochter zu bekommen habe ich das deutsche konsulat aufgesucht. der beamte meinte jedoch dass ich durch den erwerb der türkischen staatsbürgerschaft die deutsche verloren habe.

ist dies möglich ? ich habe die türkische staatsbürgerschaft doch vor dem jahr 2000 erworben .
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  #2 (permalink)  
Alt 21.04.2006, 09:26
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AW: Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft im Ausland - verlusst der deutschen?

Vor 2000 ist der Verlust nur dann eingetreten, wenn zum Erwerbszeitpunkt der ausl. Staatsbürgerschaft kein Wohnsitz in Deutschland bestanden hat.
Gute Infos bei: www.info4alien.de
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  #3 (permalink)  
Alt 26.06.2006, 09:50
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AW: Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft im Ausland - verlusst der deutschen?

Die deutsche Staatsangehörigkeit geht automatisch verloren, wenn auf Antrag hin eine ausländische erworben wird. Knackpunkt ist die Frage, wann die ausländische erworben wird. Anscheinend bestimmte das türkische Recht vor 2000, das eine Einbürgerung erst bei Begründung eines türkischen Wohnsitzes wirksam wird. Dann war also in Wirklichkeit die türk. StA nicht erworben, so dass die deutsche nicht verloren werden konnte (auch wenn die Türkei - wohl völkerrechtswidrig- Zettel wie Pässe etc. ausgestellt haben sollte).

Wenn die türkische StA wegen Wohnsitzverlagerung tatsächlich erworben werden konnte, ist die deutsche natürlich weg. Man muss halt Prioritäten setzen im Leben.
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