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Ermittlungsverfahren wegen Arbeit ohne Visum

Dies ist eine Diskussion zu Ermittlungsverfahren wegen Arbeit ohne Visum innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.11.2009, 12:43
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Ermittlungsverfahren wegen Arbeit ohne Visum

Mal angenommen B(PL) hatte vom 7/08 bis 8/09 einen Minijob 165€. Ihr Visum endete 4/09. Die Arge wußte vom Visumende bescheid und hat B ,mündlich, eine Fortführung der Tätigkeit erlaubt und diese auf dem ALG2 Bescheid weiter anderechnet. Seit (/09 hat B eine Arbeitserlaubnis nach Freizügig/G und die Arge zahlt auch weiter ALG2 und berechnet die 165€. Das Zollamt hat jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen Arbeiten ohne Arbeiterlaubnis, für den Zeitraum Ende Visum bis zum Freizügig/G, eingeleitet.
Was passiert in solch eier Situation mit B, der Arge und dem Arbeitgeber????
Der Arbeitgeber müsste ja dam ein Ermittlungsverfahren wegen ilegaler Beschäftigung bekommen??? Was meint ihr?????
Gruß Tiger
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  #2 (permalink)  
Alt 13.11.2009, 22:51
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AW: Ermittlungsverfahren wegen Arbeit ohne Visum

Zitat:
Zitat von tiger77
Mal angenommen B(PL) hatte vom 7/08 bis 8/09 einen Minijob 165€. Ihr Visum endete 4/09. Die Arge wußte vom Visumende bescheid und hat B ,mündlich, eine Fortführung der Tätigkeit erlaubt und diese auf dem ALG2 Bescheid weiter anderechnet. Seit (/09 hat B eine Arbeitserlaubnis nach Freizügig/G und die Arge zahlt auch weiter ALG2 und berechnet die 165€. Das Zollamt hat jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen Arbeiten ohne Arbeiterlaubnis, für den Zeitraum Ende Visum bis zum Freizügig/G, eingeleitet.
Was passiert in solch eier Situation mit B, der Arge und dem Arbeitgeber????
Der Arbeitgeber müsste ja dam ein Ermittlungsverfahren wegen ilegaler Beschäftigung bekommen??? Was meint ihr?????
Gruß Tiger

keine Ahnung, aber sag Bescheid wie es geendet hat?
__________________
gruss Ahland
______________________________________
wir haben das Atom, aber nicht die Vorurteile gespalten.

Ich bin juristischer Laie und meine Äußerungen können
Irreführend sein.
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