Dies ist eine Diskussion zu Erloschenes Aufenthaltsrecht erneut erwerben ? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Erloschenes Aufenthaltsrecht erneut erwerben ? welche Chancen bestehen auf eine erneute Aufenthaltserlaubnis für einen Ausländer, der durch unwissenheit -nach einem Schulbesuch im Ausland- seine Aufenthaltsberechtigung verlohr und nach Aufforderung D freiwillig verassen hatte ? Besteht eine Chance auf erneute Prüffung ? |
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| AW: Erloschenes Aufenthaltsrecht erneut erwerben ? Nach Antrag wird selbstverständlich erneut geprüft, ob ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann. Wie die Erfolgsaussichten sind, hängt aber von seinen persönlichen Umständen ab (Nationalität, Aufenthaltsgrund, familiäre Situation...), das kann man ferndiagnostisch nicht seriös beantworten. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Erloschenes Aufenthaltsrecht erneut erwerben ? § 37 Recht auf Wiederkehr (1) Einem Ausländer, der als Minderjähriger rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatte, ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn 1. der Ausländer sich vor seiner Ausreise acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten und sechs Jahre im Bundesgebiet eine Schule besucht hat, 2. sein Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit oder durch eine Unterhaltsverpflichtung gesichert ist, die ein Dritter für die Dauer von fünf Jahren übernommen hat, und 3. der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Vollendung des 15. und vor Vollendung des 21. Lebensjahres sowie vor Ablauf von fünf Jahren seit der Ausreise gestellt wird. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. |
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| AW: Erloschenes Aufenthaltsrecht erneut erwerben ? Was ist wenn so ein Ausländer über 5 Jahre aus D weg ist und über 21 Jahre ist (10 Jahre Schulbesuch). |
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| AW: Erloschenes Aufenthaltsrecht erneut erwerben ? Wie siehts mit der Sicherung des Lebensunterhaltes aus? Gibt es Angehörige im Bundesgebiet? Eine Wiederkehr nach dem von Mitleser zitierten §37 fällt offenbar aus, da Voraussetzung Nummer drei nicht vorliegt. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Erloschenes Aufenthaltsrecht erneut erwerben ? Sicherung des Unterhalts: dieser Jemand wäre voll arbeitsfähig und spricht sehr gut Deutsch - falls das damit gemeint war. Es gibt Angehörige in D - die aber wohl eher nicht den Unterhalt sichern würden. |
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| AW: Erloschenes Aufenthaltsrecht erneut erwerben ? Es geht nicht darum, ob der Antragsteller arbeitsFÄHIG ist, sondern darum, dass er TATSÄCHLICH einen festen Job ausüben wird, welcher seinen Unterhalt sichert. Insofern wäre eine entsprechende Zusicherung des Arbeitgebers da nicht schlecht. Die Frage nach den Angehörigen zielte dagegen weniger auf den Unterhalt ab, als auf die familiären Verhältnisse, auf die bei entsprechender Sachlage natürlich Rücksicht zu nehmen ist. Je näher die Verwandtschaft, desto besser die Chancen, die Einreise erlaubt zu bekommen. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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