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Erlischt die Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland bei Umzug nach Australien

Dies ist eine Diskussion zu Erlischt die Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland bei Umzug nach Australien innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 15.04.2009, 15:58
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Erlischt die Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland bei Umzug nach Australien

Hallo zusammen!

Einmal angenommen z. B. ein Schwedischer Staatsbürger, der schon seit 25 Jahren in Deutschland lebt, hier momentan noch mit einem Deutschen verheiratet ist, würde nach Australien ziehen (diese Person hat einen EU-Ausweis mit unbeschränkter Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis), sich ferner von dem Deuschen scheiden. Erlischt dann die Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland?

Ich wäre Euch dankbar, wenn Ihr mir hierüber Infos geben könntet.

Viele Grüße,
Eva.
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Alt 16.04.2009, 17:54
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AW: Erlischt die Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland bei Umzug nach Australien

Soweit ich weiß, kann die Aufenthaltserlaubnis gar nicht erlöschen, da für EU Bürger Freizügigkeit innerhalb der EU besteht. Solange ein schwedischer Staatsbürger also schwedischer Staatsbürger ist, kann er in Deutschland leben und arbeiten

Grüße

CQ
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  #3 (permalink)  
Alt 06.05.2009, 23:16
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AW: Erlischt die Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland bei Umzug nach Australien

Ist absolut richtig...der Schwede ist EU Bürger und genießt daher Freizügigkeitsrecht nach dem EG- Vertrag bzw nach dem Freizügigkeitsgesetz. Das Recht auf Freizügigkeit umfasst unter anderem die Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreiheit, als EU Bürger kann ich also überall in der EU arbeiten (Ausnahmen derzeit noch die Beschränkung bestimmter Branchen für Arbeiter aus den neuen Osteuropäischen EU- Staaten in Deutschland).
Ich vermute mal ganz stark das die unbefristete Aufenthaltserlaubnis des Schweden schon etwas älter ist, wahrscheinlich noch aus der Zeit vor dem EG- Vertrag, da es diese in der unbefristeten Form ja heute nicht mehr gibt und durch den Schweden auch nicht benötigt wird!
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*NEVER UNDERESTIMATE THE POWER OF STUPID PEOPLE IN LARGE GROUPS*

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