Dies ist eine Diskussion zu Erhält man automatisch Aufenthaltstitel nach Heirat in D innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Erhält man automatisch Aufenthaltstitel nach Heirat in D ich hätte eine Frage bzgl. der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Heirat: Bekommt eine Argentinierin, die mit einem Sprachvisum für ein Jahr nach Deutschland eingereist ist und während der Gültigkeit ihrer Aufenthaltsgenehmigung (für den Besuch des Sprachkurses) einen Deutschen heiratet, danach garantiert eine Aufenthaltserlaubnis, ohne vorher ausreisen zu müssen? Besteht dafür eine gesetzliche Grundlage (vorausgesetzt bei der Heirat ist der bis dahin vorhandene Aufenthaltstitel gültig und es bestand kein Visumsmissbrauch), so dass der Ausländerbehörde kein Ermessensspielraum bleibt? Danke! Viele Grüße RomanS |
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| AW: Erhält man automatisch Aufenthaltstitel nach Heirat in D Ich kenne zwei Deutsche Männer die das Problem hatten. Obwohl einheitliches Recht bzw. Ausländerrecht bestehen sollte wird diese Situation je nach Bundesland und hier in Berlin sogar je nach Bezirk völlig unterscheidlich gehandhabt. Einige Behörden sagen, dass die Frau dann ausreisen soll und das der Ehemann einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen soll. Andere Behörden, bzw. Sachbearbeiter geben sofort eine Aufenthaltsgenehmigung. Also vorher überall informieren. Gruß Harald |
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| AW: Erhält man automatisch Aufenthaltstitel nach Heirat in D Das zuständige Standesamt der Kommune, wie auch die Ausländerbehörde hält für Sie geeignete Bröschüren bereit Der privilegierte Status, den eine Ehe gewährt, geht einher damit, ihn nicht jedem und jeder einzuräumen bzw. einigen den Zugang zu erschweren. In Deutschland betrifft dies heute vor allem Partnerschaften, in denen einer der PartnerInnen nicht den deutschen Pass besitzt. Bei diesen Paaren ist mit der Ehe zusätzlich die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bzw. der EU verbunden. Da in Deutschland harte Einwanderungsbestimmungen die Migration einschränken, haben binationale Paare viele Schwierigkeiten bis zur Heirat und bis zu einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis zu überwinden. Das so genannte eigenständige Aufenthaltsrecht entsteht nach zwei Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft und bestehender Aufenthaltserlaubnis. Bei einer Trennung nach zwei Jahren kann der ausländische Partner also in Deutschland bleiben (es sei denn, es liegen Ausweisungsgründe vor). Dies gilt auch, wenn die Ehe mit einem Nichtdeutschen geschlossen wurde. Nach Ablauf von drei Jahren kann bei Verheiratung mit einem/r Deutschen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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