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Einreiseverweigerung

Dies ist eine Diskussion zu Einreiseverweigerung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 14.07.2008, 20:36
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Einreiseverweigerung

Hallo,

ich bin neu hier und würde mich sehr freuen, wenn ihr mir bei folgendem Fall ein paar Ratschläge geben könntet!

Mal angenommen, Herr A (Deutscher) und Frau B (Thailänderin) leben in Deutschland. Die thailändische Freundin (Frau C) von Frau B möchte die beiden gerne besuchen kommen. Nehmen wir weiter an, dass Herr A und Frau B keine Einladung für den Visaantrag schreiben, sondern dass das Herr D macht , der ein Freund von Herrn A ist und derzeit in Schweden arbeitet. Darum würde Frau C auch ein Visum bei der schwedischen Botschaft beantragen und dieses auch ausgestellt bekommen.
Zuerst hätte Frau C vor, kurz nach Deutschland zu fliegen, um dann von dort Herrn D zu besuchen. In Deutschland würde Frau C ankommen, von der Bundespolizei festgehalten und für sage und schreibe 9 Stunden verhört, ohne ihr in der Zwischenzeit Essen und Trinken anzubieten. Anschließend würden Herr A und Frau B gerufen und ihnen mitgeteilt, dass Frau C nicht einreisen darf. Diese Entscheidung würde damit gerechtfertigt, dass Frau C den Grund ihres Besuches weder schriftlich mit Dokumenten (das Einladungsschreiben würde sie leider zu Hause vergessen) noch mündlich im Gespräch glaubhaft machen konnte. Der sie verhörende Beamte würde meinen, dass er den Eindruck hätte, dass es Frau C mehr darum ging, dass sie in Deutschland und Schweden Urlaub machen will, anstatt Herrn D zu besuchen. Ein weitere Kollege würde in einem späteren Gespräch sagen, dass man den Eindruck hätte, Frau C würde hier heiraten wollen, obwohl dies Frau C im Gespräch mit der Polizei verneinen würde. Außerdem würde sie in dem Verhör mehrmals sagen, dass sie nach Deutschland und Schweden kommen würde, um hier Freunde zu besuchen und zu verreisen. Der Beamte würde aber wollen, dass sie sich für eins von beiden entscheidet und nachdem Frau C nach so langer Zeit befragt wurde sagte sie am Ende, dass sie hergekommen ist, um Urlaub zu machen. Dies widerspräche dann der Grundlage des Visaantrags, würde ein Beamter meinen, und darum die Einreise verweigern und sie sofort zurückschicken.

Wie könnte man in einem solchen Fall rechtlich vorgehen? Würde es bei dieser Ausgangslage Aussicht auf Erfolg geben?
Danke für Eure Tips und Hinweise!
V.K.
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