Dies ist eine Diskussion zu Einreiseverbot in die Niederlande innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Einreiseverbot in die Niederlande A bekommt wegen Schwarzarbeit ein Einreiseverbot nach Holland. 2 Monate nach dem Verbot, bekommt der A die deutsche Staatsbürgerschaft, ist das Einreiseverbot noch gültig?oder darf er wieder von Deutschland nach in die Niederlande einreisen weil er nun Unionsbüger ist? |
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| AW: Einreiseverbot in die Niederlande Zitat:
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| AW: Einreiseverbot in die Niederlande Da frage ich mich doch mal ganz spontan, ob die Einbürgerung des A überhaupt rechtmäßig war. Wurde hier bei der Antragstellung möglicherweise eine Straftat im Ausland verschwiegen? (Hinweis auf § 12a Abs. 2 StAG)
__________________ 42 |
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| AW: Einreiseverbot in die Niederlande In unserem fiktiven Beispiel gehen wir davon aus, dass das Verbot zur Einreise nach der Zusicherung zur Einbürgerung ausgesprochen wird, außerdem handelt es sich um ein Verbot aufgrund einer Ordnungswidrigkeit und nicht aufgrund eines Strafverfahrens, man muss ja nur strafrechtliche Verfahren der Einbürgerungsstelle melden. ich würde sagen Einreiseverbote haben in erster Linie den Zweck, die Wiederholungsgefahr zu unterbinden. Als Deutscher und Unionsbürger dürfte er ja in Holland arbeiten, somit gebe es auch keine Wiederholungsgefahr mehr. wie sieht ihr das |
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| AW: Einreiseverbot in die Niederlande Zitat:
... sorry dem erlaube ich mir zu widersprechen
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| AW: Einreiseverbot in die Niederlande ja ,,,,,es ist so. Durch das Inkraftreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 ist es praktisch unmöglich einem Unionsbürger die Einreise zu verbieten. |
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| AW: Einreiseverbot in die Niederlande Zitat:
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| AW: Einreiseverbot in die Niederlande Arbeiten ja, hier geht es aber um Schwarzarbeiten. Ich darf als Deutsche auch in Deutschland arbeiten, nur für´s Schwarzarbeiten gäb es trotzdem eins auf die Mütze. Somit ist eine Wiederholungsgefahr nach wie vor gegeben, da Schwarzarbeit ja nichts mit der Staatsbürgerschaft oder einer grundsätzlichen Arbeitserlaubnis zu tun hat
__________________ Zitat:
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| AW: Einreiseverbot in die Niederlande Und was ist dann mit der Freizügigkeit der Unionsbürger? Ist das zweitrangig zu betrachten? ich mein ich würde ja verstehen wenns mord raub körperverletzung wäre,, aber wegen ein einreiseverbot aufgrund von Schwarzarbeit in kleinem Maße, darf ein Unionsbürger nicht ins benachbarte Eu land? |
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| AW: Einreiseverbot in die Niederlande Zitat:
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