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Einreiseverbot in die Niederlande

Dies ist eine Diskussion zu Einreiseverbot in die Niederlande innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.07.2010, 13:46
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Einreiseverbot in die Niederlande

Folgendes fiktives Beispiel:

A bekommt wegen Schwarzarbeit ein Einreiseverbot nach Holland.
2 Monate nach dem Verbot, bekommt der A die deutsche Staatsbürgerschaft, ist das Einreiseverbot noch gültig?oder darf er wieder von Deutschland nach in die Niederlande einreisen weil er nun Unionsbüger ist?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.07.2010, 17:17
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AW: Einreiseverbot in die Niederlande

Zitat:
Zitat von paul33 Beitrag anzeigen
Folgendes fiktives Beispiel:

A bekommt wegen Schwarzarbeit ein Einreiseverbot nach Holland.
2 Monate nach dem Verbot, bekommt der A die deutsche Staatsbürgerschaft, ist das Einreiseverbot noch gültig?oder darf er wieder von Deutschland nach in die Niederlande einreisen weil er nun Unionsbüger ist?
Aus meiner Sicht ist das Einreiseverbot personenbezogen und nicht abhängig von einer Staatsbürgerschaft
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Alt 21.07.2010, 17:33
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AW: Einreiseverbot in die Niederlande

Da frage ich mich doch mal ganz spontan, ob die Einbürgerung des A überhaupt rechtmäßig war. Wurde hier bei der Antragstellung möglicherweise eine Straftat im Ausland verschwiegen?
(Hinweis auf § 12a Abs. 2 StAG)
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Alt 21.07.2010, 17:54
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AW: Einreiseverbot in die Niederlande

In unserem fiktiven Beispiel gehen wir davon aus, dass das Verbot zur Einreise nach der Zusicherung zur Einbürgerung ausgesprochen wird, außerdem handelt es sich um ein Verbot aufgrund einer Ordnungswidrigkeit und nicht aufgrund eines Strafverfahrens,
man muss ja nur strafrechtliche Verfahren der Einbürgerungsstelle melden.

ich würde sagen Einreiseverbote haben in erster Linie den Zweck, die Wiederholungsgefahr zu unterbinden. Als Deutscher und Unionsbürger dürfte er ja in Holland arbeiten, somit gebe es auch keine Wiederholungsgefahr mehr.
wie sieht ihr das
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Alt 21.07.2010, 17:59
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AW: Einreiseverbot in die Niederlande

Zitat:
Zitat von paul33 Beitrag anzeigen
ich würde sagen Einreiseverbote haben in erster Linie den Zweck, die Wiederholungsgefahr zu unterbinden. Als Deutscher und Unionsbürger dürfte er ja in Holland arbeiten, somit gebe es auch keine Wiederholungsgefahr mehr.
wie sieht ihr das
interessant ... Ihrer Meinung nach besteht keine Wiederholungsgefahr weil der Betroffene nun deutscher Staatsbürger und Unionsbürger ist ... sorry dem erlaube ich mir zu widersprechen
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Alt 21.07.2010, 18:51
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AW: Einreiseverbot in die Niederlande

ja ,,,,,es ist so.
Durch das Inkraftreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005
ist es praktisch unmöglich einem Unionsbürger die Einreise zu verbieten.
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Alt 21.07.2010, 23:25
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AW: Einreiseverbot in die Niederlande

Zitat:
Zitat von paul33 Beitrag anzeigen
ja ,,,,,es ist so.
Durch das Inkraftreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005
ist es praktisch unmöglich einem Unionsbürger die Einreise zu verbieten.
wenn Sie glauben das zu wissen, warum fragen Sie dann
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  #8 (permalink)  
Alt 21.07.2010, 23:32
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Zitat:
Zitat von paul33 Beitrag anzeigen
ich würde sagen Einreiseverbote haben in erster Linie den Zweck, die Wiederholungsgefahr zu unterbinden. Als Deutscher und Unionsbürger dürfte er ja in Holland arbeiten, somit gebe es auch keine Wiederholungsgefahr mehr.
wie sieht ihr das
Arbeiten ja, hier geht es aber um Schwarzarbeiten. Ich darf als Deutsche auch in Deutschland arbeiten, nur für´s Schwarzarbeiten gäb es trotzdem eins auf die Mütze. Somit ist eine Wiederholungsgefahr nach wie vor gegeben, da Schwarzarbeit ja nichts mit der Staatsbürgerschaft oder einer grundsätzlichen Arbeitserlaubnis zu tun hat
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Alt 22.07.2010, 00:45
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AW: Einreiseverbot in die Niederlande

Und was ist dann mit der Freizügigkeit der Unionsbürger?
Ist das zweitrangig zu betrachten?
ich mein ich würde ja verstehen wenns mord raub körperverletzung wäre,,
aber wegen ein einreiseverbot aufgrund von Schwarzarbeit in kleinem Maße, darf ein Unionsbürger nicht ins benachbarte Eu land?
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  #10 (permalink)  
Alt 22.07.2010, 08:13
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AW: Einreiseverbot in die Niederlande

Zitat:
Zitat von paul33 Beitrag anzeigen
Und was ist dann mit der Freizügigkeit der Unionsbürger?
Ist das zweitrangig zu betrachten?
ich mein ich würde ja verstehen wenns mord raub körperverletzung wäre,,
aber wegen ein einreiseverbot aufgrund von Schwarzarbeit in kleinem Maße, darf ein Unionsbürger nicht ins benachbarte Eu land?
am besten man macht sich durch Anfrage in den Niederlanden oder beim auswärtigen Amt sachkundig ... ich habe weder die Lust, noch die Zeit, mich durch den Gesetzes- und Abkommenswust der EU durchzuarbeiten. Vllt. hat ja der (fiktive) Schwarzarbeiter dazu Zeit
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