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Einreise eines Familienangehörige mit unbefristeter Aufenthalt

Dies ist eine Diskussion zu Einreise eines Familienangehörige mit unbefristeter Aufenthalt innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 27.07.2011, 19:49
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Einreise eines Familienangehörige mit unbefristeter Aufenthalt

Hallo,

mich beschäftigt seit kurzem eine Frage. Eine in Deutschland immigrierte Familie mit deutscher Staatsangehörigkeit würde gerne die Oma (Alter: Ende 70) zu sich nach Deutschland holen. Die Familie kann, nach ihrem Gehalt zu urteilen, dass Geld nicht aufbringen um die Oma in Deutschland zu versorgen. Die Oma könnte ihr Haus in ihrer Heimat verkaufen und ca. 100.000€ als Geldsumme für ihren Lebensunterhalt vorweisen.

Eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis ist wünschenswert. Inwieweit ist sowas möglich?

Viele Grüße
Lapagos
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Alt 29.07.2011, 08:18
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AW: Einreise eines Familienangehörige mit unbefristeter Aufenthalt

Selbst wenn die Oma ihren Lebensunterhalt sichern könnte, wäre ein Nachzug nicht ganz einfach: der Familiennachzug beschränkt sich im Regelfall auf Ehepartner und minderjährige Kinder. Die Oma darf als "sonstige Familienangehörige" nur dann einreisen, wenn es zur Vermeidung einer "außergewöhnlichen Härte" erforderlich ist (vgl. § 28 Abs. 4 in Verbindung mit § 36 Abs. 2 AufenthG). Dies wäre etwa der Fall bei Hilfe- oder Pflegebedürftigkeit, wenn im Heimatland keine weiteren Angehörigen, Freunde etc. leben.
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