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Eine Falschebeuurkundung verjährung

Dies ist eine Diskussion zu Eine Falschebeuurkundung verjährung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 15.08.2011, 21:41
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Eine Falschebeuurkundung verjährung

Hallo lieber leute,
der Herr M ist nach deuschland illegal angekommen vor ca 8 jahren damals hat er ein asylantrag gestellt mit falsche identität( nationalität ,Name etc...)nach einer weile hat M eine frau kennen gelernt und wollte seine situation legal bringen,damit er wieder nach deutschland ohne probleme umkehren kann hat M sein asyl nicht beendet und einfach zu seiner heimat gegangen wo er dort geheiratet und wieder nach deutschland mit seiner richtigen identität, er ist jetzt geschieden und hat nur einen befristeten aufenthalt,wenn der fehler als falschebeuurkundung benannt wird? wie ist in diesem fall ?? verjährt sich der tat nach 7 jahren oder ist noch strafbar? was kann mann dafür tun sodass M sich einbürgern lassen? sein Finger abdruck steht bestimmt im system noch??
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Alt 22.08.2011, 08:53
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AW: Eine Falschebeuurkundung verjährung

Die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung des Tatbestands der Falschangaben beträgt 5 Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt aber nicht schon bei der ersten Falschangabe. Wurde die Täuschung während des früheren Aufenthalts aufrecht erhalten und wirkte fort, so beginnt die Frist entsprechend später zu laufen. Unabhängig hiervon wurde ja die Ehegattenzusammenführung schon ermöglicht, da M eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hat, die bei unveränderten Voraussetzungen verlängert werden wird. Eine Einbürgerung setzt u.a. den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit voraus. Weiter muss ein mindestens dreijähriger rechtmäßiger Inlandsaufenthalt vorliegen (insoweit sind Ehegatten Deutscher begünstigt), hinzu kommen qualifizierte Spracherforderisse, Einbürgerungstest usw..
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Alt 10.09.2011, 03:37
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AW: Eine Falschebeuurkundung verjährung

Also es steht ein komplexe vielleicht können sie mir das erklären,der M ist schon eine weile nicht mehr verheiratet, solche taten könnte nicht verjähren solange der M öfter aufenthalt verlängerung beantragt?! gibts vielleicht eine lösung eventuel? .
danke
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