Dies ist eine Diskussion zu Einbürgerungszusicherung "zurückgezogen" innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Einbürgerungszusicherung "zurückgezogen" Ein kroatischer Student möchte die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Er erfüllt alle Voraussetungen (hier geboren und aufgewachsen. deutsches Abitur, etc) Im Laufe des Einbürgerungsverfahrens wurde festgestellt, dass er auch die bosnische Staatsbürgerschaft besitzt (ohne dass er das vorher wusste.. bei dem Zerfall Jugolawiens wurden recht willkürlich Staatsbürgerschaften verteilt). Da die Ausbürgerung aus Kroatien ca 500 und die aus Bosnien über 1100 kostete, lag die Summe der Ausbürgerungskosten für beide Staaten über der Zumutbarkeitsgrenze von 1270. Er bekam also die Einbürgerungszusicherung für die deutsche Staatsbürgerschaft unter der Bedingung, dass der Verlust der kroatischen Staatsbürgerschaft noch nachgewiesen werden muss. 3 Monate später wurden die Ausbürgerungskosten von Bosnien soweit gesenkt, dass die Summe der Gebühren der beiden Staaten nun bei 1170 also ca 100 unter der Zumutbarkeitsgrenze liegt. Nun wird von dem Studenten verlangt, dass er sich auch aus Bosnien ausbürgert. Der Student besitzt allerdings keinerlei bosnische Formulare (kein Reisepass, keine Heimaturkunde,...) so dass er diese erst ausstellen lassen muss um sich anschließend ausbürgern lassen zu können. Kann er sich diese Kosten anrechnen lassen?(Reisepass kostet über 100,denn dann wäre er wieder über der Grenze) Könnte er sich sonst irgendwelche Kosten anrechnen lassen ? |
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| AW: Einbürgerungszusicherung "zurückgezogen" genau dasselbe problem habe ich auch, lebe in BW habe nun probleme, weil ich gar keinen pass habe, habe mich schön brav von der kroatischen ausbürgern lassen und nun dank gebührenänderung muss ich mich auch noch von der bosnischen ausbuergern lassen. wollte eigentlich naechste woche reisen, geht nicht, da ich keinerlei reisedokumente habe, hatte ja gehofft diese woche die dt. zu erhalten. warum muss ich mich ueberhaupt erst einbuergern lassen um mich ausbuergern lassen? - das ist doch ein widerspruch in sich. Und wie siehts hiermit aus: (clan 17) §17 des Gesetze vom August 1999 u.a. entscheiden. Dort heist es Übersetzt: Die Staatsbürgerschaft vom BiH geht mit dem Ersuchen/Erlangen zu einer anderen Staatsbürgerschaft Verlohren, sofern keine Bilaterales Abkommen im sinnes des Parlamentarischen Beschlußes (bzw. beschlossenen Gestzes Nr.) IV 4.d) besteht! weiterhin wird festgehalten: (clan 18) §18 des Gesetze vom August 1999 u.a. entscheiden. Dort heist es: Die Staatsbürderschaft von volljährigen BiH Kindern entdet mit dem Erlangen einer Staatsbürgerschaft eines Anderen Staates! und § 24.4 ist schon eine Verschärfte Aussage. (clan 24 punkt/Absatz 4)Dort heist es: Die Staatsbürgerschaft von BiH endet enstprechend der §§17 und 18 an dem Tag an dem die Person einen entsprechenden Antrag bei einem Anderen Staat einreicht! weiterhin wird festgehalten: Geändert von spacedani (23.07.2007 um 23:32 Uhr). |
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| AW: Einbürgerungszusicherung "zurückgezogen" Zitat:
Zitat:
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| AW: Einbürgerungszusicherung "zurückgezogen" tut mir leid, war wohl im zwischenspeicher drin. ja aber wer hat uns denn eingebürgert? also wenn ich mich irgendwo einbürgern will muss ich dokumente und viel geld mitbringen um dies zu tun, dort wurden wir einfach willkürlich eingebürgert, und wenn das so ist, warum habe ich nie eine urkunde genau darüber erhalten? |
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| AW: Einbürgerungszusicherung "zurückgezogen" @ spacedani Hast du keine Eltern? Vielleicht gibt es dort die Staatsbürgerschaft, die du nicht gefunden hast. Die Staatsbürgerschaft der Eltern gilt ebenfalls für die Kinder! Deshalb musst du dich dort nicht einbürgern, sondern dich nur ausbürgern. Das ein Einbürgerungsverfahren mit Einbürgerungszusicherung langwierig und nicht gerade preiswert ist, weiss ich aus eigener Erfahrung. Ich würde mal sagen, da müsst ihr durch, wie viele andere vor euch auch... Und eine Einbürgerungszusicherung kann man auf Antrag auch verlängern lassen... Also sparen, ausbürgern und hier einbürgern. Und dann erst: Willkommen, neuer deutscher Staatsbürger.... Angel
__________________ Wer etwas haben möchte, was er noch nie hatte, wird wohl etwas tun müssen, was er noch nie tat. |
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| AW: Einbürgerungszusicherung "zurückgezogen" Nein, meine Eltern haben ebenfalls nicht die bosnische Staatsangehörigkeit. Und warum ich mich aufrege: Ich hätte diese Woche schon meine dt. Einbürgerungsurkunde in den Händen halten können, aber nun muss ich mich auch von der bosnischen abmelden, weil diese Ihre Gebühren gesenkt haben. |
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| AW: Einbürgerungszusicherung "zurückgezogen" Irgendwoher muss die bosnische Staatsangehörigkeit doch kommen... Ist schon merkwürdig, dass man keine Ahnung hat, welcher Staatsbürger man ist... Aber wie schon geschrieben: Du wirst dich wohl erst ausbürgern müssen, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Zur Not die Einbürgerungszusicherung verlängern lassen, wenn es wegen finanzieller Schwierigkeiten länger dauert... Viel Glück und Geduld dabei... Angel
__________________ Wer etwas haben möchte, was er noch nie hatte, wird wohl etwas tun müssen, was er noch nie tat. |
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| AW: Einbürgerungszusicherung "zurückgezogen" Zitat:
Aber wo kommt sie her, wenn die Eltern sie nicht besitzen oder besessen haben? Evtl. dort geboren oder zueltzt dort gelebt? |
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| AW: Einbürgerungszusicherung "zurückgezogen" die Eltern wurden dort geboren, aber damals gehörte alles zu Jugoslawien. Nach dem Krieg haben wir die jugoslawische Staatsangehoerigkeit aufgegeben und die Kroatischen angenommen. Ich bin in Deutschland geboren. |
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| AW: Einbürgerungszusicherung "zurückgezogen" Zitat:
Ich habe ebenfalls keinerlei Dokumente aus BiH. Ich bin also zum Konsulat in Stuttgart und habe versucht mir einen bosnischen Pass machen zu lassen -Fehlanzeige. Um einen bosnischen Pass machen zu lassen benötigst Du die Staatsangehörigkeitsurkunde und die Geburtsurkunde direkt aus BiH. Problem dabei ist, dass ich keinerlei Reisedokumente mehr besitze und somit gar nicht zu meinen Dokumenten komme. Das habe ich den Herrschaften im Konzulat geschildert. Antwort: Schalten Sie halt einen Anwalt ein, der das für Sie anfordert. Genau das habe ich getan, aber nun nicht um meine Dokumente einzufordern, sonder zu prüfen, ob mir die Staatsangehörigkeit aufgezwungen werden kann. Immerhin steht im Gesetz von BiH, dass wenn ein Kind das 18 Lj. erreicht und eine andere STaatsangehörigkeit annimmt, automatisch die bosnische verliert. Genau das ist aber bei mir, wie auch bei vielen anderen nicht geschehen. Wir haben ja die kroatische angenommen und somit müsste die bosnische automatisch erlischen. |
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