Dies ist eine Diskussion zu Einbürgerungszusicherung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Einbürgerungszusicherung Person A hat einen Antrag bei einer Ausländischen Behörde gestellt um dort seine Staatsangehörigkeit "abzumelden" damit er/sie die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen kann. Nun, hat Person A, aus welchem Grund auch immer, seinen Reisepass und die Einbürgerungszusicherung verloren/vernichtet. Wie muss Person A Reagieren. Können die deutschen Behörden "A" ihm, einfach so, eine neue Einbürgerungszusicherung austellen ? Tauchen dadurch komplikationen auf ? |
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| AW: Einbürgerungszusicherung Ohne auf spezifisch ausländerrechtliche Fragestellungen einzugehen, für die ich ohnehin nicht der Richtige bin, die hier aber wiederum keine Rolle spielen dürften: Eine Zusicherung ist - wie jede andere Rechtshandlung - nicht das Blatt Papier, auf dem sie festgehalten wird. Die dt. Behörde wird ihre Zusicherung in ihren Akten haben. A kann nochmal zu der Behörde und um eine neue Urkunde bitten. Mehr dürfte dabei nicht sein ![]() Gruß/Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Einbürgerungszusicherung Zitat:
Die Frage ist also: wie alt ist diese Zusicherung schon?
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| AW: Einbürgerungszusicherung Zitat:
Dennoch wird der Threaderöffner hiermit zu einer klärenden Stellungnahme aufgefordert
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Einbürgerungszusicherung Zitat:
![]() Ach ja:Wegen des verlorenen Passes muss sich Person A natürlich umgehend an seine Heimatbehörden wenden.
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| AW: Einbürgerungszusicherung Na so gesehen hast Du natürlich recht ![]() Ich kann mir aber schwer vorstellen, dass jemand so etwas wie die Einbürgerung in den deutchen Staatsverbund einfach schleifen lässt
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Einbürgerungszusicherung Kommt öfter vor als du denkst.
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| AW: Einbürgerungszusicherung So ich bringe jetz etwas licht ins dunkel. Die Zusicherung ist ca. ein 1/2 bis ein 3/4 Jahr alt und um einige hier zu "befriedigen" kaum zwei tage sind verstrichen und die Ausländerbehörden haben meinen Antrag angenommen, zum verlust der alten Staatsbürgerschaft, nur wird die Botschaft nicht alles andere hin schmeißen nur damit ich meinen Antrag in 1 Woche durchgebracht habe. Ich habe nur einen Brief erhalten, wo ich Personalien, Geld und die Einbürgerungsurkunde (die ich jedoch erst bei verlust er alten Bürgerschaft erhalte so weit ich richtig liege), mitnehmen sollte, um die meine Alte Staatsbürgerschaft zu verlieren. Ich werde nur irgendwie den Gedanken nicht los, ich hätte die die Zusicherung bereits abgegeben, nur wurde mir gesagt ich hätte sie in 2 Facher Form bekommen, leider Fehlt eins. |
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| AW: Einbürgerungszusicherung Forenregeln, bitte.....
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