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Einbürgerungszusicherung

Dies ist eine Diskussion zu Einbürgerungszusicherung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.01.2010, 21:56
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Einbürgerungszusicherung

Person A hat vor einen Antrag bei einer Deutschen Behörde zur einbürgerung gestellt, die ihm bewilligt und mit einer für 2 Jahre Gültigen Einbürgerungszicherzung festgehalten.

Person A hat einen Antrag bei einer Ausländischen Behörde gestellt um dort seine Staatsangehörigkeit "abzumelden" damit er/sie die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen kann.

Nun, hat Person A, aus welchem Grund auch immer, seinen Reisepass und die Einbürgerungszusicherung verloren/vernichtet.

Wie muss Person A Reagieren.
Können die deutschen Behörden "A" ihm, einfach so, eine neue Einbürgerungszusicherung austellen ?

Tauchen dadurch komplikationen auf ?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.01.2010, 22:15
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AW: Einbürgerungszusicherung

Ohne auf spezifisch ausländerrechtliche Fragestellungen einzugehen, für die ich ohnehin nicht der Richtige bin, die hier aber wiederum keine Rolle spielen dürften: Eine Zusicherung ist - wie jede andere Rechtshandlung - nicht das Blatt Papier, auf dem sie festgehalten wird. Die dt. Behörde wird ihre Zusicherung in ihren Akten haben. A kann nochmal zu der Behörde und um eine neue Urkunde bitten. Mehr dürfte dabei nicht sein

Gruß/Domingo
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  #3 (permalink)  
Alt 29.01.2010, 00:50
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AW: Einbürgerungszusicherung

Zitat:
Zitat von Domingo
Die dt. Behörde wird ihre Zusicherung in ihren Akten haben.
Logisch. Allerdings dient diese Zusicherung nicht dem Beamten-Dreikampf (Knicken-Lochen-Abheften), sondern sie wurde zu dem einzigen Zweck erteilt, dass damit der Bewerber umgehend zu seiner Auslandsvertretung läuft und die Entlassung aus seiner bisherigen Staatsbürgerschaft beantragt,
Die Frage ist also: wie alt ist diese Zusicherung schon?
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  #4 (permalink)  
Alt 29.01.2010, 01:46
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AW: Einbürgerungszusicherung

Zitat:
Zitat von Mitleser
Die Frage ist also: wie alt ist diese Zusicherung schon?
Wieso sollte das die Frage sein? Das wäre sie doch nur, wenn bereits 2 Jahre verstrichen wären. Davon war aber im SV keine Rede.

Dennoch wird der Threaderöffner hiermit zu einer klärenden Stellungnahme aufgefordert
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  #5 (permalink)  
Alt 29.01.2010, 09:01
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AW: Einbürgerungszusicherung

Zitat:
Zitat von Domingo
Wieso sollte das die Frage sein?
Na, weil es eben einen erheblichen Unterschied macht, ob die Zusicherung noch "frisch" ist, oder ob sie kurz vor dem Ablauf stejt oder schon abgelaufen ist, und der Bewerber sich bisher noch überhaupt nicht um die Entlassung gekümmert hat.

Ach ja:Wegen des verlorenen Passes muss sich Person A natürlich umgehend an seine Heimatbehörden wenden.
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  #6 (permalink)  
Alt 29.01.2010, 13:47
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AW: Einbürgerungszusicherung

Na so gesehen hast Du natürlich recht

Ich kann mir aber schwer vorstellen, dass jemand so etwas wie die Einbürgerung in den deutchen Staatsverbund einfach schleifen lässt
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  #7 (permalink)  
Alt 30.01.2010, 00:18
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AW: Einbürgerungszusicherung

Kommt öfter vor als du denkst.
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Alt 30.01.2010, 15:18
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AW: Einbürgerungszusicherung

So ich bringe jetz etwas licht ins dunkel.

Die Zusicherung ist ca. ein 1/2 bis ein 3/4 Jahr alt und um einige hier zu "befriedigen"
kaum zwei tage sind verstrichen und die Ausländerbehörden haben meinen Antrag angenommen, zum verlust der alten Staatsbürgerschaft, nur wird die Botschaft nicht alles andere hin schmeißen nur damit ich meinen Antrag in 1 Woche durchgebracht habe.

Ich habe nur einen Brief erhalten, wo ich Personalien, Geld und die Einbürgerungsurkunde (die ich jedoch erst bei verlust er alten Bürgerschaft erhalte so weit ich richtig liege), mitnehmen sollte, um die meine Alte Staatsbürgerschaft zu verlieren.

Ich werde nur irgendwie den Gedanken nicht los, ich hätte die die Zusicherung bereits abgegeben, nur wurde mir gesagt ich hätte sie in 2 Facher Form bekommen, leider Fehlt eins.
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  #9 (permalink)  
Alt 30.01.2010, 17:33
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AW: Einbürgerungszusicherung

Forenregeln, bitte.....
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