Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Einbürgerungsverfahren

Dies ist eine Diskussion zu Einbürgerungsverfahren innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 20.05.2009, 02:16
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Einbürgerungsverfahren

Wie sieht bitte folgender fiktiver Situation.. Juristisch aus:

A , für im ist ein Einbürgerung in den deutschem Staatsverband ohne ein Entlassung aus der -ex Staatsangehörigkeit- in aller andere Bundesländer möglich ausser im Bundesland Y. Obwohl seiner Land zwischenzeitlich (2008) als Unabhängiges, Souveränes und Demokratisches Land von der Bundesrepublik Deutschland anerkannt worden ist, und A ist Bürger dieses Staates, verlangt Bundesland Y von im eine Entlassung sogar von Nachbarland.
Falls der A, den deutsche Staatsangehörigkeit z.B. in anderem Bundesländer in Bundesrepublik Deutschland erwirbt, wo ein solcher Nachweis nicht erforderlich ist, gilt er auch im Bundesland Y als deutsche Staatsbürger.
Ist Ok, das A zur solche Rechtsschwierigkeiten und sogar Nachteile kommt nur weil er im Bundesland Y in Bundesrepublik Deutschland mit festem Wohnsitz ist.

Ist Staatsangehörigkeitsgesetz- Bundes- oder Landessache?


Danke im Voraus

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Alt 20.05.2009, 12:00
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AW: Einbürgerungsverfahren

Zitat:
Zitat von SecED
Wie sieht bitte folgender fiktiver Situation.. Juristisch aus:

A , für im ist ein Einbürgerung in den deutschem Staatsverband ohne ein Entlassung aus der -ex Staatsangehörigkeit- in aller andere Bundesländer möglich ausser im Bundesland Y. Obwohl seiner Land zwischenzeitlich (2008) als Unabhängiges, Souveränes und Demokratisches Land von der Bundesrepublik Deutschland anerkannt worden ist, und A ist Bürger dieses Staates, verlangt Bundesland Y von im eine Entlassung sogar von Nachbarland.
Falls der A, den deutsche Staatsangehörigkeit z.B. in anderem Bundesländer in Bundesrepublik Deutschland erwirbt, wo ein solcher Nachweis nicht erforderlich ist, gilt er auch im Bundesland Y als deutsche Staatsbürger.
Ist Ok, das A zur solche Rechtsschwierigkeiten und sogar Nachteile kommt nur weil er im Bundesland Y in Bundesrepublik Deutschland mit festem Wohnsitz ist.

Ist Staatsangehörigkeitsgesetz- Bundes- oder Landessache?


Danke im Voraus





Hi...


versteh zwar nicht genau was sie wollen, bei einem sooo schlechten DEUTSCH sollten sie eigentlich gar nicht DEUTSCHER werden können, aber auf jeden Fall ist das ganze Bundessache


Chr.-
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  #3 (permalink)  
Alt 20.05.2009, 13:04
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AW: Einbürgerungsverfahren

Der TE kann sicherlich besser Deutsch als der radiomann serbisch, also was soll das Geschreibsel. Für die Einbürgerung dürfte das reichen.

Ich nehme mal stark an, es geht um jemanden aus dem Kosovo.

Zitat:
Obwohl seiner Land zwischenzeitlich (2008) als Unabhängiges, Souveränes und Demokratisches Land von der Bundesrepublik Deutschland anerkannt worden ist, und A ist Bürger dieses Staates, verlangt Bundesland Y von im eine Entlassung sogar von Nachbarland.
Das hat ja nichts damit zu tun, ob das Heimatland demokratisch ist oder nicht. Für die Einbürgerung sind grundsätzlich alle bestehenden Staatsbürgerschaften aufzugeben. Und es ist Fakt, dass Serbien den Kosovo bis jetzt nicht als unabhängigen Staat anerkannt hat und deswegen bei den Bewohnern die serbische Staatsbürgerschaft nicht automatisch dadurch erloschen ist, dass sie jetzt zusätzlich die vom Kosovo besitzen.

Zwar gibt es einige Bundesländer, in denen bei diesen Leuten die Aufgabe der serbischen Staatsbürgerschaft als unzumutbar angesehen wird, aber das ist eben nicht in allen Bundesländern der Fall.

In soweit ist Staatsangehörigkeitsrecht natürlich Bundesangelegenheit, die aber nicht vom Bund in eigenen Behörden, sondern von den Ländern ausgeführt wird, und wie man sieht, gibt es da in Detailfragen durchaus noch Gestaltungsmöglichkeiten für die Länder. Wem, das nicht gefällt, der kann sich ja bis zum Bundesverwaltungsgericht durchklagen, damit da mal eine einheitliche Linie reinkommt.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.05.2009, 13:20
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AW: Einbürgerungsverfahren

Zitat:
Zitat von Mitleser
Der TE kann sicherlich besser Deutsch als der radiomann serbisch, also was soll das Geschreibsel. Für die Einbürgerung dürfte das reichen.

Bundesverwaltungsgericht durchklagen, damit da mal eine einheitliche Linie reinkommt.


Hi...


@Mitleser ...ja...Serbisch kann ich und will ich auch nicht können, aber ich bin auch kein Vaterlandsflüchtling der sich eine Vorteilhaftere Staatsangehörigkeit ergattern will !!!!!


Gute Idee, mit dem Klagen....aber bitte auch auf Kosten der Steuerzahler....vielleicht legt aber Mitleser auch einen Spendenfond auf...ggg...


Chris
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  #5 (permalink)  
Alt 20.05.2009, 13:32
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AW: Einbürgerungsverfahren

Zitat:
Zitat von radiomann1
Hi...


versteh zwar nicht genau was sie wollen, bei einem sooo schlechten DEUTSCH sollten sie eigentlich gar nicht DEUTSCHER werden können, aber auf jeden Fall ist das ganze Bundessache


Chr.-
Hi Chr...
Erstens vielen Dank für Ihren Antwort...(Bundessache)!
Nur schade, dass Sie mich anscheinend.. nicht verstehen könnt. .., in dem es ja soo tolerant in meiner Deutschkenntnise zugehen (es ging um einen Herrn A, vielleicht übersehen? ). Obwohl ich deine "Meinung" (schlechte Deutsch) ja gut verstehen kann weil Typisch..(Es muss ja nicht direkt Bondage sein oder sowas in der Art).
Ich wollte nur wiessen, ob Juristisch Ok ist.. das in BRD, das Bundesland 1- Y andere Einbürgerungsverfahren hat.. für den gleichen Herrn A als die andere 15 Bundesländer.
Da es tatsächlich Staatsangehörigkeitsrecht ja Bundessache ist, und es geht um einen Einbürgerungsantrag/verfahren für dass BRD und nicht für den Y.

Grüße

Recht haben und Einfluss haben. ..
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  #6 (permalink)  
Alt 20.05.2009, 13:41
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AW: Einbürgerungsverfahren

Zitat:
Zitat von radiomann1
aber ich bin auch kein Vaterlandsflüchtling der sich eine Vorteilhaftere Staatsangehörigkeit ergattern will !!!!!
Seltsame Auffassung, jeden, der in ein anderes Land zieht, als Flüchtling zu bezeichnen. OK, wenn ich im Rentenalter bin, flüchte ich auch nach Spanien.


Zitat:
Gute Idee, mit dem Klagen....aber bitte auch auf Kosten der Steuerzahler...
Die Kosten trägt logischerweise derjenige, der den Prozess verliert. Wenn die Behörde verliert, dann eben der Steuerzahler. Daran gibts dann auch nichts auszusetzen.


Zitat:
Zitat von SecED
Ich wollte nur wiessen, ob Juristisch Ok ist.. das in BRD, das Bundesland 1- Y andere Einbürgerungsverfahren hat.. für den gleichen Herrn A als die andere 15 Bundesländer.
Ja, sagte ich doch oben schon: Das Verfahren ist Ländersache.
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Alt 20.05.2009, 13:48
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AW: Einbürgerungsverfahren

Zitat:
Zitat von Mitleser
Seltsame Auffassung, jeden, der in ein anderes Land zieht, als Flüchtling zu bezeichnen. OK, wenn ich im Rentenalter bin, flüchte ich auch nach Spanien.



Hi Mitleser.....

naja...aber du willst doch auch nur deinen wohlverdienten Ruhstand unter Iberischer Sonne genießen und nicht gleich zum Spanier mutieren ..oder ??

Schönen Vatertag



Chris
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  #8 (permalink)  
Alt 20.05.2009, 13:51
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AW: Einbürgerungsverfahren

Gleich sicher nicht, dazu bedarf es ebenso wie hier ja erst mal eines langjährigen Aufenthalts. Aber später dann, warum nicht. Allerdings braucht man ja innerhalb der EU meistens nicht die alte Staatsbürgerschaft aufzugeben.
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  #9 (permalink)  
Alt 20.05.2009, 14:01
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AW: Einbürgerungsverfahren

Zitat:
Zitat von Mitleser
Gleich sicher nicht, dazu bedarf es ebenso wie hier ja erst mal eines langjährigen Aufenthalts. Aber später dann, warum nicht. Allerdings braucht man ja innerhalb der EU meistens nicht die alte Staatsbürgerschaft aufzugeben.

Hi....

na dann besuchst mich im Ferienhaus meines alten Herrn bei Alicante und ich lern dir Spanisch...du mir Serbisch ...hahaha...


Chris
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  #10 (permalink)  
Alt 20.05.2009, 14:07
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AW: Einbürgerungsverfahren

Zitat:
Zitat von Goldbart
Wiedermal ein schönes Beispiel von juristischer Aleatorik: Über die Bundesbürgerschaft entscheiden die Länder, natürlich nach Willkür unterschiedlich...


Im Fall Kosovo bezeichnen diejenigen sich meist selber so, da sie anders nicht hergekommen wären... Ob der Krieg vorbei ist, spielt ja keine Rolle...


Dort musst du aber Geld mitbringen. Merke: Touristen sind keine Flüchtlinge...


Logischerweise müsste man diese Kosten den Beamten vom Lohn abziehen, dann würden sie beim nächsten Mal nicht mehr so viel Mist bauen. Warum soll immer der Steuerzahler für die Fehler der von ihm Bezahlten bluten?



Gruezi Goldi....


na dann bin ich ja wiedermal mit jedem einzelnen Satz absolut "bei dir " ....Danke !!

Ist ja vermutlich eine andere Baustelle, aber Flüchtlinge WÄHREND eines Krieges AUFNEHMEN ist eine Sache...aber sie nimmer loszuwerden ist dann doch wieder die andere !!


Chris
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