Dies ist eine Diskussion zu Einbürgerungsverfahren innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Einbürgerungsverfahren A , für im ist ein Einbürgerung in den deutschem Staatsverband ohne ein Entlassung aus der -ex Staatsangehörigkeit- in aller andere Bundesländer möglich ausser im Bundesland Y. Obwohl seiner Land zwischenzeitlich (2008) als Unabhängiges, Souveränes und Demokratisches Land von der Bundesrepublik Deutschland anerkannt worden ist, und A ist Bürger dieses Staates, verlangt Bundesland Y von im eine Entlassung sogar von Nachbarland. Falls der A, den deutsche Staatsangehörigkeit z.B. in anderem Bundesländer in Bundesrepublik Deutschland erwirbt, wo ein solcher Nachweis nicht erforderlich ist, gilt er auch im Bundesland Y als deutsche Staatsbürger. Ist Ok, das A zur solche Rechtsschwierigkeiten und sogar Nachteile kommt nur weil er im Bundesland Y in Bundesrepublik Deutschland mit festem Wohnsitz ist. Ist Staatsangehörigkeitsgesetz- Bundes- oder Landessache? Danke im Voraus |
| |||
| AW: Einbürgerungsverfahren Zitat:
Hi... versteh zwar nicht genau was sie wollen, bei einem sooo schlechten DEUTSCH sollten sie eigentlich gar nicht DEUTSCHER werden können, aber auf jeden Fall ist das ganze Bundessache Chr.- |
| |||
| AW: Einbürgerungsverfahren Der TE kann sicherlich besser Deutsch als der radiomann serbisch, also was soll das Geschreibsel. Für die Einbürgerung dürfte das reichen. Ich nehme mal stark an, es geht um jemanden aus dem Kosovo. Zitat:
Zwar gibt es einige Bundesländer, in denen bei diesen Leuten die Aufgabe der serbischen Staatsbürgerschaft als unzumutbar angesehen wird, aber das ist eben nicht in allen Bundesländern der Fall. In soweit ist Staatsangehörigkeitsrecht natürlich Bundesangelegenheit, die aber nicht vom Bund in eigenen Behörden, sondern von den Ländern ausgeführt wird, und wie man sieht, gibt es da in Detailfragen durchaus noch Gestaltungsmöglichkeiten für die Länder. Wem, das nicht gefällt, der kann sich ja bis zum Bundesverwaltungsgericht durchklagen, damit da mal eine einheitliche Linie reinkommt.
__________________ 42 |
| |||
| AW: Einbürgerungsverfahren Zitat:
Hi... @Mitleser ...ja...Serbisch kann ich und will ich auch nicht können, aber ich bin auch kein Vaterlandsflüchtling der sich eine Vorteilhaftere Staatsangehörigkeit ergattern will !!!!! Gute Idee, mit dem Klagen....aber bitte auch auf Kosten der Steuerzahler....vielleicht legt aber Mitleser auch einen Spendenfond auf...ggg... Chris |
| |||
| AW: Einbürgerungsverfahren Zitat:
Erstens vielen Dank für Ihren Antwort...(Bundessache)! Nur schade, dass Sie mich anscheinend.. nicht verstehen könnt. .., in dem es ja soo tolerant in meiner Deutschkenntnise zugehen (es ging um einen Herrn A, vielleicht übersehen? ). Obwohl ich deine "Meinung" (schlechte Deutsch) ja gut verstehen kann weil Typisch..(Es muss ja nicht direkt Bondage sein oder sowas in der Art). Ich wollte nur wiessen, ob Juristisch Ok ist.. das in BRD, das Bundesland 1- Y andere Einbürgerungsverfahren hat.. für den gleichen Herrn A als die andere 15 Bundesländer. Da es tatsächlich Staatsangehörigkeitsrecht ja Bundessache ist, und es geht um einen Einbürgerungsantrag/verfahren für dass BRD und nicht für den Y. Grüße Recht haben und Einfluss haben. .. |
| |||
| AW: Einbürgerungsverfahren Zitat:
![]() Zitat:
Zitat:
__________________ 42 |
| |||
| AW: Einbürgerungsverfahren Zitat:
Hi Mitleser..... naja...aber du willst doch auch nur deinen wohlverdienten Ruhstand unter Iberischer Sonne genießen und nicht gleich zum Spanier mutieren ..oder ?? Schönen Vatertag Chris |
| |||
| AW: Einbürgerungsverfahren Gleich sicher nicht, dazu bedarf es ebenso wie hier ja erst mal eines langjährigen Aufenthalts. Aber später dann, warum nicht. Allerdings braucht man ja innerhalb der EU meistens nicht die alte Staatsbürgerschaft aufzugeben.
__________________ 42 |
| |||
| AW: Einbürgerungsverfahren Zitat:
Hi.... na dann besuchst mich im Ferienhaus meines alten Herrn bei Alicante und ich lern dir Spanisch...du mir Serbisch ...hahaha... Chris |
| |||
| AW: Einbürgerungsverfahren Zitat:
Gruezi Goldi.... na dann bin ich ja wiedermal mit jedem einzelnen Satz absolut "bei dir " ....Danke !! Ist ja vermutlich eine andere Baustelle, aber Flüchtlinge WÄHREND eines Krieges AUFNEHMEN ist eine Sache...aber sie nimmer loszuwerden ist dann doch wieder die andere !! Chris |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios