Dies ist eine Diskussion zu Einbürgerung trotz ALGII-Bezug? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Einbürgerung trotz ALGII-Bezug? Eine Ukrainerin ist seit 9 Jahren mit einem Deutschen verheiratet und hat mit diesem 2 (deutsche) Kinder. Inzwischen bezieht die gesamte Familie ALGII bzw. Sozialgeld. Frage1: Kann die Ehefrau trotz ihres ALGII-Bezuges eingebürgert werden? Frage2: Wenn auch in diesem Fall einer binationalen Ehe eine Arbeitsstelle im ersten Arbeitsmarkt Voraussetzung für eine Einbürgerung ist, reicht dann ein Teilzeitjob oder eine Tätigkeit auf 400 -Basis? Bin für jede Antwort dankbar. |
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| AW: Einbürgerung trotz ALGII-Bezug? Zitat:
*§ 10 (1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach Maßgabe des § 80 des Aufenthaltsgesetzes oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er 1. ... 2. ... 3. den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat, ...* Es kommt also darauf an, warum die Familie ALG II oder Sozialgeld bezieht. Oder kurz ausgedrückt: Kann man nicht arbeiten oder will man nicht arbeiten? Wenn man nicht will, kann man die Einbürgerung per se vergessen. Wenn man nicht kann: Warum kann man nicht? |
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| AW: Einbürgerung trotz ALGII-Bezug? Anmerkung am Rande: Ein 400--Job ist Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt - klein, aber fein ![]() Dopamin
__________________ Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen? |
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| AW: Einbürgerung trotz ALGII-Bezug? Besten Dank für die Tipps, nun noch folgende Details: Die Ehefrau ist Ökonomin, hat aber in Deutschland noch nie gearbeitet. Der Ehemann hat die die 58er-Regelung im Rahmen des ALGII wahrgenommen nachdem ihm dies nahegelegt worden ist; er bezieht also ALGII bis zur Rente ohne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Die Ehefrau steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, bewirbt sich auch, die Aussicht auf eine Arbeit ist aber aufgrund ihrer fehlenden Berufserfahrung und der zwei Kinder (7+9) gering. Selbst wenn die Ehefrau irgendwann einmal eine Teilzeitstelle bzw. einen 400 - Job finden sollte (eher ist mit einem 1--Job zu rechnen), so wird sie mit ihrem Einkommen niemals die Bedarfsgemeinschaft ernähren können. Wäre bei dieser Konstellation eine Einbürgerung unter Berufung auf § 10 StAG notfalls gerichtlich durchsetzbar? Gibt es da bereits Urteile? - Wenn nicht wäre der Ehefrau die Einbürgerung schließlich auf unabsehbare Zeit versperrt. |
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| AW: Einbürgerung trotz ALGII-Bezug? Wenn der Ehemann die Kinder und den Haushalt versorgt, warum sollte sich die Frau nicht darauf konzentrieren können sich sprachlich (wenn nötig) und fachlich weiterzuqualifizieren? Ich in dieser Situation würde einfach Förderung nach dem SGB III beantragen ![]() Dopamin
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| AW: Einbürgerung trotz ALGII-Bezug? Der Hinweis auf SGB III ist ein interessanter Gedankengang aber leider nicht hilfreich. Erfahrungsgemäß wird bei der Arbeitsförderung extrem restriktiv verfahren, so wurde der 36-jährigen Ehefrau schon mitgeteilt, dass sie eigentlich für jede Förderung zu alt sei. Tatsächlich wäre die Ehefrau nach Ausbildungsabschluss über 40 und dann ohne jede Berufserfahrung: Nach heutiger Situation ein hoffnungsloser Fall auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb wäre es interessanter, ob es Erfahrungen oder Urteile gibt, wie es mit der Einbürgerung derjenigen steht, die sich nachweisbar aber ohne Erfolg um Arbeit bemühen. |
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| AW: Einbürgerung trotz ALGII-Bezug? Wenn sie nachweisbar erfolglos Arbeit sucht, hat sie ihren Bezug von ALGII nicht zu vertreten und kann nach dem oben zitierten § des StAG eingebürgert werden.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Einbürgerung trotz ALGII-Bezug? Zitat:
Dass der Arbeitsmarkt alles andere als rosig ist, weiss ich auch aus Erfahrung, allerdings wie sagte mal wer: Wer kämpft KANN verlieren, wer nicht kämpft HAT SCHON verloren... Und wenn das SGB III restriktiv ausgelegt wird, dann kämpft, wenn Dir wer sagt "Spring von der Brücke"!" tust Du das sicherlich auch, oder? Liegt an jedem Selbst... Dopamin
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| AW: Einbürgerung trotz ALGII-Bezug? hello eine frage hat ihre frau schon frühe gearbeitet und wie viele jahren waren . weil es kann moglich sein dass sie ein geburgert ohne arbeit zu brauchen . wenn sie mindstens frühe zwichien 3 und 5 jahre gearbeite . sie müssen ein anwalt fragen aber ein gute |
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| AW: Einbürgerung trotz ALGII-Bezug? Hallo zusammen: Nochmals besten Dank für alle Tipps und Meinungen. Insgesamt hat sich die Ehefrau (die übrigens 3,5 Jahre in der Ukraine in einer Schiffswerft gearbeitet hat) die Einbürgerung wesentlich einfacher vorgestellt, da in den Medien immer von einer Erleichterung der Einbürgerung die Rede war, tatsächlich scheinen Einbürgerungen inzwischen schwieriger geworden zu sein. So muss die gut deutsch sprechende und mit einem Deutschen verheiratete Ehefrau nun zunächst einen Integrationskurs (B1) absolvieren, wenn dieser überhaupt genehmigt wird. - Insgesamt ist hier der Eindruck entstanden, dass Einbürgerungen (inzwischen) eher verhindert oder erschwert werden sollen. Die Ehefrau hatte ursprünglich gedacht, ihren in 3 Monaten ablaufenden ukrainischen Pass per Einbürgerung in einen deutschen Pass umtauschen zu können. Wenn die Einbürgerung überhaupt klappt, so scheint dies aber nun eine sehr langwierige (und teure) Angelegenheit zu werden. Deshalb muss nun zunächst ein neuer ukrainischer Pass beantragt werden: Dies ist ebenfalls mit hohem bürokratischem Aufwand und hohen Kosten verbunden. |
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