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Einbuergerung im Ausland

Dies ist eine Diskussion zu Einbuergerung im Ausland innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 25.01.2007, 17:27
Boardneuling
 
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Einbuergerung im Ausland

Hintegrund: Ein Deutscher und eine Chinesin, beide verheiratet und in Grossbritannien lebend,
haben ein Baby in Grossbritannien bekommen. Das Baby, als Kind eines Deutschen hat wohl
das Recht auf Erwerb der deutschen Staatsbuergerschaft.

Frage 1: Hat auch die chinesische Mutter des deutschen Babys,
die zwar die chinesische Staatsbuergerschaft besitzt, der jedoch
der Pass durch chines. Behoerden entzogen wurde (d.h. nicht erneuert wurde), das Recht
auf Erwerb der deutschen Staatsbuergerschaft (obwohl beide Eltern mit Kind in England leben)?

Die Antwort auf Frage 1 ist deshalb fuer die chinesische Mutter wichtig, weil sie bereits seit 2 Jahren ohne gueltiges Reisedokument Grossbritannien nicht verlassen kann, also nicht einmal nach Deutschland, um
mit ihrem Ehegatten seine Familie zu besuchen.

Fuer Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Gruessen

PierreMichel
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  #2 (permalink)  
Alt 25.01.2007, 20:57
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AW: Einbuergerung im Ausland

Zitat:
Zitat von pierremichel
Hintegrund: Ein Deutscher und eine Chinesin, beide verheiratet
Miteinander?

Zitat:
Das Baby, als Kind eines Deutschen hat wohl das Recht auf Erwerb der deutschen Staatsbuergerschaft.
Wenn die erste Frage mit ja zu beantworten ist, dann besitzt das Kind bereits die deutsche Staatsangehörigkeit. Wenn nicht, dann nicht.

Zitat:
Frage 1: Hat auch die chinesische Mutter des deutschen Babys,
die zwar die chinesische Staatsbuergerschaft besitzt, der jedoch
der Pass durch chines. Behoerden entzogen wurde (d.h. nicht erneuert wurde), das Recht
auf Erwerb der deutschen Staatsbuergerschaft (obwohl beide Eltern mit Kind in England leben)?
Eine Einbürgerung erfordert zwingend einen seit längerem ununterbrochenen Aufenthalt im Bundesgebiet, üblicherweise 8 Jahre, für Ehegatten von Deutschen 3 Jahre.
Eine Einbürgerung aus dem Ausland ist zwar prinzipiell nach § 14 StAG möglich, dafür müssen aber besondere Bindungen an Deutschland bestehem die die Einbürgerung aus dem Ausland rechtfertigen. Lediglich ein deutscher Ehepartner und ein Deutsches Kind reichen dazu gewöhnlich nicht aus.

Gute Erläuterungen zur Einbürgerung findet man auch bei www.info4alien.de
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