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Einbürgerung -Bewusste Angabe falscher Daten

Dies ist eine Diskussion zu Einbürgerung -Bewusste Angabe falscher Daten innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.06.2009, 13:07
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Einbürgerung -Bewusste Angabe falscher Daten

Guten Tag!
Angenommen wird der folgenden Fall:
Frau X kam mit ihrer Tochter Y ca. 1998 aus Russland nach Deutschland. Sie behauptete damals, dass ihr Mann Z verstorben sei und sie somit Witwe sei. 2008 bekommt Frau X mit ihrer Tochter dann die Einbürgerungsurkunde (sie heiratete zwischenzeitlich Partner A). Nun stellt sich 2009 heraus, dass ihr Mann Z (der Vater von Tochter Y) noch am Leben ist. Die Angaben, die sie damals also machte waren bewusst falsch. Der Mann Z ist jederzeit bereit zu versichern, dass er der Vater von Y ist. Er stellt seine kompletten Adressdaten zur Verfügung. Folgende Fragen stellen sich nun: Wenn diese Informationen nun einem Amt (muss man zum Ausländermeldeamt oder ähnliches gehen?) gegeben werden. Kümmert sich das Amt dann darum bzw. geht es den Hinweisen nach? In dem Fall wäre es relativ leicht, da die Kontaktdaten bereits vorhanden sind. Zu welchem Amt geht man dazu am besten? Bzw. hat es für Frau X rechtliche Konsequenzen? Immerhin hat sie bewusst falsche Angaben gemacht. Bzw. hat es überhaupt Konsequenzen? Es ist nicht gerade ein Kavaliersdelikt sich eine Staatsbürgerschaft zu erschleichen durch Angabe falscher Informationen.
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus
Dennis^^
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  #2 (permalink)  
Alt 08.06.2009, 16:16
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AW: Einbürgerung -Bewusste Angabe falscher Daten

Zitat:
Zitat von maximillionlang
Es ist nicht gerade ein Kavaliersdelikt sich eine Staatsbürgerschaft zu erschleichen durch Angabe falscher Informationen.
Wohl wahr. Allerdings ist es für die Einbürgerung auch ziemlich irrelevant, ob man verheiratet oder verwitwet ist.

Schwerwiegender könnte da schon ein Fall von evtueller Doppelehe sein. Für die Eheschließung waren aber doch sicherlich Nachweise über den Familienstand zu erbringen, oder?
__________________
42
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  #3 (permalink)  
Alt 08.06.2009, 16:57
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AW: Einbürgerung -Bewusste Angabe falscher Daten

Nunja da Frau Y angab ihr Mann sei tot, wurde nie weiter nachgeforscht. Meines Kenntnisstandes nach wurde nie eine Art Todesurkunde erbracht. Konnte sie auch nicht, da ihr Mann Z noch lebt. Ein befreundeter Doktor teilte mir mit, dass es in Russland nicht üblich ist Todesurkunden auszustellen-. Man kann also behaupten, dass der Ehegatte gestorben ist obwohl er quietschfidel ist. Was rätst du mir Mitleser? immerhin ist Frau Y bis zum heutigen Tag mit ihrem alten Mann verheiratet.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.06.2009, 21:32
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AW: Einbürgerung -Bewusste Angabe falscher Daten

Hi...

ICH wurde zwar nicht gefragt, rate dir aber IN JEDEM FALL die Sache zur Anzeige zu bringen....es wird schon soooviel Schindluder mit unserem Staat getrieben..man sollte solche Verbrecher (und das ist diese Russin für mich) nicht davonkommen lassen !!
Also ...Staatsbürgerpflicht erfüllen und Anzeige erstatten....
Möglicherweise wurden von unseren Steuergeldern auch Halbwaisenrente od sonstige Sozialleistungen zu unrecht kassiert...hier muß man diese "Wohlstandsflüchtlinge" m.E. hart bestrafen !!!

Gruß

Chris

Geändert von radiomann1 (08.06.2009 um 22:05 Uhr).
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  #5 (permalink)  
Alt 08.06.2009, 22:02
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AW: Einbürgerung -Bewusste Angabe falscher Daten

Zitat:
Zitat von maximillionlang
Was rätst du mir Mitleser?
Was willst du denn? Dass sich die Frau strafbar gemacht hat, liegt auf der Hand, sofern der Sachverhalt stimmt.
Als unbeteiligter Dritter ließe ich die Sache auf sich beruhen. Das geht mich nichts an. Wer in bierseliger Stammtischlaune ist, sieht das vielleicht anders (an die nur der Hinweis, dass Doppelehe wie auch Körperverletzung nur ein Vergehen ist). Sowohl die Russin als auch radiomann sind daher keine Verbrecher.
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  #6 (permalink)  
Alt 08.06.2009, 22:07
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AW: Einbürgerung -Bewusste Angabe falscher Daten

Hi...


@Clown....du kannst es aber auch nicht lassen....was gäbst du drum, mich mal so richtig "anschiessen" zu können gelle ...ggg...naja jeder is halt wie er is...auch du mein Freund Clown...grins !!


Chris
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  #7 (permalink)  
Alt 08.06.2009, 22:19
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AW: Einbürgerung -Bewusste Angabe falscher Daten

Zitat:
Zitat von radiomann1
.was gäbst du drum, mich mal so richtig "anschiessen" zu können gelle
Nicht viel. So wichtig ist mir das Forum, bist du mir nicht. Manche deiner Beiträge finde ich gut, manche finde ich abstoßend. In beiden Fällen schreibe ich das meistens. Wenn dich das stört, lass es mich wissen. Dann packe ich dich auf meine Ignore-Liste. Möchte schließlich niemanden nerven.
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  #8 (permalink)  
Alt 08.06.2009, 22:33
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AW: Einbürgerung -Bewusste Angabe falscher Daten

Zitat:
Zitat von Clown
Nicht viel. So wichtig ist mir das Forum, bist du mir nicht. Manche deiner Beiträge finde ich gut, manche finde ich abstoßend. In beiden Fällen schreibe ich das meistens. Wenn dich das stört, lass es mich wissen. Dann packe ich dich auf meine Ignore-Liste. Möchte schließlich niemanden nerven.



Uiuiui....


da ist aber einer gereizt...sozusagen der erste Clown der keinen Spaß versteht...das gibt aber öfter *zwinker*

Chris
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  #9 (permalink)  
Alt 09.06.2009, 00:48
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Lightbulb AW: Einbürgerung -Bewusste Angabe falscher Daten

Guten Tag Mitleser,

Zitat:
Zitat von Mitleser
Wohl wahr. Allerdings ist es für die Einbürgerung auch ziemlich irrelevant, ob man verheiratet oder verwitwet ist.


Schwerwiegender könnte da schon ein Fall von evtueller Doppelehe sein. Für die Eheschließung waren aber doch sicherlich Nachweise über den Familienstand zu erbringen, oder?

Schon Vergessen..? Ehegatten oder Lebenspartner Deutscher sollen bereits nach einem drei Jahre bestehenden rechtsmäßigen Aufenthalt in Deutschland eingebürgert werden, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft mindestens zwei Jahre besteht... !!!

Scheinbar... Übersetz.mit Hinweis ...Original.
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  #10 (permalink)  
Alt 09.06.2009, 01:10
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AW: Einbürgerung -Bewusste Angabe falscher Daten

Zitat:
Zitat von maximillionlang
Guten Tag!
Zu welchem Amt geht man dazu am besten?
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus
Dennis^^

meiner Meinung nach am besten schriftlich - an das Bundeskriminalamt.

Liebe Grüße
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