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Einbürgerung aus dem Ausland

Dies ist eine Diskussion zu Einbürgerung aus dem Ausland innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 01.11.2009, 14:23
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Einbürgerung aus dem Ausland

Hallo Zusammen,

Ein Fall ist: Eine Chinesin hat von Januar 2000 bis zum Februar 2008 in Deutschland mit Aufenthaltserlaubnis studiert. Während ihres Studiums in Deutschland hat sie als studentische Aushilfe gearbeitet und Retenversicherung gezahlt.

Seit März 2008 lebt und arbeitet sie in der Schweiz und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. Sie verdient gut in der Schweiz.

Die Frage ist, ob sie jetzt in Deutschland einbürgen lassen darf?

1) Eine Chinesin mit chinesischem Pass und keine deutsche Aufenthaltserlaubnis
2) 8 Jahre frühen Aufenthalt in Deutschland
3) mit guter Unterhaltsfähigkeit
4) Sie hat ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
5) Bindungen an Deutschland: z.B. Rentenversicherung

Welche Voraussetzung braucht sie noch? Muss sie eine Wohnung in Deutschland haben?

Danke für die Antwort im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 01.11.2009, 23:54
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AW: Einbürgerung aus dem Ausland

Zitat:
Zitat von zyfwxm
5) Bindungen an Deutschland: z.B. Rentenversicherung
Ist das alles? Für § 14 StAG dürfte das auf keinen Fall reichen.
__________________
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