Dies ist eine Diskussion zu EHESCHLIESSUNG (Niederlassungserlaubni und Ausländer) innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| EHESCHLIESSUNG (Niederlassungserlaubni und Ausländer) würde ein Ausländischer Student eine länger fristige Aufenthaltserlaubnis vielleicht sogar unbefristete Aufenthalterlaubnis bekommen wenn er eine Schülerin(bald Studentin) mit einer Niederlassungserlaubnis heiratet? Angenommen:Er erhält Stipendium,wohnt in Studentenwohnheim. Sie erhält Waisenrente,Schülerbafög,Kindergeld,hat zwei Nebenjobs,wohnt in Mietswohnung. Nach derHeirat würde das Ehepaar natürlich in einer gemeinsamen Wohnung(kein Wohnheim)leben. Angenommen es ist nicht möglich das der ausländische Student dadurch eine Aufenthaltserlaubnis bekommt,wird es denn berücksichtigt dass die Schülerin mit Niederlassungserlaubnis beriets vor 6 Monaten einen Antrag auf Einbürgerung gestellt hat und dieser gerade am laufen ist. Hoffe jemand kennt sich in so einem fall aus.danke schonmal |
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| AW: EHESCHLIESSUNG (Niederlassungserlaubni und Ausländer) unbefristet, also Niederlassungserlaubnis, gibts jedenfalls nicht sofort. Vermutlich erst mal eine AE für 1-2 Jahre, nach 5 Jahren kann es die Niederlassungserlaubnis geben. |
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| AW: EHESCHLIESSUNG (Niederlassungserlaubni und Ausländer) achso...wissen Sie denn sicher ob der Student dann eine Aufenthaltserlaubnis bekommen würde?Sprich er würde nicht abgeschoben werden auch wenn er seine Prüfungen zum Wiederholten mal nicht besteht?Wissen Sie auch ob Waisenrente,Schuelerbafög und Kindergeld überhaupt ausreichend wären bzw. anerkannt da ja nicht aus eigenen Leistungen? Mfg |
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