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Eheschließung

Dies ist eine Diskussion zu Eheschließung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 26.02.2005, 00:03
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Eheschließung

grüß gott.
mein name ist kadel
ich habe da eine frage!
kann man die anmeldung der eheschließung in einem anderen bundesland wiederholen, wenn diese das erste mal in eigenem bundesland vernachlässigt wurde und nicht zustande gekommen ist?
danke im voraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 28.02.2005, 07:21
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AW: Eheschließung

Hallo,

grundsätzlich kann man heiraten wo man will, aber die "Feststellung der Ehefähigkeit" (früher hieß das Aufgebot bestellen) muß immer am Wohnort erfolgen.
Diese wird dann im gewünschten Ort, wo man heiraten will, wiederholt (kostet also auch doppelt),
die Unterlagen müssen dann direkt von Standesamt zu Standesamt verschickt werden, man selber kann da gar nicht "eingreifen".

Zu der genannten Frage ist also die Antwort, es nutzt nichts, in ein anderes Bundesland zu gehen, weil man die "Feststellung der Ehefähigkeit" von seinem Wohnort nicht dahin geschickt bekommt.

Wie das ist, wenn man tatsächlich umzieht (ob also dann die Daten vom ursprünglichen Standesamt weitergegeben werden) weiß ich nicht.

Wurde die Eheschließung also abgelehnt, dann ist die Begründung wichtig, warum sie abgelehnt wurde, dagegen könnte man gegebenenfalls Widerspruch einlegen oder sogar eine Beschwerde/Klage vor dem Verwaltungsgericht (ich meine da gehört das hin) anstreben, um diese Entscheidung anzugehen.
Eine andere Möglichkeit das zu umgehen sehe ich leider nicht und halte ich auch nicht für klug, die Ehe könnte dann hinterher für Nichtig erklärt werden.
(Wichtig immer zu beachten, die Ehe ist kein Vertrag zwischen zwei, sondern ein Vertrag zwischen dreien, und der Staat mischt da als Dritter immer mit, ansosnten würden sich ja keine Rechte/Pflichten mit der Ehe ändern.)

Ich bin aber kein Fachmann, deshalb weiß ich es nicht wirklich.
Ich kann nur empfehlen mal ein Gespräch mit einem (Fach-)Anwalt zu führen.

Gruß
Huutsch
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