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Ehescheidung, Aufenthaltsrecht ....

Dies ist eine Diskussion zu Ehescheidung, Aufenthaltsrecht .... innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.07.2008, 16:55
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Ehescheidung, Aufenthaltsrecht ....

Hallo,

jemand ist verheiratet (getrennt lebend) mit einer russischen Frau. er liebe sie sehr, aber sie hat ihn leider komplett auf den Arm genommen.


Auf jedenfall möchte er nun sofort wie möglich die Scheidung.
Das Trennungsjahr ist vorbei, so dass es eigentlich kein Problem sein sollte (wenn sie damit einverstanden ist).
Sie meldet sich nicht mehr bei ihm - obwohl er einen brieb geschrieben habe und er das Anliegen versucht habe zu klären (vermögensaufteilung , gemeinsamen termin beim Anwalt ...)

Sie hat seit kurzem ein neues Aufenthaltsrecht. Es wurde geprüft, ob sie alleine in der Lage ist sich zu ernähren und alles finanziell bezahlen kann (finanzielle Prüfung) sie hat sich schnell einen Job gesucht und hat diese Prüfung gemeistert. Wie oft prüft das Amt danach noch?? finden regelmässige Prüfungen statt??

Wie bekommt er heraus was für einen Aufenthaltsstatus sie nun hat?? die von der Behörde wollten es mir nicht sagen ....
Habt der Ehemann nicht ein Recht darauf dies zu erfahren?? kann sich jemand vorstellen welchen Aufenthaltstitel sie nun hat nach welchem paragrafen??


Er denkt auch -leider -dass die ehe ihrer Seite nur zum schein war
(Fahrkarte nach Deutschland) und möchte die Ehescheidung auch aus diesem Grunde -
kann man diese ehe annulieren lassen, oder welche Möglichkeiten gibt es da??

vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 19.07.2008, 17:32
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AW: Ehescheidung, Aufenthaltsrecht ....

Hallo,

Zitat:
kann man diese ehe annulieren lassen, oder welche Möglichkeiten gibt es da??
Man muss sich "normal" scheiden lassen, denn für eine Aufhebung der Ehe reicht es nicht, dass nur einer diese zum Schein führte (siehe Abs. 2 Nr. 5)

Zitat:
§ 1314
Aufhebungsgründe

(1) Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn sie entgegen den Vorschriften der §§ 1303, 1304, 1306, 1307, 1311 geschlossen worden ist.

(2) Eine Ehe kann ferner aufgehoben werden, wenn

1. ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand;

2. ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt;

3. ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe durch arglistige Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihn bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten hätten; dies gilt nicht, wenn die Täuschung Vermögensverhältnisse betrifft oder von einem Dritten ohne Wissen des anderen Ehegatten verübt worden ist;

4. ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist;

5. beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keine Verpflichtung gemäß § 1353 Abs. 1 begründen wollen.
Für die anderen Fragen findet sich hoffentlich noch jmd., da hab ich keine Ahnung

LG
LB
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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  #3 (permalink)  
Alt 29.07.2008, 18:32
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Aufenthaltsrecht ....

Hallo,

habe erfahren, dass die Frau eines Freundes sich einen Job gesucht hat (um die AE zu bekommen) hat diese auch bekommen, sich dann anschliessend sofort wieder arbeitslos gemeldet.

War wahrscheinlich alles gelant, da es sich auch um eine russische Firma gehandelt hat.

Kann sie das so machen?? ist das nicht erschleichung einer AE??

Wenn der ehemann das der Ausländerbehörde und der staatsanwaltschaft so mitteile, wie werde die darauf reagieren??


danke
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  #4 (permalink)  
Alt 29.07.2008, 19:02
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AW: Aufenthaltsrecht ....

Zitat:
ist das nicht erschleichung einer AE??

Wenn der ehemann das der Ausländerbehörde und der staatsanwaltschaft so mitteile, wie werde die darauf reagieren??
subjektiv, verständliche Rachegelüste eines gehörnten Ehemannes.
So dieser es für angebracht hält der Ausländerbehörde Erkenntnisse zukommen zu lassen, sei es ihm unbenommen
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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