Dies ist eine Diskussion zu Ehescheidung, Aufenthaltsrecht .... innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Ehescheidung, Aufenthaltsrecht .... jemand ist verheiratet (getrennt lebend) mit einer russischen Frau. er liebe sie sehr, aber sie hat ihn leider komplett auf den Arm genommen. Auf jedenfall möchte er nun sofort wie möglich die Scheidung. Das Trennungsjahr ist vorbei, so dass es eigentlich kein Problem sein sollte (wenn sie damit einverstanden ist). Sie meldet sich nicht mehr bei ihm - obwohl er einen brieb geschrieben habe und er das Anliegen versucht habe zu klären (vermögensaufteilung , gemeinsamen termin beim Anwalt ...) Sie hat seit kurzem ein neues Aufenthaltsrecht. Es wurde geprüft, ob sie alleine in der Lage ist sich zu ernähren und alles finanziell bezahlen kann (finanzielle Prüfung) sie hat sich schnell einen Job gesucht und hat diese Prüfung gemeistert. Wie oft prüft das Amt danach noch?? finden regelmässige Prüfungen statt?? Wie bekommt er heraus was für einen Aufenthaltsstatus sie nun hat?? die von der Behörde wollten es mir nicht sagen .... Habt der Ehemann nicht ein Recht darauf dies zu erfahren?? kann sich jemand vorstellen welchen Aufenthaltstitel sie nun hat nach welchem paragrafen?? Er denkt auch -leider -dass die ehe ihrer Seite nur zum schein war (Fahrkarte nach Deutschland) und möchte die Ehescheidung auch aus diesem Grunde - kann man diese ehe annulieren lassen, oder welche Möglichkeiten gibt es da?? vielen Dank |
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| AW: Ehescheidung, Aufenthaltsrecht .... Hallo, Zitat:
Zitat:
![]() LG LB
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| Aufenthaltsrecht .... Hallo, habe erfahren, dass die Frau eines Freundes sich einen Job gesucht hat (um die AE zu bekommen) hat diese auch bekommen, sich dann anschliessend sofort wieder arbeitslos gemeldet. War wahrscheinlich alles gelant, da es sich auch um eine russische Firma gehandelt hat. Kann sie das so machen?? ist das nicht erschleichung einer AE?? Wenn der ehemann das der Ausländerbehörde und der staatsanwaltschaft so mitteile, wie werde die darauf reagieren?? danke |
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| AW: Aufenthaltsrecht .... Zitat:
So dieser es für angebracht hält der Ausländerbehörde Erkenntnisse zukommen zu lassen, sei es ihm unbenommen
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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