Dies ist eine Diskussion zu ehegattennachzug zu deutschen §28 innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| kann mir vielleicht jemand sagen,was für gründe es geben kann,das die ABHso lange braucht um unsere sachen zu bearbeiten(visum fzf)? Die ABH hat alle erforderlichen unterlagen bekommen(bescheinigung von der ARGE,das ich meinen urlaub nicht genehmigen lassen habe,bescheinigungen von der UVG unterhaltsvorschußkasse).Ich verstehe nämlich nicht mehr.Ist es in der regel so ,das die verschiedenen ABH alles unterschiedlich handhaben?Ich bin Deutsche,mein Mann kann Deutsch.Ist es nicht mehr so,das man als Deutsche einen rechtsanspruch darauf hat,das der Ehemann das visum bekommt?Oder hat sich da etwas im neuen Zuwanderungsgesetz geändert?Habe nicht über jahre dort gelebt oder gearbeitet,kann auch kein arabisch.Unser Anwalt sagt immer nur,das wir Gedult haben sollen,aber langsam haben wir keine mehr.Wir sind jetzt mehr als 3 monate verheiratet,und möchten endlich zusammen leben.Bin Dankbar für jede info. Lg andrea |
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| AW: ehegattennachzug zu deutschen §28 Zitat:
Außerdem hat sich gerade vor ein paar Tagen viel im Gesetz geändert, da muß man als Sachbearbeiter selbst noch viel nachlesen. Einfacher ist es für die Behörden nicht geworden, sondern alles viel komplizierter. Ach ja, und 3 Monate sind auch noch gar keine lange Zeit. Normal sind 5-6 Monate, in Einzelfällen auch mal mehr. |
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