Dies ist eine Diskussion zu Ehegatte nach deutschem Recht innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Ehegatte nach deutschem Recht ich würde gerne wissen wann man in Deutschland als Ehegatte anerkannt wird. Sachverhalt: M-Mitbürger, E-Ehefrau Ein Mitbürger macht seine Einkommensteuererklärung 2007 und will als verheiratet anerkannt werden und nach der Splittingtabellt veranlagt werden. Problem: Der ausländische M heirate in einem anderen Land (nicht EU). Durch die Neuregelung für ausländische Eherparter die nach Deutschland einreisen wollen, (ein Deutschkurs am Gothe-Institut ist zu besuchen und zu bestehen), kann der Nachzug nicht direkt erfolgen. (Nachzug ist noch unklar da Prüfung in 2008 nocht nicht bestanden) Grund dieser Neuregelung ist ja nicht das der Staat verhindern will das eine Ehegattenzusammenführung verhindert werden soll sondern das der Ehegatte nicht "verloren" in Deutschland ankommt und dieses auch bleibt. (die Problematik ist ja bekannt, meist ausländische Frauen bekommen keine Chancen die Sprach zu lernen, sind abhängig von dem Partner und kennen ihre Rechte nicht (fehlende Sprachkenntnisse) usw. also ist eigentlich eine Hilfe für das Sozialverhalten) Gibt es einen Möglichkeit das M als verheirateter anerkannt wird? Ehe wurde zwar im Ausland vollzogen aber alle nötigen Unterlagen wurden von den deutschen Behörden ausgestellt um dies möglich zu machen. Natürlich wollte M seine E sofort mitnehmen was aus bekannten gründen nicht möglich war. Meiner (laien-logik) Meinung nach müsste M das durchsetzen können. Die Regelung der Einreise basiert ja auf anderen Gründen als der das der Familiennachzug grundsätzlich nicht erlaubt ist. Wenn diese Regelung nicht wäre, wäre E schon lange hier, ist also sowas wie höhere Gewalt Ist man nach deutschem Gesetzt erst Ehegatte wenn man deutschen Boden betritt? Danke |
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| AW: Ehegatte nach deutschem Recht Meiner Meinung nach kann die Lohnsteuerklasse erst geändert werden wenn die Ehefrau auch mit in Deutschland lebt und die Ehe dort vollzogen wird. |
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| AW: Ehegatte nach deutschem Recht Hi, Ehe wurde sicher schon vollzogen Es liegt ja nicht an den Ehepartner das sie nocht räumlich zusammen sind, das hat Gründen auf die sie keinen Einfluss nehmen können. Was sagt das Gesetz, wann genau ist man Ehegatte? |
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| AW: Ehegatte nach deutschem Recht mit vollziehen meine ich zusammen in Deutschland leben das es nicht am Partner liegt ist egal. Bei der Steuerklassenänderung geht es doch um die steuerliche Zusammenveranlagung. Und die gibt es doch erst, wenn beide nicht (mehr) dauernd getrennt leben. Dazu ist nicht ein Wohnsitz in Deutschland ausreichend, sondern beide müssen in Deutschland auch tatsächlich zusammen leben. Analog dazu wie vor (und natürlich auch nach) einer Scheidung die Zusammenveranlagung nicht mehr möglich ist, wenn beide dauernd getrennt leben (was auch in ein und derselben Wohnung möglich ist "getrennt von Tisch und Bett"). |
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| AW: Ehegatte nach deutschem Recht Mir ist das alles schon ganz klar dennoch würde ich gerne wissen wann man in Deutschland als Ehegatte angerkannt wird, doch nicht nur dann wenn man zusammen lebt? Das kann ja nicht sein. Ich kenne einen ähnliches Fall der für den Steurpflichtigen postitiv ausgefallen ist. Seine Frau war für nur 2 Monte in DE und die Zusammenveranlagung wurde anerkannt. Ehefrau war mit einem Besuchervisum in DE und muss demnach mit Ablauf des visums zurück, reguläre Einreise (Familienzusammenführung) war erst nach 1 1/2 Jahren. FA hat dem Antrag zugestimmt. Wie schon gesagt eigentlich müsste es anerkannt werden schliesslich wollen die Ehegatten ja zusammen sein das eine Regelung sie daran hindert, kann ihnen nicht zu Last gelegt werden zumal diese Regelung anderen Zwecken dient als den zu verhindern das die Eheleute zusammen sind. Verheiratet sind sie auch wenn sie gerade nicht zusammen sein können. |
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| AW: Ehegatte nach deutschem Recht ich kann dir nur sagen was ich aus anderen Foren weiß. Und danach heißt es das es nur geht wenn der Partner einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat. was die anerkennung der Ehe angeht wenn ihr im Ausland geheiratet habt ist die Vorgehensweise folgende wenn der Partner eingereist ist geht man zur Meldebehörde anschließend zur Ausländerbehörde um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen und dann wieder zur Meldebehörde das der Eheverbund geschlossen werden kann. |
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| AW: Ehegatte nach deutschem Recht Zitat:
Die Vergünstigung bei der Steuer verlangt aber eben etwas mehr als nur eine gültige Ehe, wie schon gesagt wurde: Man muß auch zusammen leben. Zumindest müssen beide Ehegatten in Deutschland leben und hier steuerpflichtig sein. Wenn zum Beispiel einer der Ehegatten aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz an einem anderen Ort in Deutschland unterhält, wäre dies ja kein Dauernd-Getrennt-Leben und steuerlich unschädlich. Lebt aber einer im Ausland, gibts die günstigere Steuerklasse eben nicht, weil der dann in Deutschland nicht steuerpflichtig ist. Eigentlich gehört das Thema ja auch gar nicht hier zum Ausländerrecht, sondern zum Steuerrecht. Vielleicht kann das ja mal ein Moderator verschieben. |
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