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Duldungsinhaber mit reiseausweis anspruch auf ALG2

Dies ist eine Diskussion zu Duldungsinhaber mit reiseausweis anspruch auf ALG2 innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 14.08.2008, 01:12
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Duldungsinhaber mit reiseausweis anspruch auf ALG2

Hallo ich habe da noch eine Frage!!!

Also im Netz steht überall, dass Inhaber einer Duldung keinen Anspruch auf ALG2 haben doch ich habe da ne Frage!!!

Angenommen man hat den blauen Reiseausweis der BRD und darin auch bestätigt, dass man als "Asylberechtigter anerkannt" ist jedoch in diesem Reiseausweis auch eine Duldung eingeklebt ist.

Wie sieht es in so einem Fall aus wegen ALG2 oder wird man in so einem Fall nach ne § für Duldungsinhaber behandelt, weil wie erwähnt im RA steht Asylb. anerkannt!!!!

Wenn man in so einem Fall anspruch auf ALG2 hat, welche § sind das???

Danke
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Alt 14.08.2008, 12:07
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AW: Duldungsinhaber mit reiseausweis anspruch auf ALG2

Wie soll man denn als anerkannter Asylberechtigter zu einer Duldung kommen?
Das gibts nicht!
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  #3 (permalink)  
Alt 14.08.2008, 20:15
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AW: Duldungsinhaber mit reiseausweis anspruch auf ALG2

Doch dies ist möglich, wenn man ...

a) eine Haftstrafe (länger als 2 Jahre) bekommen und diesen abgesessen hat,
b) eine Haftstrafe (mindestens 2 Jahre) zu Bewährung ausgesetzt wurde,

und der Status als Asylberechtigter aberkannt wird.
Da jedoch aus rechtlichen gründen der Status des Asylberechtigten bleibt erhält dieser eine duldung.
Durch den Status als Asylberechtigten hat man die Möglichkeit zu heiraten ohne einen anderen Ausweis bzw. Heimatpass zu haben wenn man jedoch nur eine Duldung und keinen heimatpass hat, so ist eine Heirat in der BRD nicht möglich.
Doch mir gehts nicht darum ob X heiraten kann oder nicht.

Ich würde gern wissen, ob dieser Anspruch auf ALG2 hat, denn Inhaber einer Duldung haben ja keinen Anspruch auf ALG2.
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