Dies ist eine Diskussion zu Duldung und Pass Problem innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Duldung und Pass Problem Beide lernten sich in Deutschland kennen. Nun bekamen beide zwei Kinder, das jüngste ist 4 Monate alt. Frau A kommt nun durch das Ausländeramt in Bedrängnis, Deutschland verlassen zu müssen. Frau A hat nun auch noch das Problem, das sie keinen Pass besitzt, (eh schon ungültig und vermutlich verloren), dadurch können sie nicht heiraten und in deren Heimat auch nicht, weil Herr B ja Flüchtling ist. Durch die Kinder, besonders das jüngste, stellte das Ausländeramt aus Kulanz Verlängerungsbescheinigungen für Frau A aus, also genau gesagt Duldung. Die Georgische Botschaft in Deutschland teilte mit, das ein neuer Pass für die Bearbeitung für Frau A 2 Jahre dauern würde. Nun zu meiner Frage, auch aus meiner Sicht eine Ausweglose Situation, muss/kann das Ausländeramt nicht solange weiter Duldungen ausstellen, bis Frau A einen neuen Pass bekommt? Denn erst dadurch könenn beide alles andere dann in die Wege leiten wie Heirat. |
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| AW: Duldung und Pass Problem Kinder zwischen Asyl und Tourismus.,,,,........ deutet sicherlich für das Ausländeramt auf jede Menge Sitzfleisch hin und zwar für beide Seiten. Zumindest glaube ich kaum, dass derlei von Amts wegen wohlwollende Begleitung finden wird?? Das wird ein Steiniger Weg, sicherlich ist das Bundesland nicht Bayern. Da bleibt nur Daumen drücken!
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Duldung und Pass Problem Erstaunlich, wie lange es manche Touristen hier aushalten. ![]() Wohl einfach vergessen, nach dem Urlaub wieder auszureisen, oder wie? Duldung hat auch nichts mit Kulanz zu tun, Duldung bedeutet schlicht Aussetzung der Abschiebung, der Duldungsinhaber ist und bleibt ausreisepflichtig. Durch jahrelanges Aussitzen wird die Situation mit Sicherheit auch nicht besser, da helfen dann auch 10 Kinder nichts. Und was heißt in diesem Zusammenhang 'hat Asyl'? Anerkannter Asylberechtigter? Abgelehnter Asylbewerber mit ebenfalls einer Duldung? Nebenbei gibt es im AufenthG noch einschlägige Strafvorschriften für illegalen Aufenthalt und Beihilfe dazu. |
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| AW: Duldung und Pass Problem .... ganz meine Gedanken ..., wollte es so drastisch nicht formulieren Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Duldung und Pass Problem Frau A sollte mit der Botschaft ihres Heimatlandes Kontakt aufnehmen oder aufnehmen lassen und von dort aus ihre Personalien bestätigen lassen. Nur durch das Heimatland kann ein neues Ausweisdokument erstellt werden. Ob es möglich ist unter diesen Voraussetzungen in Deutschland zu heiraten, schonmal weil beide Parteien keine deutschen Staatsbürger sind, weiss ich so aus dem Stehgreif nicht. Es gibt ein Gericht, was die Bitte auf Eheschliessung nichtdeutscher Staatsbürger prüft. Dazu sind natürlich wieder Ausweisdokumente nötig. Was die Duldung betrifft, dazu sollten sich beide Parteien mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung setzen und nach einem Antrag nach Aufenthaltsbefugnis oder Aufenthaltsberechtigung fragen und dort ihre Situation erläutern. Für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung sind allerdings gute Deutschkenntnisse und der Wille sich in Deutschland zu integrieren erforderlich. Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen. Angel |
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| AW: Duldung und Pass Problem Zitat:
Ihre Frage wasHerr B angeht, dieser hat offizielles Asyl mit dauerhaften Bleiberecht, Frau B hat Medizin studiert und könnte im Normalfall hier eine Praxis eröffnen, ihre Familie ist vermögend. Um diese Dinge von wegen erschleichung von Geldern (sag ich mal so, weil die Ironie da wohl hin sollte) geht es hier also überhaupt nicht, sondern die Möglichkeit hier zu leben, bzw das die Familie überhaupt zusammen bleiben kann, egal auch wo. Leute verlieben sich halt, und diese sogar zwei der gleichen Heimat. Doch Pass weg, geht gar nichts. Und Herr B kann nicht in seinen Heimat zurück und Frau B würde ohne Pass überall abgeschoben werden. Hat also nichts mit Geld oder der Kinder ansich zu tun, ausser sich logischerwesie sich nicht von denen trennen zu wollen. Die Geburtenraten sind auf der Welt eben nicht mehr gerade hoch, im Gegensatz zu früher. Die heutigen Kinder versorgen später uns alten und halten alles andere auf der Welt am laufen, das dabei auch nicht vergessen. Ironiespiele sind auch mir nicht fremd. Im übriges sind wir alle Gast auf der Erde, Grenzen und Ländernamen haben die Menschen erfunden und gemacht.Zitat:
Für die reichlichen und informativen Antworten möchte ich mich bedanken, klar das bissel Sarkasmus dabei einzuplanen ist, resultierend aus der Unkenntnis oder meiner nicht ganz ausführlichen Erklärungen......*gg* Ich habe meinen Bekannten auch ebenso erklärt, das ohne die Botschaft eben nichts gehen wird, das sehe ich hiermit bestätigt. Die Frage war nur dabei, wie das Ausländeramt mit der Dauer einer Botschaftsbearbeitung umgehen "könnte", da diese wiederum 2 Jahre dafür angeblich brauchen. Danke |
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