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duldung oder aufenthaltserlaubnis bei §60 Abs 7 AufenthG

Dies ist eine Diskussion zu duldung oder aufenthaltserlaubnis bei §60 Abs 7 AufenthG innerhalb des Forum Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 29.03.2005, 11:43
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duldung oder aufenthaltserlaubnis bei §60 Abs 7 AufenthG

habe eine Frage, der fall ist für mich eigentlich eindeutig, aber würde gerne eure meinung hören:
A und B haben ein krankes Kind, das Abschiebehindernisse nach §60 Abs 7 AufenthG hat. bisher haben alle drei (Kind, Eltern) Duldung gehabt, schon seit 7 Jahren. Eigentlich müssten nun alle nach §25 Abs 5 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, da das neue Aufenthaltsgestz am 1 januar in kraft getreten ist. alle haben aber nun wieder diesen monat nur eine duldung erhalten und zwar auf 6 monate. ist das gesetzesmäßig??
danke für die hilfe
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