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Duldung = Keine Arbeitserlaubniss

Dies ist eine Diskussion zu Duldung = Keine Arbeitserlaubniss innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 06.08.2007, 01:49
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Duldung = Keine Arbeitserlaubniss

Ein Iraner, der über 9 Jahre in Deutschland lebt, noch nie schlecht aufgefallen ist, einen Abitur hat und volljährig ist, hat keine Arbeitserlaubniss, weil er eine Duldung hat.
Gibt es andere Möglichkeiten an einen Aufenthalt oder Arbeitserlaubniss zu kommen, ausser der Heirat?
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  #2 (permalink)  
Alt 06.08.2007, 12:24
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AW: Duldung = Keine Arbeitserlaubniss

@ Iran 18

Bei der Form der "Duldung" gibt es keine Arbeitserlaubnis.

Der Iraner sollte sich mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung setzen und dort nachfragen auf welchem Weg er zu einer Arbeitserlaubnis kommt. Die Damen und Herren dort werden hilfreich zur Seite stehen, wenn schon ein Job in Aussicht ist...

Heiraten sollte man doch eher aus Liebe und nicht um eine Aufenthalts oder Arbeitserlaubnis in Deutschland zu erhalten...

LG Angel
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  #3 (permalink)  
Alt 06.08.2007, 13:10
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AW: Duldung = Keine Arbeitserlaubniss

Zitat:
Zitat von AngelOfNight
@ Iran 18

Bei der Form der "Duldung" gibt es keine Arbeitserlaubnis.

Der Iraner sollte sich mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung setzen und dort nachfragen auf welchem Weg er zu einer Arbeitserlaubnis kommt. Die Damen und Herren dort werden hilfreich zur Seite stehen, wenn schon ein Job in Aussicht ist...

Heiraten sollte man doch eher aus Liebe und nicht um eine Aufenthalts oder Arbeitserlaubnis in Deutschland zu erhalten...

LG Angel


???
Heiraten sollte man doch eher aus Liebe ..... ??? ..."tja sollte,....., meist sehr blauäugig

Gegenfrage:

Weshalb nicht zurückkehren und dort den Nutzen der Zweisprachigkeit ziehen und die westliche Kultur, wie auch den Leitgedanken des Grundgesetzes unter das Volk streuen???


Lg. aus München
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Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
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Alt 06.08.2007, 16:47
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AW: Duldung = Keine Arbeitserlaubniss

Zitat:
Zitat von Monaco501
Weshalb nicht zurückkehren und dort den Nutzen der Zweisprachigkeit ziehen und die westliche Kultur, wie auch den Leitgedanken des Grundgesetzes unter das Volk streuen???

Wäre auch eine Möglichkeit...
Ich weiss ja nicht, wie die Chancen für unseren Iraner hier auf dem Arbeitsmarkt sind...

LG Angel
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Alt 06.08.2007, 19:37
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AW: Duldung = Keine Arbeitserlaubniss

Das könnte allerdings ein Vorschlag sein, der die Lebenserwartung unvorteilhaft beeinflußt.
mfg

Bang Olafson
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Alt 07.08.2007, 01:01
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AW: Duldung = Keine Arbeitserlaubniss

hey leute ... find es echt nett dass ihr so schnell antwortet ...
zurückkehren nach iran? nachdem man 9 jahre hier verbracht hat, alle seine freunde hier hat?
was würde denn das leben in iran bringen? die politik dort ist immer noch zum kotzen.
zurückgehen wäre auf keinen fall möglich. und ja heiraten sollte man aus liebe stimmt schon, aber denkt ihr diese person hat lust, nachdem er alles dafür gegeben hat seinen abitur zu bekommen, jetzt vom sozialamt zu leben und ein euro jobs zu machen? sehr geil ehrlich... wozu geht man dann noch in die schule? warum bekommt jemand der seit 9 jahren in deutschland ist, sich super integriert hat, noch NIE schlecht aufgefallen ist und einen super abschluss hat, nicht einfach die arbeitserlaubniss oder einen aufenthalt?
die politiker sagen doch, jaaa wir haben zu viele arbeitslosen hier .... warum erlaubt man den ausländer dann nicht zu arbeiten?
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Alt 07.08.2007, 09:31
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AW: Duldung = Keine Arbeitserlaubniss

Verlief denn die Einreise nach Deutschland vor neun Jahren legal, also mit Visum? Ich denke nein, denn sonst wäre keine Duldung nötig, sondern ein anderer Titel.

Egal, wenn der Iraner gut integriert ist, kann er mit zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Nierderlassungserlaubnis nach § 19 AufenthG erhalten, wenn er darüber hinaus hochqualifiziert ist. Mal beim Ausländeramt nachfragen, wie die momentan die Voraussetzungen sehen( vielleicht reicht ja schon ein super Abitur). Ansosnten mal beantragen, eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums zu erhalten. GGf. im angrenzenden Ausland und dort den titel holen. Teilweise sind die liberaler und seine Angehörigen könnte man immer noch besuchen, wenn mal Semesterferien sind.
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Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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Alt 07.08.2007, 13:24
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AW: Duldung = Keine Arbeitserlaubniss

studieren? hmm eine frage
was bringt das studieren wenn man keine hilfe vom staat bekommt ... BaFög bekommt?
soll man dann die ganze woche arbeiten um das geld fürs studium zu haben? wo bleibt dann die zeit fürs studieren? ich versteh einfach nicht warum man nach so einer langen zeit aufenthalt hier und mit so einer tollen integration keine aufgenthaltserlaubnis bekommt
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Alt 07.08.2007, 14:33
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AW: Duldung = Keine Arbeitserlaubniss

Meine Frage hast Du nichts desto trotz nicht beantwortet: Legale Einreise, ja oder nein. Wenn nein, dann hilft die Integration eben nur soweit eine Abschiebung unzulässig ist wegen der neueren Rechtsprechung des EGMR. daher Duldung.
Ansonsten finanzieren viele Studenten ihen Unterhalt durch Nebenjobs selbst und nur mit Abi allein bekommt man auch keine Stelle. Oder?
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Alt 07.08.2007, 16:17
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AW: Duldung = Keine Arbeitserlaubniss

oh sorry neee war illegal glaub ich ... klar bekommt man mit abi eine stelle. also eine ausbildung zu bekommen wäre kein problem, nur die erlaubniss dazu hat man nicht
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