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Duldung für immer?

Dies ist eine Diskussion zu Duldung für immer? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 19.02.2010, 16:30
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Lightbulb Duldung für immer?

Hallo!

Herr 007 lebt nun schon seit 10 Jahren mit einer Duldung in Deutschland, darf folglich weder arbeiten, noch
bekommt er eine Aufenthaltserlaubnis, da seine Identität nicht nachgewiesen werden kann.

Nun bekam er mit einer deutschen Frau ein gemeinsames Kind, darf aber noch immer nicht für immer in Deutschland bleiben und für seine
Familie sorgen.

1. Was würde nun passieren, würde Herr 007 seinen echten Namen nennen, der nicht mit dem Namen auf der Duldung übereinstimmt?
2. Welche Konsequenzen hätte dies, da er jahrelang bei den Behören vorgab, ein Anderer zu sein?
3. Könnte man ihn trotz seines deutschen KIndes abschieben?
4. Müßte er die Sozialhilfe, die man ihm zahlte zurückzahlen und vielleicht sogar für die Kosten des Abschiebegewahrsams aufkommen?

Vielen Dank vorab
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  #2 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 11:34
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AW: Duldung für immer?

Zitat:
Zitat von zollstock
Herr 007 lebt nun schon seit 10 Jahren mit einer Duldung in Deutschland, darf folglich weder arbeiten, noch
bekommt er eine Aufenthaltserlaubnis, da seine Identität nicht nachgewiesen werden kann.

Nun bekam er mit einer deutschen Frau ein gemeinsames Kind, darf aber noch immer nicht für immer in Deutschland bleiben und für seine
Familie sorgen.

1. Was würde nun passieren, würde Herr 007 seinen echten Namen nennen, der nicht mit dem Namen auf der Duldung übereinstimmt?
Oha. Wieso hat 007 denn einen falschen Namen angegeben? 007 wäre also keinesfalls geduldet worden, wenn die echte Identität bekannt gewesen wäre?

Zitat:
2. Welche Konsequenzen hätte dies, da er jahrelang bei den Behören vorgab, ein Anderer zu sein?
3. Könnte man ihn trotz seines deutschen KIndes abschieben?
4. Müßte er die Sozialhilfe, die man ihm zahlte zurückzahlen und vielleicht sogar für die Kosten des Abschiebegewahrsams aufkommen?
Sorry, aber das will ich hoffen! Schließlich hat sich 007 den Aufenthalt und Unterhalt auf Staatskosten erschlichen, indem er bewusst falsche Angaben gemacht hat. Ein Kind zu zeugen macht die Sache nicht besser, zumal die Wahl der Mutter bezüglich des Kindsvaters auch nicht überlegt gewesen zu sein scheint.

Möglicherweise hat 007 aber Vorteile dadurch, dass er seinen Betrug freiwillig selbst anzeigt. Keine Ahnung.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 12:17
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AW: Duldung für immer?

M.E. sollte schnellstens die Hilfe eines im Ausländerrecht versierten Anwalts in Anspruch genommen werden!

MfG
ratte1
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  #4 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 12:58
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AW: Duldung für immer?

Zitat:
Zitat von zollstock
Hallo!

Herr 007 lebt nun schon seit 10 Jahren mit einer Duldung in Deutschland, darf folglich weder arbeiten, noch
bekommt er eine Aufenthaltserlaubnis, da seine Identität nicht nachgewiesen werden kann.

Nun bekam er mit einer deutschen Frau ein gemeinsames Kind, darf aber noch immer nicht für immer in Deutschland bleiben und für seine
Familie sorgen.

1. Was würde nun passieren, würde Herr 007 seinen echten Namen nennen, der nicht mit dem Namen auf der Duldung übereinstimmt?
2. Welche Konsequenzen hätte dies, da er jahrelang bei den Behören vorgab, ein Anderer zu sein?
3. Könnte man ihn trotz seines deutschen KIndes abschieben?
4. Müßte er die Sozialhilfe, die man ihm zahlte zurückzahlen und vielleicht sogar für die Kosten des Abschiebegewahrsams aufkommen?

Vielen Dank vorab
Also, wie Ratte1 schon sagt, sollte in einem solchen Fall dringend ein Anwalt aufgesucht werden, der sich mit Ausländerrecht befasst. Grundsätzlich könnte selbst in einem solchen Fall eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung des Sorgerechtes für ein deutsches Kind erteilt werden.
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Alt 22.02.2010, 06:35
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AW: Duldung für immer?

Zitat:
Zitat von 2much
Sorry, aber das will ich hoffen! Schließlich hat sich 007 den Aufenthalt und Unterhalt auf Staatskosten erschlichen, indem er bewusst falsche Angaben gemacht hat.
Das würde ich so pauschal nicht behaupten. Immerhin wurde ja nicht über entscheidungserhebliche Tatsachen getäuscht. Anders würde der Fall liegen, wenn 007 über seine Staatsbürgerschaft oder eine angebliche Verfolgung getäuscht hätte. Die bloße Angabe einer anderen Identität hat jedoch überhaupt keinen Einfluss auf die Erteilung/Nichterteilung einer Duldung. Ausschlagebend hierfür ist das Bestehen von Abschiebehindernissen nach § 60 AufenthG. Man kann hier nicht die Auffassung vertreten, dass wenn der Betroffene von Anfang an gesagt hätte, dass er Müller heißt, wäre er sofort abgeschoben worden, da er aber Vorgab Huber zu heißen, durfte er bleiben.
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  #6 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 07:39
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AW: Duldung für immer?

Bleibt die Frage: Warum benutzt jemand einen falschen Namen, wenn ihm das keinen Vorteil bringt?
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  #7 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 08:30
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AW: Duldung für immer?

Zitat:
Zitat von 2much
Bleibt die Frage: Warum benutzt jemand einen falschen Namen, wenn ihm das keinen Vorteil bringt?
Ich denke mal, es kursiert die eine oder andere Namensliste von Personen die statt geduldet zu werden umgehend nach Den Haag geschickt (sagt man hier "verbracht" oder "überstellt"?) werden würden... Oder so ähnlich...

Ich weiss, ich habe eine blühende Phantasie - besonders am Montagmorgen

Dopamin
__________________
Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe

Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland

Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen?
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Alt 22.02.2010, 18:00
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AW: Duldung für immer?

Der Grund, warum 007 seine wahre Identität nicht preisgab, lag daran, daß er damit sein Leben in Gefahr bringen würde.
Mittlerweile, nach 10 Jahren, besteht diese Gefahr nicht mehr, und er würde gerne seinen echten Namen wegen des Kindes nennen, aber er
fürchtet sich vor den Konsequenzen, über die er nichts weiß!!!!BITTE SIEHE FRAGEN !!!
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  #9 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 18:18
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AW: Duldung für immer?

Zitat:
Zitat von zollstock
Der Grund, warum 007 seine wahre Identität nicht preisgab, lag daran, daß er damit sein Leben in Gefahr bringen würde.
Was soll das heißen? Wurde 007 politisch verfolgt? Wollte ein gehörnter Ehemann ihn lynchen? Hieß er womöglich Rumpelstilzchen?

Etwas mehr fiktive Details dürfen schon sein.
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