Dies ist eine Diskussion zu Duldung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Duldung Nun hat das Amt die Abschiebung meines Mannes verfügt, obwohl ich nach Deutschland, leider nach der Verfügung, zurückkam. Zur Zeit klagen wir vor dem Verwaltungsgericht dagegen. Meine Frage nun: Muß mein Mann eine Duldung beantragen? Und wo erhalten wir dann finanzielle Unterstüztung, beim Arbeitsnamt oder bei dem Sozialamt? Das Arbeitsamt hat mir mitgeteilt, daß mein Mann nicht in die Berechnung des Arbeitslosengeldes miteinbezogen werden kann, da er noch keine Aufenthaltsgenehmigung hat. Stimmt dies so? Danke für Eure Hilfe Gabriele |
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| AW: Duldung Gott sei Dank hat sich das gestern, Freitag mit dem Amt geklärt! Per Fax haben wir unsere Klage gegen die Stadt zurückgezogen, da das Amt auch per Brief an die Richterin des Verwaltungsgericht eine gütliche Lösung mitgeteilt hatte. Mein Mann hat nun die Aufenthaltsgenehmigung sofort gestern für 1 Jahr erhalten! Danke Gabi |
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