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Duldung

Dies ist eine Diskussion zu Duldung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.03.2008, 19:03
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Duldung

wenn einer ne Duldung hat, wie ist sein Status ?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.03.2008, 19:24
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AW: Duldung

Trocken.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein
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  #3 (permalink)  
Alt 14.03.2008, 19:26
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AW: Duldung

aber erlaubt oder unerlaubt ?
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  #4 (permalink)  
Alt 14.03.2008, 19:50
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AW: Duldung

Zitat:
Zitat von Morta Della
ich versteh die Frage nicht
Kommst Du aus Düsseldorf?


Zitat:
Zitat von xxxBerndxxx
aber erlaubt oder unerlaubt ?
Natürlich ist es ihnen erlaubt, deshalb werden sie ja auch nicht abgeschoben - allerdings ist das ziemlich unsicher, heißt wenn die Bedingungen in dem Land, aus dem sie kommen besser werden, können sie dann durchaus abgeschoben werden.
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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  #5 (permalink)  
Alt 14.03.2008, 20:20
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AW: Duldung

Die Duldung (§ 60 a AufenthG) ist die Aussetzung der vollziehbaren Ausreisepflicht, welche jedoch aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (§ 60 AufenthG) zu diesem Zeitpunkt nicht zulässig ist. Die Duldung ist zwar kein Aufenthaltstitel i.s.d. AufenthG, berechtigt aber zum befristeten Aufenthalt. Wenn diese Gründe entfallen wird die Duldung widerrufen, im Übrigen erlischt diese mit der Ausreise.
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  #6 (permalink)  
Alt 15.03.2008, 01:01
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AW: Duldung

Mit anderen Worten: Eine Duldung ist kein rechtmäßger Aufenthalt, der Geduldete ist zur Ausreise verpflichtet.
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  #7 (permalink)  
Alt 16.03.2008, 10:30
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Exclamation AW: Duldung

also is der aufenthalt unerlaubt aber geduldet
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