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Duldung

Dies ist eine Diskussion zu Duldung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 31.01.2007, 13:26
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Duldung

Hallo Leute ,
Kann mir jemand eine frage beantworten;
Wie lange darf ein Mensch geduldet werden gibt es da eine bestimmte Zeitspanne?
Danke im vorraus
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  #2 (permalink)  
Alt 31.01.2007, 16:01
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AW: Duldung

Ist schon angekommen, nur was tun, wenn die Betroffenen sich strikt weigern, ihre wahre Identität aufzudecken, also Pässe vorzulegen, und auch ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen? Soll das etwa noch mit einer AE belohnt werden? Ohne Pass gibts sowieso keine AE, oder soll man die der Person auf den Hintern kleben?
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  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2007, 01:23
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AW: Duldung

Zitat:
Zitat von Mitleser
Ist schon angekommen, nur was tun, wenn die Betroffenen sich strikt weigern, ihre wahre Identität aufzudecken, also Pässe vorzulegen, und auch ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen? Soll das etwa noch mit einer AE belohnt werden? Ohne Pass gibts sowieso keine AE, oder soll man die der Person auf den Hintern kleben?
Fakt ist das das es bei Herr B . 6 Jahre waren ,
und nach so langer Duldung ohne Aufenthaltsstatus verlängrt auch kein Konsulat einen Pass!!!
WIE soll man da bitte einen gültigen nachweisen?
Aber trotzdem Danke für die "HILFREICHE" Antwort
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  #4 (permalink)  
Alt 01.02.2007, 09:35
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AW: Duldung

Zitat:
Zitat von Holzschuher
... ob allerdings solche Sprüche der Sache gerecht werden, wage ich zu bezweifeln.
Ok, war ein Spruch, aber AEs werden nun mal aufgeklebt, üblicherweise in einen gültigen Pass.


Zitat:
da haben Sie mich gründlich mißverstanden.
Hab ich schon verstanden.

Zitat:
Der Gesetzgeber hat in Kenntnis dieser Umstände mit dem Zuwanderungsgesetz angekündigt, ...
Ja, angekündigt wird immer viel. Entscheidend ist aber, was hinten rauskommt, um mal einen gewissen Altkanzler zu zitieren. Und als Behördenmitarbeiter ist für mich letzeres relevant und nicht das, was ursprünglich angekündigt wurde.

Zitat:
Dass es erhebliche Probleme gab und gibt, ausreisepflichtige asuländische Mitbürger außer Landes zu bewegen bzw. abzuschieben, vornehmlich aufgrund der Identitätsproblematik bzw. Passgeschichte ist klar;
Schön, dass es auch Anwälte gibt, die das auch so sehen.

Zitat:
aber das sind nicht die einzigen Hürden sowohl für die Überwindung der Duldung oder hinsichtlich der Altfallregelung, oder?
Natürlich gibts auch andere Konstellationen, aber die Mehrzahl der Fälle ist so wie beschrieben, zumindest in meinem Bereich.


Zitat:
Zitat von soul76
und nach so langer Duldung ohne Aufenthaltsstatus verlängrt auch kein Konsulat einen Pass!!!
WIE soll man da bitte einen gültigen nachweisen?
Indem man z.B. einen neuen beantragt.
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  #5 (permalink)  
Alt 01.02.2007, 14:50
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AW: Duldung

Hi,
Warum soll man den einen neuen beantragen deshalb ändert sich ja nichts an seinem Aufenthaltsstatus ,
sehe da kein sinn drin
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Alt 01.02.2007, 21:55
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AW: Duldung

Zitat:
Zitat von soul76
Warum soll man den einen neuen beantragen
Weil ein Ausländer verpflichtet ist, einen gültigen Pass zu besitzen, ganz einfach!
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  #7 (permalink)  
Alt 22.02.2007, 16:40
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AW: Duldung

Hallo Zusammen..

Kurze Frage (es wird jemand abgeschoben )

Um die Einreisesperre zu aufzuheben braucht die ABH dafür die Meldebescheinigung des Ausländers?

Danke
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