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Drei Staatsangehörigkeiten unmöglich ?

Dies ist eine Diskussion zu Drei Staatsangehörigkeiten unmöglich ? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 13.10.2009, 11:09
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Drei Staatsangehörigkeiten unmöglich ?

Nehmen wir folgendes Szenario an:

Eine Frau ist von Tschechien nach Deutschland geflüchtet während sie Schwanger war. Hat dann ihre Kinder bekommen. Sie war Sudetendeutsche und bekam aufgund des Vertriebenengesetzes zusätzlich zu ihrer Tschechischen auch die Deutsche Staatsangehörigkeit. Ihre Kinder bekamen die Deutsche. Nun will eines dieser Kinder in Prag ein Studium antreten. Und hat sich um einen Nebenjob bemüht doch der Arbeitgeber verlangt eine tschechische Staatsangehörigkeit warum auch immer.

Kann das Kind dann einfach die Tschechische Staatsangehörigkeit beantragen oder muss es dann die Deutsche Staatsangehörigkeit abgeben ?



So noch eine eine Nebenfrage obwohl ich mir denke das das nicht geht. Der Vater kommt aus einem dritten EU Land wäre es theoretisch möglich noch eine DRITTE Staatsangehörigkeit zu bekommen ?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 11:16
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AW: Drei Staatsangehörigkeiten unmöglich ?

Hallo Net-y,

google doch einfach deine Frage. Auf tschechien-online.org wirst du deine Antwort finden.

LG
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  #3 (permalink)  
Alt 12.11.2009, 15:12
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AW: Drei Staatsangehörigkeiten unmöglich ?

Nicht wirklich.

besser da: www.info4alien.de


Aber ich kann es ja auch mal probieren:

Zunächst wäre zu prüfen, ob das Kind die tschechische Staatsbürgerschaft nicht sowieso schon hat. Das wäre dann der Fall, wenn
1.: die Mutter damals die tschechische (bzw. tschechoslowakische) Staatbürgerschaft besessen hat,
2.: diese beim Erwerb der deutschen nicht automatisch verloren ging und
3.: das tschechische Recht zum Geburtszeitpunkt den Erwerb von der Mutter vorsah.

Das tschechische Konsulat wird hier sicherlich gerne beraten.

Sofern die tschechische Staatsbürgerschaft nicht schon besteht, gilt folgendes: BEim Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft geht die deutsche automatisch verloren, allerdings nicht, wenn es sich um eine EU-Staatsbürgerschaft handelt.

Bei der Staatsbürgerschaft des Vaters wäre ebenfalls zu prüfen, ob die Kinder die nicht sowieso schon "geerbt" haben. Ansonsten: siehe oben.
__________________
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