Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Doppelte Staatsbürgerschaft USA/Deutschland

Dies ist eine Diskussion zu Doppelte Staatsbürgerschaft USA/Deutschland innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 10:29
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2005
Beiträge: 51
Keine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Doppelte Staatsbürgerschaft USA/Deutschland

Ein Amerikaner, der seit ca. 30 Jahren in Deutschland lebt und hier mit einer deutschen Staatsbürgerin verheiratet ist, zwei Kinder hat und in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht, dies seit nahezu 30 Jahren, würde gerne die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben und zugleich die amerikanische behalten. Ist dies möglich und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen. Er hat auch Haus- und Grundbesitz hier.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 17:09
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2005
Ort: im Dorf bei der großen Stadt
Beiträge: 1.273
98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)  
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft USA/Deutschland

Zitat:
Zitat von charisma
Ist dies möglich
Eher nicht. Die Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft ist bei der Einbürgerung gesetzliche Voraussetzung. § 12 StAG regelt zwar Ausnahmen davon, aber abgesehen von anerkannten Flüchtlingen und EU-Burgern betrifft das nur Fälle, wo die Aufgabe entweder gar nicht möglich oder im Einzelfall für den Betreffenden unzumutbar ist.
__________________
42
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 17:24
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2005
Beiträge: 51
Keine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft USA/Deutschland

Zitat:
Zitat von Mitleser
Eher nicht. Die Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft ist bei der Einbürgerung gesetzliche Voraussetzung. § 12 StAG regelt zwar Ausnahmen davon, aber abgesehen von anerkannten Flüchtlingen und EU-Burgern betrifft das nur Fälle, wo die Aufgabe entweder gar nicht möglich oder im Einzelfall für den Betreffenden unzumutbar ist.
Ja, es ist leider so. Es gibt Gleiche und Gleichere: Thommy Haas ist jetzt amerikanischer Staatsbürger und behält die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Person, um die es sich hier handelt, hat starke familiäre Beziehungen nach wie vor zu den USA, wird jedoch in Deutschland wohnen bleiben, weil die Kinder hier aufgewachsen und berufstätig sind. Schade eigentlich, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Danke für Ihre Auskunft.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 17:33
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2005
Ort: im Dorf bei der großen Stadt
Beiträge: 1.273
98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)  
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft USA/Deutschland

Zitat:
Zitat von charisma
Schade eigentlich, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.
Es ist ja ein Unterschied, ob ein Deutscher eine fremde Staatsbürgerschaft erwirbt, oder umgekehrt, andere Rechtsgrundlage eben.

Eine weitere Möglichkeit zu § 8 in den Verwaltungsvorschriften hatte ich noch übersehen:

"8.1.2.6.3.6 Wenn ein herausragendes öffentliches Interesse an der Einbürgerung auch unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit besteht."
__________________
42
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 17:36
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2005
Beiträge: 51
Keine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, charisma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft USA/Deutschland

Zitat:
Zitat von Mitleser
Es ist ja ein Unterschied, ob ein Deutscher eine fremde Staatsbürgerschaft erwirbt, oder umgekehrt, andere Rechtsgrundlage eben.

Eine weitere Möglichkeit zu § 8 in den Verwaltungsvorschriften hatte ich noch übersehen:

"8.1.2.6.3.6 Wenn ein herausragendes öffentliches Interesse an der Einbürgerung auch unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit besteht."
Nochmals vielen Dank!!!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
doppelte staatsbürgerschaft Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 07.02.2011 19:05
doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland/Neuseeland Asyl- und Ausländerrecht 16.03.2010 09:12
Doppelte Staatsbürgerschaft Asyl- und Ausländerrecht 07.10.2009 20:38
Doppelte Staatsbürgerschaft - Ein Modell für die Bundesrepublik Deutschland? Nachrichten: Wissenschaft 24.10.2005 10:00
doppelte staatsbürgerschaft und studium in deutschland Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 13.05.2005 16:03





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Asyl- und Ausländerrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN