Dies ist eine Diskussion zu Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einbürgerung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einbürgerung kann es sein, daß jemand, der den ganz normalen Gang des Einbürgerungsverfahrens gegangen ist (Beantragung der Deutschen, Zussicherung; Entlassung; Einbürgerungsurkunde) plötzlich doch noch zwei Staatsangehörigkeiten hat. Fall ist der, daß A vor einigen Jahren, zusammen mit ihrer ganzen Familie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten hat. Jetzt brauchte sie eine Meldebescheinigung und auf dieser steht unter dem Punkt Staatsangehörigkeit die deutsche und die ehemalige. Wie kann sowas sein? Die Damen vom Amt wußten dies nicht. Ich dachte immer daß mit der doppelten Staatsbürgerschaft gibt es nur in Sonderfällen; Vertriebene etc.. Besonders da ja auch die Entlassung aus der alten Staatsbürgerschaft erteilt wurde und zum erwerb der deutschen vorgelegt wurde. Hat jemand eine Idee???
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einbürgerung Zitat:
Auf keinen Fall ist ein solcher Eintrag ein Beweis für den tatsächlichen Besitz einer bestimmten Staatsbürgerschaft. |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einbürgerung Ist geschehen! Das Amt weigert sich aber, sollte nicht eine Entlassungsurkunde nachgereicht werden. Die ist aber nicht mehr vorhanden.
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einbürgerung Zitat:
Wenns Probleme gibt, frag mal bei den Spezialisten von www.info4alien.de |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einbürgerung Zitat:
Danke für den PROFiTIP
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