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Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einbürgerung

Dies ist eine Diskussion zu Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einbürgerung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.07.2007, 13:00
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Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einbürgerung

Hallo,

kann es sein, daß jemand, der den ganz normalen Gang des Einbürgerungsverfahrens gegangen ist (Beantragung der Deutschen, Zussicherung; Entlassung; Einbürgerungsurkunde) plötzlich doch noch zwei Staatsangehörigkeiten hat.

Fall ist der, daß A vor einigen Jahren, zusammen mit ihrer ganzen Familie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten hat. Jetzt brauchte sie eine Meldebescheinigung und auf dieser steht unter dem Punkt Staatsangehörigkeit die deutsche und die ehemalige. Wie kann sowas sein? Die Damen vom Amt wußten dies nicht.

Ich dachte immer daß mit der doppelten Staatsbürgerschaft gibt es nur in Sonderfällen; Vertriebene etc..
Besonders da ja auch die Entlassung aus der alten Staatsbürgerschaft erteilt wurde und zum erwerb der deutschen vorgelegt wurde.

Hat jemand eine Idee???
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  #2 (permalink)  
Alt 26.07.2007, 14:56
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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einbürgerung

Zitat:
Zitat von Soledad
Wie kann sowas sein?
Ganz einfach: Es ist damals bei der Einbürgerung schlicht vergessen worden, das Melderegister zu berichtigen. Kommt leider öfter vor. Hier sollte eine Berichtigung beantragt werden.

Auf keinen Fall ist ein solcher Eintrag ein Beweis für den tatsächlichen Besitz einer bestimmten Staatsbürgerschaft.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.07.2007, 15:04
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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einbürgerung

Ist geschehen!

Das Amt weigert sich aber, sollte nicht eine Entlassungsurkunde nachgereicht werden. Die ist aber nicht mehr vorhanden.
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  #4 (permalink)  
Alt 26.07.2007, 15:09
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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einbürgerung

Zitat:
Zitat von Soledad
Die ist aber nicht mehr vorhanden.
Vermutlich, weil diese seinerzeit bei der Einbürgerungsbehörde abgegeben wurde, oder? Man könnte ja die Einbürgerungsbehörde um eine Kopie bitten, oder am besten, daß diese sich direkt mit dem Meldeamt in Verbindung setzt und die Sache klärt.

Wenns Probleme gibt, frag mal bei den Spezialisten von www.info4alien.de
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  #5 (permalink)  
Alt 26.07.2007, 15:13
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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einbürgerung

Zitat:
Zitat von Mitleser
Vermutlich, weil diese seinerzeit bei der Einbürgerungsbehörde abgegeben wurde, oder?
GENAU

Danke für den PROFiTIP
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