Dies ist eine Diskussion zu Doppelte Staatsbürgerschaft möglich? Deutsch/Russisch innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Doppelte Staatsbürgerschaft möglich? Deutsch/Russisch Macht euch Mal nen Kopf |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft möglich? Deutsch/Russisch Steht Alles in § 25 StAG drin: Zitat:
Ansonsten ist neben dem § 25 Abs. 2 StAG der Erwerb der doppelten Staatsangehörigkeit nur durch Geburt möglich! |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft möglich? Deutsch/Russisch wie ist das im umgekehrten Fall: man besitzt eine russische Staatsangehörigkeit und möchte die deutsche dazuerwerben? Hat sich da nicht etwas seit 04/2006 geändert??? |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft möglich? Deutsch/Russisch Dann wäre die russische abzulegen. Ausnahmen nur nach § 12 StAG. |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft möglich? Deutsch/Russisch kurz und klar: NEIN |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft möglich? Deutsch/Russisch Ist mir aber interessant. Ich kenne einige Russlanddeutsche, mit doppelter Staatsbürgerschaft. Sie kamen aus Ru und wurden eingebürgert, ohne dass jemand verlangt hätte, dass sie ihren russischen Pass abgeben müssten. |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft möglich? Deutsch/Russisch Wie der Ausdruck schon sagt, sind "Russlanddeutsche" Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und keine Ausländer. Sie erwerben die deutsche Staatsbürgerschaft auch nicht durch Einbürgerung, sondern durch die Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes, vgl. § 7 StAG. Da sie bereits Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, kann von ihnen wie bei einem gebürtigen Mehrstaater auch nicht die Aufgabe der alten (meist sowieso nicht russischen, sondern der kasachischen) Staatsbürgerschaft verlangt werden. |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft möglich? Deutsch/Russisch Ist damit auch die Frage beantwortet, ob man sozusagen im Nachhinein noch die russische Staatsbürgerschaft beantragen kann, wenn man in der ehemaligen Sowjetunion geboren wurde (ohne die Deutsche zu verlieren)? Denn darauf hat sich hier niemand bezogen. Also, angenommen man wurde da geboren, aber hatte von Anfang an die deutsche (bzw. damalige DDR-) Staatsbürgerschaft, weil ein Elternteil Deutsch war. |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft möglich? Deutsch/Russisch Doch, das ist gesagt worden, siehe Antwort von Atlantis: Wer eine fremde Staatsbürgerschaft freiwillig erwirbt, verliert dadurch die deutsche, außer er hat eine Beibehaltungsgenehmigung. Warum sollte das für ehemalige Sowjetbürger anders sein? |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft möglich? Deutsch/Russisch Hallo! Meine Frage ist mit dieser in gewisser weise Verwandt. Wie ist das, wenn man in Russland geboren ist, schon eine lange Zeit in Deutschland wohnt und neben der Deutschen auch noch die Russische Staatsbürgerschaft hat? Ich habe gehört, dass man ab einem bestimmten Alter zwischen den beiden Staatsbürgerschaften wählen muss. Kann es sein, dass man so eine Person aus Deutschland ausweist, weil sie immer noch die russische hat? Es ist jedoch klar, dass kein Interesse an der Russischen besteht. Man will schließlich in Deutschland bleiben, weil man sich auch als Deutscher fühlt. Geändert von therealak (10.10.2007 um 13:32 Uhr). |
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