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Doppelte Staatsbürgerschaft möglich? Deutsch/Russisch

Dies ist eine Diskussion zu Doppelte Staatsbürgerschaft möglich? Deutsch/Russisch innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.04.2006, 16:36
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Doppelte Staatsbürgerschaft möglich? Deutsch/Russisch

Ist es grundsätzlich möglich, in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft zu besitzen? Wenn man Interesse an der russischen Staatsangehörigkeit hat, die Deutsche aber beibehalten möchte, welche Möglichkeiten hat man da? Bringt es etwas, wenn man in einer ehm. Sovjetrepublik gebpren ist?
Macht euch Mal nen Kopf
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  #2 (permalink)  
Alt 16.04.2006, 17:43
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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft möglich? Deutsch/Russisch

Steht Alles in § 25 StAG drin:
Zitat:
§ 25 StAG
(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag ... des gesetzlichen Vertreters erfolgt, ... der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte.

(2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Hat ein Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist die deutsche Auslandsvertretung zu hören. Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen und privaten Belange abzuwägen. Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist insbesondere zu berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann.
Hierzu muss man aber wissen, dass diese Genehmigung nur ausnahmsweise erteilt wird, weil die doppelte Staatsangehörigkeit auch völkerrechtlich ein ungewollter Zustand ist.

Ansonsten ist neben dem § 25 Abs. 2 StAG der Erwerb der doppelten Staatsangehörigkeit nur durch Geburt möglich!
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  #3 (permalink)  
Alt 08.05.2006, 18:08
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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft möglich? Deutsch/Russisch

wie ist das im umgekehrten Fall:
man besitzt eine russische Staatsangehörigkeit und möchte die deutsche dazuerwerben?
Hat sich da nicht etwas seit 04/2006 geändert???
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  #4 (permalink)  
Alt 09.05.2006, 15:05
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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft möglich? Deutsch/Russisch

Dann wäre die russische abzulegen. Ausnahmen nur nach § 12 StAG.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.05.2006, 00:47
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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft möglich? Deutsch/Russisch

kurz und klar: NEIN
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Alt 21.05.2007, 12:17
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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft möglich? Deutsch/Russisch

Ist mir aber interessant. Ich kenne einige Russlanddeutsche, mit doppelter Staatsbürgerschaft. Sie kamen aus Ru und wurden eingebürgert, ohne dass jemand verlangt hätte, dass sie ihren russischen Pass abgeben müssten.
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Alt 21.05.2007, 14:55
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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft möglich? Deutsch/Russisch

Wie der Ausdruck schon sagt, sind "Russlanddeutsche" Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und keine Ausländer. Sie erwerben die deutsche Staatsbürgerschaft auch nicht durch Einbürgerung, sondern durch die Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes, vgl. § 7 StAG. Da sie bereits Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, kann von ihnen wie bei einem gebürtigen Mehrstaater auch nicht die Aufgabe der alten (meist sowieso nicht russischen, sondern der kasachischen) Staatsbürgerschaft verlangt werden.
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Alt 27.05.2007, 01:43
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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft möglich? Deutsch/Russisch

Ist damit auch die Frage beantwortet, ob man sozusagen im Nachhinein noch die russische Staatsbürgerschaft beantragen kann, wenn man in der ehemaligen Sowjetunion geboren wurde (ohne die Deutsche zu verlieren)? Denn darauf hat sich hier niemand bezogen. Also, angenommen man wurde da geboren, aber hatte von Anfang an die deutsche (bzw. damalige DDR-) Staatsbürgerschaft, weil ein Elternteil Deutsch war.
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  #9 (permalink)  
Alt 27.05.2007, 10:18
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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft möglich? Deutsch/Russisch

Doch, das ist gesagt worden, siehe Antwort von Atlantis: Wer eine fremde Staatsbürgerschaft freiwillig erwirbt, verliert dadurch die deutsche, außer er hat eine Beibehaltungsgenehmigung. Warum sollte das für ehemalige Sowjetbürger anders sein?
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Alt 09.10.2007, 18:51
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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft möglich? Deutsch/Russisch

Hallo!

Meine Frage ist mit dieser in gewisser weise Verwandt.
Wie ist das, wenn man in Russland geboren ist, schon eine lange Zeit in Deutschland wohnt und neben der Deutschen auch noch die Russische Staatsbürgerschaft hat?
Ich habe gehört, dass man ab einem bestimmten Alter zwischen den beiden Staatsbürgerschaften wählen muss. Kann es sein, dass man so eine Person aus Deutschland ausweist, weil sie immer noch die russische hat? Es ist jedoch klar, dass kein Interesse an der Russischen besteht. Man will schließlich in Deutschland bleiben, weil man sich auch als Deutscher fühlt.

Geändert von therealak (10.10.2007 um 13:32 Uhr).
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